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Informationen zum Datenschutz

Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landgericht Hildesheim und über Ihre Rechte nach dem geltenden Datenschutzrecht.

Wie die niedersächsische Justiz Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet - Justizverwaltung und Rechtsprechung ohne Strafsachen

(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung)


Die niedersächsische Justiz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

Die Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justiz mit Ausnahme der Strafsachen. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justiz in Strafsachen finden Sie hier.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet in der jeweils geltenden Fassung abrufen unter:


1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

a. Verantwortliche Stelle

Die Präsidentin des Landgerichts Hildesheim,

Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim,

Telefon: 05121-968-0.

Gegenüber der verantwortlichen Stelle können Sie sämtliche Ihrer – insbesondere unter Punkt 9 und 10 beschriebenen – Rechte geltend machen.

b. Behördliche Datenschutzbeauftragte

Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:

Datenschutzbeauftragter des Landgerichts Hildesheim

Richter am Landgericht Worlitz

Landgericht Hildesheim

Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim

E-Mail dienstl.: LGHI-Datenschutzbeauftragte@justiz.niedersachsen.de

Der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zu zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Verfahren geben, die bei dem Gericht geführt werden. Sie erteilt keine Rechtsberatung im Hinblick auf eigene datenschutzrechtliche Pflichten.


2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und aus welcher Quelle stammen diese?

Die Justiz verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die entweder im Antragsverfahren oder im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes von Ihnen oder von Dritten (z. B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Kreditinstituten, sonstigen Personen, Behörden etc.) mitgeteilt werden. Zudem werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern) zulässigerweise gewonnen oder von anderen Behörden/Institutionen übermittelt werden, verarbeitet.

Datenkategorien personenbezogener Daten können z. B. sein:

  •  Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung
  •  Anschrift
  •  Geburtsdatum und -ort
  •  Staatsangehörigkeit
  •  Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten)
  •  Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Faxnummer usw.)
  •  Bankverbindungen
  •  IT-Nutzungsdaten (z. B. Verbindungdaten, Log-Daten, Kennungen)

Darüber hinaus können – je nach Rechtsgebiet und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung – auch alle übrigen personenbezogenen Daten (sämtliche Informationen zu Ihrer persönlichen, beruflichen, familiären, finanziellen und steuerlichen Situation) erfasst werden, sofern diese zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs/Verfahrens notwendig sind.


3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Sämtliche Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Justiz verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Abs. 1 Buchst. c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Abs. 2 Buchst. f DSGVO verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen unserer rechtsprechenden und sonstigen justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Daneben gelten die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen.

Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde.

Der Zweck der Datenverarbeitung ist an die Durchführung des jeweiligen Verfahrens gebunden.


4. Wer bekommt Ihre Daten (Empfängerinnen und Empfänger)?

Wir legen Ihre personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn Sie uns Ihre Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a i. V. m. Artikel 7 DSGVO) erteilt haben.

Als Empfängerinnen und Empfänger kommen dabei – je nach Sachgebiet und im Einzelfall – beispielsweise in Betracht:

Innerhalb der Justiz Außerhalb der Justiz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nds. Justiz (Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Serviceeinheiten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher etc.) Verfahrensbeteiligte (Parteien, Prozessbevollmächtigte, Zeuginnen und Zeugen, Sach-verständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gutachterinnen und Gutachter etc.)
Andere Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsabehörden

Gerichtsbesucher können zur Wahrung des Informationsanspruchs der Öffentlichkeit die Namen von Zeugen und Sachverständigen den Terminsaushängen innerhalb des Gerichtsgebäudes entnehmen

IT-Personal des Zentralen IT-Betriebs der nds. Justiz Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (Zentrale Vollstreckungsstelle)

Andere Behörden:
Bundesbehörden
Ausländer- und Sicherheitsbehörden (Polizei)
Nds. Landesarchiv

Öffentliche Stellen und Institutionen
(Kommunen, Agenturen für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzämter etc.)
Kreditinstitute/Banken
IT.Niedersachsen, sonstige IT-Dienstleister
Sonstige Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind


5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Weitergabe von Informationen in ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften - etwa im Falle eines Rechtshilfeersuchens - oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder eine internationale Organisation übermittelt, haben Sie das Recht, über die dortigen Empfänger sowie die Grundlage der Übermittlung (Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Artikel 45 DSGVO; Vorhandensein geeigneter Garantien nach Artikel 46 DSGVO oder in Sonderfällen nach Artikel 49 DSGVO) unterrichtet zu werden.


6. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Für die Aufbewahrung der Verfahrensdaten der Justiz (sämtliche Bestandteile oder Anlagen der Papierakte) gelten – je nach Sach- und Rechtsgebiet – die Aufbewahrungsbestimmungen.

Die Aufbewahrungsbestimmungen beinhalten Fristen von 6 Monaten bis hin zu 120 Jahren. In einigen Fällen bedarf es „keiner", in anderen einer „dauernden" Aufbewahrung.


7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind.

Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht danach.


8. Inwieweit findet eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich „Profiling" statt?

Zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben nutzen wir keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.

Zu einer Form der automatisierten Verarbeitung zählt auch das sog. Profiling, das bestimmte personenbezogene Daten (z. B. bezüglich Arbeitsleistung, Gesundheit, Verhalten) auswertet, analysiert oder vorhersagt. In der Justiz findet kein Profiling statt.


9. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber uns – der unter Ziffer 1. a. benannten verantwortlichen Stelle – geltend machen können:

  • Recht auf Auskunft:
    Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (z. B. Verarbeitungszwecke, Herkunft, Empfänger, Dauer der Datenspeicherung etc.).

  • Recht auf Berichtigung:
    Bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der personenbezogenen Daten haben Sie das Recht, die Berichtigung bzw. Vervollständigung zu verlangen.

  • Recht auf Löschung:
    Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, insbesondere dann, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind oder Sie die dazu erteilte Einwilligung widerrufen haben.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
    In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, z. B. wenn wir Ihre Daten nicht mehr länger, Sie diese jedoch zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen noch benötigen oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung gegenüber Ihren Interessen überwiegen.
  • Widerruf der Einwilligung:
    Haben Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt dabei erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Die vorgenannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können.


10. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, dürfen wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung anhalten, beispielsweise gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen. Die verantwortliche Stelle stellt Ihnen auf Antrag eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.

Der Widerspruch ist an die unter Ziffer 1. a. benannte verantwortliche Stelle zu richten.


11. Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die

Landesbeauftragten für den Datenschutz
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

zu wenden. Sie führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Gerichte.

Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Gerichte innehat und eine Aufsicht auch nur ausübt, soweit die Gerichte nicht rechtsprechend tätig werden. Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde.



Wie die niedersächsische Justiz Ihre personenbezogenen Daten in Strafsachen verarbeitet

(Informationen nach § 55 des Bundesdatenschutzgesetzes)

Die niedersächsische Justiz verarbeitet in Strafsachen personenbezogene Daten. Sie tut dies in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zur Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit einer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und bei sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit der Daten.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage personenbezogene Daten in Strafsachen verarbeitet werden,
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der niedersächsischen Justiz haben, soweit sie personenbezogene Daten in Strafsachen verarbeitet.

Die Hinweise betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die ordentlichen Gerichte in Strafsachen, für die besondere Regelungen gelten. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justiz außerhalb des Bereichs der Strafrechtspflege finden Sie hier.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet in der jeweils geltenden Fassung abrufen unter:


1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

a. Verantwortliche Stelle

Die Präsidentin des Landgerichts Hildesheim,

Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim,

Telefon: 05121-968-0.

Gegenüber der verantwortlichen Stelle können Sie sämtliche Ihrer – insbesondere unter Punkt 3 beschriebenen – Rechte geltend machen.

b. Behördliche Datenschutzbeauftragte

Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:

Datenschutzbeauftragter des Landgerichts Hildesheim

Richter am Landgericht Worlitz

Landgericht Hildesheim

Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim

E-Mail dienstl.: LGHI-Datenschutzbeauftragte@justiz.niedersachsen.de

Die Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zu zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Verfahren geben, die bei dem Gericht geführt werden. Sie erteilt keine Rechtsberatung im Hinblick auf eigene datenschutzrechtliche Pflichten.


