Landgericht Hildesheim
Der Bezirk des Landgerichts Hildesheim umfasst neben Stadt und Landkreis Hildesheim die Landkreise Gifhorn (ohne Samtgemeinden Brome und Boldecker Land), Peine (ohne Gemeine Vechelde und Wendeburg) und Holzminden sowie die Städte Burgdorf, Lehrte, Sehnde und die Gemeinde Uetze in der Region Hannover.
In diesem Bezirk leben knapp 720.000 Menschen.
Das Landgericht Hildesheim wiederum gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Celle
Im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit (siehe Rubrik „Wir über uns“) ist das Landgericht Hildesheim mithin erstinstanzlich in Zivilsachen grundsätzlich dann örtlich zuständig, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz im Landgerichtsbezirk hat (§§ 12, 13 der Zivilprozessordnung - ZPO); bei juristischen Personen tritt an die Stelle des Wohnsitzes der Verwaltungssitz, bei Behörden der Amtssitz (§§ 17, 18 ZPO). Von diesem Grundprinzip abweichende Gerichtsstände ergeben sich aus den §§ 19a ff. ZPO. Jährlich haben die Zivilkammern des Landgerichts Hildesheim mehr als 1.800 neue Klagen zu bearbeiten.
In Strafsachen gilt bei Erwachsenen in erster Linie das Tatortprinzip (§§ 7ff. der Strafprozessordnung); bei Heranwachsenden und Jugendlichen ist hingegen vorrangig das Wohnortgericht zuständig (§§ 42, 108 des Jugendgerichtsgesetzes). Ein Strafprozess ist nur durch Anklageerhebung (oder sie ersetzende Anträge) möglich; hierzu ist nur die Staatsanwaltschaft berechtigt. Für den Landgerichtsbezirk ist die Staatsanwaltschaft Hildesheim zuständig.
In Wirtschaftsstrafsachen (§ 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes) ist das Landgericht Hildesheim auch für die Bezirke der Landgerichte Hannover und Bückeburg örtlich zuständig. Anklagen erfolgen insoweit auch durch die Zentralstellen für Wirtschaftsstrafsachen und für Korruptionsbekämpfung der Staatsanwaltschaft Hannover.
In zweiter Instanz ist das Landgericht Hildesheim grundsätzlich immer dann örtlich zuständig, wenn erstinstanzlich eines der Amtsgerichte Alfeld, Burgdorf, Elze, Gifhorn, Hildesheim, Holzminden, Lehrte oder Peine entschieden hat. In Wirtschaftsstrafsachen ist das Landgericht Hildesheim unter anderem auch für Berufungen gegen Urteile der Schöffengerichte der Landgerichtsbezirke Bückeburg und Hannover zuständig