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Referendariat

Das Referendariat im Landgerichtsbezirk Hildesheim

Um den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Landgerichts Hildesheim absolvieren zu können, sind die Bewerbungen an das Oberlandesgericht Celle zu richten, welches für das gesamte Bewerbungsverfahren und alle organisatorischen Umstände zuständig ist. Auf der Homepage des Oberlandesgerichts finden Sie in dem Menüpunkt "Karriere/Ausbildung" in der Rubrik "Referendariat" ausführliche Informationen zum juristischen Vorbereitungsdienst. Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamts Niedersachsen zu finden.

Das Landgericht Hildesheim und die Amtsgerichte des Bezirks sind in der fünfmonatigen 1. Pflichtstation des Referendariats als Ausbildungsstation für die zivilrichterliche Arbeit tätig. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die viermonatige Wahlstation des Referendariats in den Teilbereichen Zivilrecht, Strafrecht und Wirtschaftsrecht bei den Justizbehörden in Hildesheim zu absolvieren. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verwaltung des Landgerichts Hildesheim bei den unten angegebenen Ansprechpartnern. Das Angebot der Wahlstation richtet sich insbesondere an diejenigen Referendarinnen und Referendare, die eine spätere berufliche Tätigkeit in der Justiz favorisieren.

Im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle besteht auch die Möglichkeit, nebenberuflich während des Referendariats als Justizassistent/in zu arbeiten. Das Landgericht Hildesheim steht hierfür als Einsatzstelle bereit. Weitere Informationen zur Justizassistenz erhalten Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Celle.

Während der Referendarstationen im Landgerichtsbezirk Hildesheim stehen Ihnen die Arbeitsgemeinschaftsleiter/innen sowie die Ausbilder/innen am Arbeitsplatz als Ansprechpartner für alle fachlichen und ausbildungsspezifischen Fragen zur Verfügung.


Kontakt

Falls sie grundsätzliche und organisatorische Fragen haben, können Sie sich an die Verwaltung des Landgerichts wenden:

Kontakt per E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de


Ansprechpartner

  • Koordinatorin für Ausbildungsfragen
    Frau Richterin am Landgericht Lönnecker
    Tel.: 05121 / 968 - 448




Klausurenkurs im juristischen Vorbereitungsdienst


Dokumente:

Klausurenkurs Terminplan 2023 (nicht barrierefreie PDF-Datei, 22 Kb)

Klausurenkurs Terminplan 2024 (nicht barrierefreie PDF-Datei, 22 Kb)


Die Klausuren werden grundsätzlich in Heimarbeit angefertigt.


Klausur-Download:
Der Sachverhalt steht an dem jeweiligen Klausurtag zum Download auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig zur Verfügung.

Hinweis: Die urheberrechtlich geschützten Klausursachverhalte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ihre Weitergabe an andere Personen ist unzulässig.


Korrektur-Hinweise:
Die geschriebene Klausur kann spätestens an dem dem Klausurtermin folgenden Mittwoch bis 12:00 Uhr beim Landgericht Hildesheim zur Korrektur eingereicht werden. Die Übersendung kann auf dem Postweg (z.Hd. Frau Bartels) oder per E-Mail (LGHI-Referendarabteilung@justiz.niedersachsen.de) erfolgen. Bei Eingabe in digitaler Form ist die Übersendung als PDF-Datei oder Word-Datei erforderlich, Fotos von einzelnen Klausurseiten können nicht weiterverarbeitet werden. Es sind ggf. entsprechende PDF-Scan-Apps zu verwenden.

Eine postalische Rücksendung der Klausuren ist nur möglich, wenn der Verwaltung des Landgerichts Hildesheim ein frankierter und adressierter Rückumschlag vorgelegt wird. Aufgrund der deutlich gestiegenen Teilnehmerzahlen ist eine kostenfreie Rücksendung nicht mehr möglich. Sofern kein Rückumschlag vorliegt, müssen die Klausuren eigenständig bei Frau Justizobersekretärin Bartels (6. Etage Hochhaus, Zimmer 610) abgeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Klausuren in der Regel spätestens kurz nach der Besprechung zur Abholung bereit liegen. Es wird um eine zeitnahe Abholung der Klausuren gebeten. Klausuren, die länger als drei Monate nach der Besprechung nicht abgeholt worden sind, werden zeitnah vernichtet, sofern keine Nachricht von der einreichenden Person eingegangen bzw. ein frankierter und adressierter Rückumschlag eingegangen ist.

Die Klausuren müssen nicht am Ort der jeweiligen Station abgegeben werden, sondern können auch bei dem dann (für den Wohnsitz) örtlich zuständigen Landgericht oder der entsprechenden Staatsanwaltschaft zur Korrektur eingereicht werden.

Wichtig: Es wird gebeten, nur ernsthafte Klausurversuche einzureichen. Wird z.B. nur eine rudimentäre Lösungsskizze mit dem Ziel abgegeben, eine vollständige Lösungsskizze der Korrigierenden zu erhalten, sollte nicht zwingend mit einer Bearbeitung gerechnet werden.



Klausur-Besprechung:

Die Besprechungen der Straf- und Zivilklausuren werden online über Videokonferenz durchgeführt. Für die Teilnahme ist es erforderlich, bei der Abgabe der Klausur die E-Mail-Adresse anzugeben, an die später die Einladung für die Besprechung übersandt werden kann. Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, ohne die Klausur geschrieben zu haben, ist dies per E-Mail (LGHI-Referendarabteilung@justiz.niedersachsen.de) mindestens eine Woche vor dem Besprechungstermin anzuzeigen.

Falls eine rechtzeitige Rücksendung der korrigierten Klausur vor dem Besprechungstermin nicht möglich ist, soll möglichst eine Lösungsskizze zur Verfügung gestellt werden. Im Landgerichtsbezirk Hildesheim ist es grundsätzlich nicht vorgesehen, für jede Klausur eine Lösungsskizze zur Verfügung zu stellen. Dies steht im Ermessen der jeweiligen Korrektoren. Andere Handhabungen in anderen Bezirken haben hierauf keinen Einfluss.

Für die Klausuren im öffentlichen Recht, die durch externe Korrektoren korrigiert werden, ist ebenfalls die E-Mail-Adresse mitzuteilen. Diese wird dann an d. Korrektor/in weitergeleitet, die Einladung erhalten Sie separat von dort.


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