Schmuckgrafik, zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Urteil wegen besonders schweren Raubes rechtskräftig

HILDESHEIM. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 9 des Landgerichts Hildesheim vom 30. Juni 2025 (20 KLs 52 Js 43940/24 (5/25)) bestätigt, mit dem sie zwei Angeklagte (58 und 64 Jahre alt) wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung jeweils zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt hat.

Nachdem der 64-jährige Angeklagte sein Rechtsmittel der Revision bereits im Januar dieses Jahres zurückgenommen hatte, sodass der BGH hierüber nicht mehr zu entscheiden hatte, hat der 6. Strafsenat des BGH nunmehr die Revision des 58-jährigen Angeklagten durch Beschluss vom 04. Februar 2026 als unzulässig verworfen. Somit ist das Urteil des Landgerichts Hildesheim auch bezüglich des 58-jährigen Angeklagten rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Kammer begaben sich die beiden befreundeten Angeklagten entsprechend eines gemeinsamen Tatplans zur Wohnung eines zu diesem Zeitpunkt 64- und 67-jährigen geschädigten Paares in Gifhorn. Der 64-jährige Angeklagte war mit dem Paar befreundet und wusste, dass dieses eine erhebliche Menge Bargeld bei sich zu Hause aufbewahrte. Auf dem Weg zur Wohnung der Geschädigten maskierten sich die beiden Angeklagten entsprechend des gemeinsamen Tatplans jeweils mit Maleroveralls, FFP-2-Masken und Latexhandschuhen, um von den Geschädigten nicht erkannt zu werden. Sie klingelten am Abend des 12.08.2023 gegen 21 Uhr an deren Wohnungstür. Nachdem die ahnungslosen Geschädigten die Tür öffneten, drangen die beiden Angeklagten, die mit einer Druckluftpistole (Soft Air) sowie einem Stilett mit einer 10 cm langen, spitzen Klinge bewaffnet waren, in die Wohnung ein. Sie unterbanden die anfängliche Gegenwehr der Geschädigten, indem sie mit der Pistole in die Luft schossen und den 67-jährigen männlichen Geschädigten, der infolge eines Gerangels mit dem Stilett am Hals verletzt worden war, an einen Stuhl fesselten. Sodann begab sich der 64-jährige Angeklagte zu dem ihm – aufgrund der Freundschaft zu den Geschädigten bekannten – Geldversteck und nahm eine Geldkassette mit insgesamt 14.700 Euro Bargeld an sich. Die beiden Angeklagten verließen im Anschluss die Wohnung und entsorgten die Maskierungsgegenstände an einem Straßenrand. Im Nachgang der Tat setzten sich beide Angeklagte wie von vorherein geplant nach Kroatien ab, um sich dort ein neues Leben aufzubauen.

Die Kammer konnte ihr Urteil auf die überwiegend geständigen Einlassungen der Angeklagten, DNA-technische Untersuchungen der von den Angeklagten während der Tatausführung getragenen Maskierungsgegenstände sowie die Zeugenaussagen der Geschädigten stützen.


Mit freundlichen Grüßen

Johannes Butz

Pressesprecher

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.04.2026

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln