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Hinweise für Zuhörer

Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, was in der Regel bereits durch den Aushang am Sitzungssaal kenntlich gemacht wird. Nicht öffentlich sind insbesondere Jugendstrafsachen und die meisten Familiensachen. Bei öffentlichen Sitzungen ist für die Öffentlichkeit der Zuschauerbereich in den Gerichtssälen vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass in den Sälen nur begrenzter Raum für Zuschauer zur Verfügung steht. Ob die jeweilige Gerichtsverhandlung öffentlich oder nicht öffentlich ist, erkennen Sie an der Leuchtanzeige über dem Terminsaushang des Sitzungssaales.

Besucher einer Verhandlung dürfen den Gang des Verfahrens nicht stören. Wer sich hieran nicht hält, muss mit Ordnungsstrafen und gegebenenfalls dem Verweis aus dem Saal rechnen.

Beachten Sie bitte, dass im Landgericht Hildesheim Sicherheitskontrollen stattfinden und planen Sie hierfür hinreichend Zeit ein. Im Hauptgebäude können Sie sich nach Durchqueren der Sicherheitsschleuse an der Informationstafel im Hauptgebäude über alle am jeweiligen Sitzungstag stattfindenden Sitzungen informieren. An den einzelnen Sitzungssälen sind ebenfalls die dort stattfindenden Verhandlungen ausgehängt.

Hinweise auf demnächst anstehende Sitzungen können Sie auch den Pressemitteilungen des Landgerichts entnehmen.

Besucherinnen und Besucher haben die Regelungen aus der Hausordnung des Justizzentrums Hildesheim zu beachten.


Informationen für Schulklassen

Sofern von Lehrern der Besuch einer Verhandlung erfolgen soll, empfiehlt sich unbedingt eine vorherige Absprache mit der Pressestelle des Landgerichts. Sowohl am Landgericht als auch am Amtsgericht Hildesheim finden nicht täglich Sitzungen statt, die sich für den Besuch einer Schulklasse eigenen. Auch kann es zu Schwierigkeiten und Kollisionen beim Besuch mehrerer Schulklassen am selben Tag kommen. Es empfiehlt sich daher, einen Besuch sorgfältig zu planen.

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