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erstellt am:
10.04.2026
HILDESHEIM. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 16 des Landgerichts Hildesheim vom 07. Mai 2025 (26 KLs 25 Js 32536/24 (1/25)) bestätigt, mit dem sie einen 36-Jährigen wegen Beihilfe zum schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt hat, deren Vollstreckung sie zur Bewährung ausgesetzt hat.
Das Urteil bezüglich zweier Mitangeklagter (einen 41-Jährigen hatte die Strafkammer wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls in fünf Fällen sowie wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, einen 38-Jährigen wegen Beihilfe zum schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sechs Monaten) ist bereits seit Mai bzw. Juni 2025 rechtskräftig. Somit ist mit dem aktuellen Beschluss des 6. Strafsenats des BGH vom 04. Februar 2026 (Az.: 6 StR 457/25), mit dem er die Revision des 36-jährigen Angeklagten als unbegründet verworfen hat, das gesamte Urteil des Landgerichts Hildesheim rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der Kammer hat der 36-jährige Angeklagte die beiden Mitangeklagten in Kenntnis von deren Plänen am 29.09.2024 zu einem Wohnhaus in Wolfsburg/Vorsfelde gefahren, in das diese dann gewaltsam eindrangen und Schmuck im Wert von ca. 750 Euro entwendeten.
In der damaligen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hildesheim hatte der 36-Jährige seine Tatbeteiligung in Abrede genommen. Die Strafkammer war dennoch von dessen Täterschaft überzeugt, unter anderem aufgrund der geständigen Einlassung des 41-jährigen Hauptangeklagten sowie polizeilicher Observationsberichte. Der Bundesgerichtshof hat diese Einschätzung nun bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Butz
Pressesprecher
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erstellt am:
10.04.2026