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Urteil wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung rechtskräftig

HILDESHEIM. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 16 des Landgerichts Hildesheim vom 03. Juli 2025 (26 KLs 52 Js 7849/25 (15/25)) bestätigt, mit dem sie den 27-jährigen Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt hat. Der 6. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 21. Januar 2026 (6 StR 468/25) als unbegründet verworfen. Somit ist das Urteil des Landgerichts Hildesheim rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Kammer überfiel der Angeklagte, um neben gelegentlichen Einkünften aus einem Minijob sowohl seinen Lebensunterhalt als auch seinen Drogenkonsum zu finanzieren, am 22.02.2025 einen Kiosk im Umfeld des Bahnhofs in Lehrte. Mit einem Klappmesser bewaffnet betrat der Angeklagte den Kiosk und forderte von dessen Inhaber, der hinter dem Verkaufstresen stand, die Herausgabe von Bargeld. Dieser widersetzte sich jedoch; der Angeklagte, der von vornherein nicht vorgehabt hatte, tatsächlich Gewalt einzusetzen, erkannte, dass sein Plan gescheitert war, ließ das Messer fallen, griff die metallene Kassenschublade und wandte sich in Richtung Ausgang. Der Inhaber des Kiosks kam ihm jedoch zuvor und schloss die Tür ab, sodass der Angeklagte mithilfe der Kassenschublade die Schaufensterscheibe des Kiosks einschlug und hindurchstieg. Ein zufällig anwesender Passant stellte dem Angeklagten ein Bein, sodass dieser die Kassenschublade verlor. Nach wenigen hundert Metern Flucht wurde der Angeklagte von der eintreffenden Polizei widerstandslos festgenommen.

Die Kammer konnte ihr Urteil auf die überwiegend geständige Einlassung des Angeklagten sowie zahlreiche Zeugenaussagen stützen.


Mit freundlichen Grüßen

Johannes Butz

Pressesprecher

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2026

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