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Informationen für Dolmetscher und Übersetzer
Rechtsgrundlagen für die Beeidigung als Dolmetscherin oder Dolmetscher bzw. die Ermächtigung als Übersetzerin oder Übersetzer sind §§ 22 bis 31 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG).
Zuständig für Beeidigungen und Ermächtigungen ist das
Landgericht Hannover
- Der Präsident -
Volgersweg 65
30175 Hannover
Weitere Informationen über die Beeidigung bzw. Ermächtigung erhalten Sie auch auf der Homepage des Landgerichts Hannover: Informationen für Dolmetscher und Übersetzer
Datenbank Beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer können Sie unter www. justiz-dolmetscher.de suchen. Der nachfolgende link führt Sie dorthin: Datenbank der Dolmetscher und Übersetzer