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Aufsicht über Rechtsdienstleister


Allgemeine Informationen


Das Landgericht Hildesheim ist Aufsichtsbehörde für die im hiesigen Bezirk registrierten Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und zudem zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Neuregistrierung (§ 19 RDG i.V.m. § 32 Zust-VO Justiz Niedersachsen). Registrierungsanträge können auch online gestellt werden (siehe Link unten).


Eine Rechtsdienstleistung ist nach § 2 RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Tätigkeiten, die diesen Tatbestand erfüllen, dürfen nur unter den im RDG oder in anderen Gesetzen geregelten Voraussetzungen erbracht werden. Allerdings gibt das RDG keine umfassende Rechtsdienstleistungsbefugnis. Wer umfassend rechtlich beraten will, muss weiter Volljurist und darüber hinaus als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen sein. Auf einem Online-Portal werden häufige Fragen beantwortet.


Rechtsdienstleister sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Plattform der Länder der Bundesrepublik Deutschland zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Bereich der außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen. Über diese Plattform sind sowohl Registrierungen in den Bereichen Inkassodienstleistungen, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht und vorübergehende Rechtsdienstleistungen sowie als Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz als auch Untersagungen der Erbringung von Rechtsdienstleistungen abrufbar.



Weiterführende Links

Rechtsdienstleistungsregister (Online-Portal)

Antragsformulare

Online-Antrag auf Neuregistrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (Registrierung erforderlich)



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