Hinweise für Zuhörer
Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Hinweise auf demnächst anstehende Sitzungen können Sie den Pressemitteilungen entnehmen. mehr
Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Hinweise auf demnächst anstehende Sitzungen können Sie den Pressemitteilungen entnehmen. mehr
Bei allgemeinen Fragen und Mitteilungen (insbesondere Änderungen ihrer Anschrift) wenden Sie sich bitte an die Schöffengeschäftsstelle (Tel.: 05121-968-404). mehr
Sie haben eine Zeugenladung erhalten? Nicht nur im Strafprozess, sondern auch im Zivilprozess sind zur Feststellung des richtigen Sachverhalts Zeugen unverzichtbar. Zugleich erfüllen Sie als Zeuge eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht. mehr
Wer den Referendardienst im Bezirk des Landgerichts Hildesheim absolvieren möchte, muss sich an das Oberlandesgericht Celle wenden. Auf der Homepage des Oberlandesgerichts finden Sie in der Rubrik Informationen/Berufe Ausbildung ausführliche Informationen zum juristischen Vorbereitungsdienst. mehr
Das Landgericht Hildesheim bietet im Herbst jeden Jahres in der vorlesungsfreien Zeit eine Gruppenarbeitsgemeinschaft (§ 15 NJAVO) für die praktische Studienzeit an. mehr
Die Rechtsgrundlagen für die Beeidigung als Dolmetscher und die Ermächtigung als Übersetzer sind nunmehr in den §§ 22-31 des Niedersächsischen Justizgesetzes geregelt. mehr
Im Umgang mit Gerichten und sonstigen Behörden fühlen sich Opfer von Straftaten und deren Angehörige bei Problemen und Konflikten, die aus der Straftat resultieren, häufig unverstanden und allein gelassen. mehr
Die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe werden in Niedersachsen durch den Ambulanten Justizsozialdienst (AJSD) wahrgenommen, welcher bei dem Oberlandesgericht Oldenburg angesiedelt ist. mehr
Bei Aussetzung der Unterbringung in einer freiheitseinziehenden Maßregel (Sicherungsverwahrung, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt) zur Bewährung oder bei deren sonstiger Erledigung tritt mehr
Das Landgericht Hildesheim ist als Justizverwaltungsbehörde (Tel.: 05121-968-404) für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden zum Zwecke der Legalisation und für die Erteilung der Apostille zuständig. mehr
Entsprechend der bundesgesetzlichen Vorgaben (§§ 130a Abs. 1f ZPO, 32a Abs. 1f. StPO) nimmt das Landgericht Hildesheim ab dem 1. Januar 2018 in Rechtssachen elektronische Eingänge entgegen, soweit sie für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sind (PDF/TIFF-Format). mehr
Nachfolgend sind einige Links aufgeführt, die für Sie interessant sein könnten: mehr
Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landgericht Hildesheim und über Ihre Rechte nach dem ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzrecht. mehr
Informationen über den Zugang zum Gericht und die im Gebäude des Landgerichts Hildesheim vorhandenen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. mehr
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