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Apostillen und Legalisation

Das Landgericht Hildesheim ist in der Funktion als Justizverwaltungsbehörde für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden zum Zwecke der Legalisation und für die Erteilung der Apostille zuständig. Sie erreichen die zuständige Verwaltungsgeschäftsstelle unter 05121/968-404.

Die Zuständigkeit ist auf die im Landgerichtsbezirk Hildesheim errichteten Urkunden der Gerichte (einschließlich Fachgerichte), Justizbehörden und Notare beschränkt.



Bitte nutzen Sie für einen Antrag auf Erteilung der Apostillle bzw. Legalisation folgendes Formular:

Antrag auf Erteilung der Apostille bzw. Legalisation (pdf, 144 KB, barrierefrei)


Anträge auf Erteilung der Apostille bzw. Legalisation sind in den Nachtbriefkasten zu werfen bzw. an der Eingangsschleuse abzugeben. Bitte planen Sie bei Ihrer Antragstellung ein, dass die Bearbeitung eine Woche in Anspruch nehmen kann.






Beglaubigung von Übersetzungen von Urkunden

Für die Beglaubigung von Übersetzungen von Urkunden ist im Regelfall ausschließlich das Landgericht Hannover zuständig, so dass in solchen Fällen nur dort die Legalisation erfolgen und die Apostille erteilt werden kann. Die Anschrift lautet:


Landgericht Hannover

- Der Präsident -

Volgersweg 65

30175 Hannover


Nur in seltenen Ausnahmefällen können Übersetzungen von Urkunden noch durch das Landgericht Hildesheim beglaubigt werden. Dies ist nur dann möglich, wenn es sich um bis zum 31.12.2015 angefertigte Übersetzungen einer Dolmetscherin/eines Dolmetschers handelt, die/der bis zum 31.12.2010 bei dem Landgericht Hildesheim beeidigt worden ist und keine Neubeeidigung durch das Landgericht Hannover hat vornehmen lassen.

Symbolfoto Justizwachtmeister (Link zur Seite Apostillen und Legalisationen) Bildrechte: Pressestelle des Landgerichts
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