Gruppenarbeitsgemeinschaft für Studierende der Rechtswissenschaften
Das Landgericht Hildesheim bietet im Spätsommer/Herbst jeden Jahres in der vorlesungsfreien Zeit eine Gruppenarbeitsgemeinschaft (§ 15 NJAVO) für die praktische Studienzeit an. Ein Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr ist nicht möglich.
Die praktische Studienzeit kann frühestens nach Vorlesungsschluss des zweiten Fachsemesters abgeleistet werden (§ 14 Abs. 1 NJAVO). Berücksichtigt sind hier nur die in Niedersachsen geltenden Regelungen. Informieren Sie sich bitte ggfls. über die für Sie maßgeblichen Ausbildungsbestimmungen in einem anderen Bundesland.
Ausbildungsplan
Im Rahmen der Gruppenarbeitsgemeinschaft werden die Studierenden jeweils zwei Wochen im Zivilprozess einschließlich der Zwangsvollstreckung sowie im Strafprozess unterwiesen. Die Gestaltung der Arbeitsgemeinschaft im Einzelnen richtet sich nach dem jeweiligen Ausbildungsplan, der für den ersten Teil den Studierenden vor Beginn der Gruppenarbeitsgemeinschaft übersandt wird. Der Ausbildungsplan für den nachfolgenden Teil wird nach Beginn des ersten Teils ausgehändigt.
Die Gruppenarbeitsgemeinschaft findet an einzelnen Tagen in der Woche mit jeweils vier Unterrichtsstunden statt. Der Unterricht wird durch ein angeleitetes Kennenlernen der Berufspraxis am Arbeitsplatz von Zivil- und Strafrichtern ergänzt, so dass an allen Werktagen der vier Ausbildungswochen zwischen ca. 9:00 Uhr und 12:30 Uhr Veranstaltungen vorgesehen sind.
Teilnehmerzahl
An einer Gruppenarbeitsgemeinschaft können bei regulären Praktikumsdurchgängen ca. 15 bis 20 Studierende teilnehmen. Die Nachfrage ist sehr groß, sodass ein Bewerbungsverfahren durchgeführt wird. Soll ein bestätigter Teilnahmeplatz doch nicht wahrgenommen werden, ist unbedingt baldmöglich Nachricht zu geben, damit anderen Studierenden, die bisher nicht berücksichtigt werden konnten, sich aber haben in die Warteliste eintragen lassen, noch eine Teilnahme im Nachrückverfahren ermöglicht werden kann.
Zeit/Ort
Die nächste Gruppenarbeitsgemeinschaft findet vom 18. August bis 12. September 2025 statt. Von etwaigen Sonderveranstaltungen abgesehen ist Ausbildungsort das Landgericht Hildesheim.
Aktuelles Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren für das Jahr 2025 beginnt am 1. Februar 2025. Bewerbungen werden nur in der Zeit vom 01.02.2025 bis 28.02.2025 entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen außerhalb dieses Bewerbungszeitraumes nicht berücksichtigt werden und hierauf auch keine Rückmeldungen erfolgen.
Allgemeine Bewerberinformationen
Generell werden nur Bewerber angenommen, die sich mindestens im 3. Fachsemester befinden. Eingehende und die Voraussetzungen erfüllende Bewerbungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs vorläufig auf einer Warteliste gesammelt. Sobald Planungssicherheit über die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze besteht, erhalten die Teilnehmer nach der Reihenfolge der Warteliste eine Teilnahmezusage.
Die erforderlichen Unterlagen:
- formloses Bewerbungsschreiben
- aktueller Lebenslauf
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
senden Sie bitte an: LGHI-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg versenden wollen, fügen Sie bitte die Immatrikulationsbescheinigung nur als Kopie bei. Soweit die für Sie geltenden Ausbildungsbestimmungen ein Praktikum von einem Monat (statt: vier Wochen) vorsehen, geben Sie dies bitte bei Ihrer Bewerbung an. Für diesen Fall wird das Praktikum entsprechend verlängert.