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Güterichter

Was ist und macht der Güterichter?

Der speziell ausgebildete Güterichter unterstützt die Parteien in ihrem Bemühen, ihren Konflikt einvernehmlich zu regeln. An der streitigen Entscheidung des Rechtsstreits wirkt er dagegen nicht mit. Der Güterichter gibt jeder Partei Gelegenheit zur persönlichen Darstellung ihrer Standpunkte und Interessen. Der Güterichter ist unparteilich und unbefangen und hinsichtlich aller Umstände des Mediationsverfahrens zur Vertraulichkeit verpflichtet. Er tauscht insbesondere keine Informationen mit dem zur Entscheidung berufenen Gericht über das Mediationsverfahren aus. Umstände, die im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren bekannt werden und nicht Aktenbestandteil geworden sind, werden dem gesetzlichen Richter nicht zugänglich gemacht. Zu Beginn des Verfahrens klärt der Güterichter die Parteien über seine Aufgaben, den Ablauf und die Besonderheiten des Verfahrens auf.

Braucht man für die Mediation einen Rechtsanwalt?

Die Parteien eines Mediationsverfahrens müssen anwaltlich vertreten sein.

In Gerichtsverfahren ohne Anwaltszwang kann das Mediationsverfahren auch ohne anwaltliche Begleitung durchgeführt werden. Bei Bedarf weist der Güterichter aber auf die Möglichkeit hin, die beabsichtigte Einigung anwaltlich überprüfen zu lassen.

Der anwaltliche Vertreter begleitet und berät seinen Mandanten während des Mediationsverfahrens. Eine anwaltliche Begleitung ist daher sinnvoll.

Welche Vorteile hat die Mediation vor dem Güterichter?
  • Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. In einer nichtöffentlichen Verhandlung in angenehmer Atmosphäre wird gemeinsam eine einvernehmliche, selbstbestimmte und den Bedürfnissen und Anliegen der Beteiligten am besten tragbare Lösung entwickelt.
  • Durch die besondere Gesprächsführung durch den Güterichter werden die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten in den Mittelpunkt gestellt. Störungen in der persönlichen Beziehung der Beteiligten können angesprochen und evtl. beseitigt werden.
  • Die von allen Konfliktparteien gemeinsam erarbeitete Lösung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in der Zukunft geachtet und in der Regel freiwillig umgesetzt. Eine getroffene Einigung kann aber notfalls auch zwangsweise durchgesetzt werden.
  • Güterichter sorgen für einen fairen Ablauf des Verfahrens.
  • Durch die Mediation kann ohne einen u.U. langwierigen, belastenden und auch teuren Prozess vielleicht schon in der ersten Sitzung Rechtsfrieden nachhaltig geschaffen werden. Es gibt keinen Verlierer, nur Gewinner.

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