2. Zu welchen Zwecken verarbeiten die ordentlichen Gerichte in Strafsachen personenbezogene Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der gesetzlich normierten Aufgaben der Gerichte erforderlich ist oder wenn die betroffene Person ausdrücklich in die Verarbeitung eingewilligt hat.

Datenkategorien personenbezogener Daten können z. B. sein:

  • Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung
  • Anschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten)
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Faxnummer usw.)
  • Bankverbindungen
  • IT-Nutzungsdaten (z. B. Verbindungdaten, Log-Daten, Kennungen)

Darüber hinaus können – je nach Rechtsgebiet und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung – auch alle übrigen personenbezogenen Daten (sämtliche Informationen zu Ihrer persönlichen, beruflichen, familiären, finanziellen und steuerlichen Situation) erfasst werden, sofern diese zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs/Verfahrens notwendig sind.

Im Einzelnen werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung von Strafverfahren bzw. Bußgeldverfahren vor den ordentlichen Gerichten verarbeitet. Dazu gehören beispielsweise

  • die ermittlungsrichterliche Tätigkeit,
  • Zwischenverfahren und Hauptverfahren,
  • gerichtliches Bußgeldverfahren,
  • Strafbefehlsverfahren,
  • Wiederaufnahmeverfahren,
  • Privatklageverfahren,
  • selbständiges Einziehungsverfahren,
  • Rechtsbehelfsverfahren,
  • Klageerzwingungsverfahren,
  • Sicherungsverfahren und
  • das Vollstreckungsverfahren.

Die personenbezogenen Daten werden insbesondere in den Verfahrensakten verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in

  • der Strafprozessordnung (StPO),
  • dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG),
  • dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG),
  • dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG),
  • dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und
  • dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Ergänzend hierzu kommt das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung.

Gerichtsbesucher können zur Wahrung des Informationsanspruchs der Öffentlichkeit die Namen von Zeugen und Sachverständigen den Terminsaushängen im Gerichtsgebäude entnehmen.

Nach Abschluss eines Erkenntnisverfahrens übermittelt das Gericht die Verfahrensakten an die Staatsanwaltschaft. Personenbezogene Daten aus Verfahren werden danach nur noch zur Erfüllung anderer gesetzlicher Aufgaben verarbeitet, etwa

  • während des Strafvollzugs (Strafvollstreckungsverfahren),
  • zur Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung oder zur Überwachung während einer Bewährungsphase,
  • zur Überwachung einer angeordneten Führungsaufsicht,
  • zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung oder
  • um gesetzliche Mitteilungspflichten zu erfüllen.


3. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber der niedersächsischen Justiz

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber den ordentlichen Gerichten in Strafsachen geltend machen können:

a. Recht auf Auskunft

Sie haben ein Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht besteht im Bereich der Strafrechtspflege nur eingeschränkt, da die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten nicht gefährdet werden darf.

Zudem erhalten Sie auf Antrag grundsätzlich Auskunft darüber, ob und wenn ja, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir von Amts wegen an andere Stellen übermittelt haben. Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

b. Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen. Insbesondere im Fall von Aussagen, die gegenüber einem Gericht getätigt werden, betrifft die Frage der Richtigkeit der personenbezogenen Daten nicht den Inhalt der Aussage oder deren Beurteilung durch die Gerichte.

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen insbesondere dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist.

Können wir Ihre personenbezogenen Daten wegen entgegenstehender, gesetzlich geregelter Gründe nicht löschen, haben Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht darauf, dass wir Ihre Daten nur noch eingeschränkt verarbeiten.

Die genannten Rechte stehen in einem Strafverfahren unter weiteren, hier nicht aufgelisteten gesetzlichen Vorbehalten.



4. Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die

Landesbeauftragte für den Datenschutz

Prinzenstraße 5

30519 Hannover

zu wenden. Sie führt auch die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Gerichte. Bitte beachten Sie, dass die Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Gerichte innehat und eine Aufsicht auch nur ausübt, soweit die Gerichte nicht rechtsprechend tätig werden. Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit - auch in Strafsachen einschließlich der Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsachen - nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde.




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