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Gruppenarbeitsgemeinschaft für Studierende der Rechtswissenschaften

Das Landgericht Hildesheim bietet im Spätsommer/Herbst eines jeden Jahres in der vorlesungsfreien Zeit eine Gruppenarbeitsgemeinschaft (§ 15 NJAVO) für die praktische Studienzeit an. Ein Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr ist nicht möglich.

Die praktische Studienzeit kann frühestens nach Vorlesungsschluss des zweiten Fachsemesters abgeleistet werden (§ 14 Abs. 1 NJAVO). Berücksichtigt sind hier nur die in Niedersachsen geltenden Regelungen. Informieren Sie sich bitte ggf.. über die für Sie maßgeblichen Ausbildungsbestimmungen in einem anderen Bundesland.

Die Gruppenarbeitsgemeinschaft umfasst einen Zeitraum von einem Monat.


Ausbildungsplan

Im Rahmen der Gruppenarbeitsgemeinschaft werden die Studierenden jeweils ungefähr zwei Wochen im Zivilprozess einschließlich der Zwangsvollstreckung sowie im Strafprozess unterwiesen. Die Gestaltung der Arbeitsgemeinschaft im Einzelnen richtet sich nach dem jeweiligen Ausbildungsplan, der den Studierenden vor Beginn der Gruppenarbeitsgemeinschaft übersandt wird.

Die Gruppenarbeitsgemeinschaft findet an einzelnen Tagen in der Woche mit jeweils vier Unterrichtsstunden statt. Der Unterricht wird durch ein angeleitetes Kennenlernen der Berufspraxis am Arbeitsplatz von Zivil- und Strafrichtern ergänzt, so dass an allen Werktagen der vier Ausbildungswochen zwischen ca. 9:00 Uhr und 12:30 Uhr Veranstaltungen vorgesehen sind.


Teilnehmerzahl

An einer Gruppenarbeitsgemeinschaft können bei regulären Praktikumsdurchgängen ca. 15 bis 20 Studierende teilnehmen. Die Nachfrage ist sehr groß, sodass ein Bewerbungsverfahren durchgeführt wird. Soll ein bestätigter Teilnahmeplatz doch nicht wahrgenommen werden, ist unbedingt baldmöglich Nachricht zu geben, damit anderen Studierenden, die bisher nicht berücksichtigt werden konnten, sich aber haben in die Warteliste eintragen lassen, noch eine Teilnahme im Nachrückverfahren ermöglicht werden kann.


Zeit/Ort

Die nächste Gruppenarbeitsgemeinschaft findet vom 17. August bis zum 16. September 2026 statt. Von etwaigen Sonderveranstaltungen abgesehen ist Ausbildungsort das Landgericht Hildesheim.



Aktuelles Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren für das Jahr 2026 ist abgeschlossen. Es sind alle Plätze vergeben.

Das Bewerbungsverfahren für das Jahr 2027 beginnt voraussichtlich Anfang Januar 2027. Bewerbungen werden generell nur in einem dafür festgelegten Zeitraum entgegengenommen.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen außerhalb dieses Bewerbungszeitraumes nicht berücksichtigt werden und hierauf auch keine Rückmeldungen erfolgen.

Der genaue Bewerbungszeitraum wird spätestens im Dezember 2026 hier bekanntgegeben.



Allgemeine Bewerberinformationen

Generell werden nur Bewerber angenommen, die sich mindestens im 3. Fachsemester befinden. Eingehende und die Voraussetzungen erfüllende Bewerbungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs vorläufig auf einer Warteliste gesammelt. Sobald Planungssicherheit über die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze besteht, erhalten die Teilnehmer nach der Reihenfolge der Warteliste eine Teilnahmezusage.


Die erforderlichen Unterlagen:

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • aktueller Lebenslauf
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

senden Sie bitte an: LGHI-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg versenden wollen, fügen Sie bitte die Immatrikulationsbescheinigung nur als Kopie bei.

 

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