Videoverhandlungen am Landgericht Hildesheim
Beim Landgericht Hildesheim können mündliche Verhandlungen in Zivilverfahren grundsätzlich auch online als Videokonferenz gem. § 128a ZPO stattfinden. Die Richterinnen und Richtern befinden sich bei der weiterhin öffentlichen Verhandlung im Gerichtssaal, es besteht aber die Möglichkeit für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie ggf. auch die Parteien selbst, aus der Ferne teilzunehmen. Auch Zeugen und Sachverständige können zugeschaltet werden.
Die für Zivilsachen genutzten Sitzungssäle des Landgerichts sind mit der erforderlichen Videokonferenztechnik ausgestattet. Hierdurch können nach Rücksprache mit den Richterinnen und Richtern ggf. auch kurzfristig Termine als Videoverhandlung durchgeführt werden.
Für die Videokonferenz wird ein justizeigener Server mit der Software Skype for Business genutzt, wobei die Übertragung über das Internet verschlüsselt ist. Die Prozessbevollmächtigten und die Parteien können auch ohne Installation der Software online an der Verhandlung teilnehmen. Lediglich eine Webcam und ein Mikrofon/Lautsprecher sind für die Zuschaltung in Bild und Ton erforderlich. Beides ist üblicherweise in aktuelleren Notebooks eingebaut.
Die Einwahl zu der Videoverhandlung erfolgt mit dem eigenen Internetbrowser über einen Einladungslink, der den Teilnehmern vor der Verhandlung per E-Mail übersandt wird. Hierfür muss lediglich auf Anfrage des Gerichts eine entsprechende E-Mail-Adresse mitgeteilt werden, die aber auch schon vorab (z. B. bei der Anregung einer Videoverhandlung) angegeben werden kann. Da teilweise am Landgericht Hildesheim auch eine webbasierte Konferenzlösung pilotiert wird, können auch andere Handhabungen möglich sein.
Die Entscheidung über die Durchführung einer Verhandlung als Videokonferenz obliegt allerdings dem jeweiligen Einzelrichter bzw. der jeweiligen Kammer.
Für allgemeine Fragen zu Videoverhandlungen in Zivilverfahren steht Ihnen der in unserem Hause für die IT im Zivilbereich zuständige Richter am Landgericht Dr. Schulze zur Verfügung.