Artikel-Informationen
erstellt am:
26.09.2025
HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):
Die Prozessvorschau kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Prozessvorschau für Oktober 2025
Verfahren der Strafkammern des Landgerichts
Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):
seit 19.12.2024 |
14.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 17 Js 1815/24 |
Fortsetzung: |
07.01., 10.01., 13.01., 17.01., 30.01., 06.02., 12.02., 17.02., 24.02., 07.03., 14.03., 20.03., 24.03., 03.04., 07.04., 23.04., 28.04., 05.05., 12.05., 15.05., 28.05., 13.06., 20.06., 25.06., 04.07., 07.07., 14.07., 12.08., 14.08., 21.08., 04.09., 09.09., 16.09., 25.09., 09.10 und 13.10.2025, jeweils 09.00 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Peine |
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Tatzeit: |
Februar bis Mai 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchte besonders schwere Brandstiftung, versuchter Mord in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung, Anstiftung |
Einem 26-jährigen sowie einem 51-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.03.2024 jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ gegen die Fassade eines Wohnhauses geworfen zu haben. Es sei zu einem Brand an der Fassade des Hauses gekommen. Bevor das Innere des Gebäudes in Brand geraten sei, habe der Brand gelöscht werden können.
Ferner wird dem 51-jährigen sowie einem 34-jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 09.05.2024 erneut das zuvor genannte Haus aufgesucht und jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ durch Fenster im Erdgeschoss in das Haus geworfen zu haben. Die beiden Angeklagten sollen hierbei billigend in Kauf genommen haben, dass Bewohner des Hauses bei der erwarteten Inbrandsetzung zu Tode kommen könnten und zudem bewusst ausgenutzt haben, dass die Bewohner zur Tatzeit noch geschlafen hätten. Die Bewohner des Hauses seien durch den Lärm, der durch die Zerstörung der Scheiben entstanden sei, wach geworden. Ihnen sei es gelungen, die Flammen zu löschen, bevor das Gebäude in Brand geraten sei.
Den weiteren drei Angeklagten im Alter von 35, 36 und 38 Jahren wird vorgeworfen, die anderen Angeklagten zu den oben beschriebenen Taten angestiftet zu haben.
seit 25.08.2025 |
9.00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 12 Ks 26 Js 8877/25 |
Fortsetzung: |
26.08. (Saal 149), 03.09., 08.09., 17.09., 19.09., 26.09., 01.10., 10.10., 27.10., 03.11., 07.11., 01.12., 08.12. und 11.12.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 134 (soweit nicht anders angegeben) |
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Tatort: |
Edemissen |
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Tatzeit: |
Februar 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchter Mord, Totschlag |
Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin mittels stumpfer Gewalt getötet zu haben. Er soll wiederholt mit einem Brecheisen gegen den Kopf der Geschädigten geschlagen und sie eine Treppe heruntergestoßen haben. Die Geschädigte soll infolge der Verletzungen am Tatort verstorben sein.
Einige Tage zuvor soll der Angeklagte bereits versucht haben, die Geschädigte zu töten. Er soll in den Wasserbehälter der Kaffeemaschine im Haus der Geschädigten ein hochgiftiges Insektizid gefüllt haben. Die Geschädigte soll dies jedoch nach Zubereitung des Kaffees bemerkt und daher das Getränk nicht konsumiert haben.
Strafkammer 3 (als große Jugendstrafkammer):
seit 29.09.2025 |
9.00 Uhr |
Saal 147 |
Az.: 14 KLs 9 Js 50163/23 |
Fortsetzung: |
01.10. und 08.10.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 147 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
November 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Besonders schwerer Raub |
Die 28-jährige Angeklagte soll abends in der gemeinsam bewohnten Wohnung den Zeugen gebeten haben, sich auf den Sessel zu setzen. Daraufhin soll der 16-jährige Angeklagte von hinten an den sitzenden Zeugen herangetreten sein und ein Messer mit beiden Händen über den Kopf des Zeugen geführt und in Richtung des Halses des Zeugen gedrückt haben. Der 16-jährige Angeklagte soll das Mobiltelefon des Zeugen an sich genommen haben. Er soll den Zeugen auch aufgefordert haben, ihm eine Geldbörse zu geben. Die 28-jährige Angeklagte soll schließlich die Bankkarte des Zeugen an sich genommen und den Zeugen aufgefordert haben, die PIN zu nennen. Bei einem anschließenden Gerangel soll der 16-jährige Angeklagten den Zeugen mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit dem Messer in den Oberschenkel des Geschädigten geschlagen haben. Der 16-jährige Angeklagte soll ferner gedroht haben, die Katzen des Zeugen zu töten.
Strafkammer 4 (als große Wirtschaftsstrafkammer):
09.30 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 15 KLs 24 Js 2000/25 |
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Fortsetzung: |
14.10., 04.11., 18.11., 09.12., 16.12.2025, 06.01., 13.01., 20.01. und 27.01.2026, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 147 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
April 2020 bis Januar 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Betrug, Untreue, Fälschung beweiserheblicher Daten, Besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte oder Erbringung unerlaubter Finanzdienstleistungen |
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim umfasst in Bezug auf den 39-jährigen Angeklagten 371 Straftaten und hinsichtlich des 48-jährigen Angeklagten 299 Straftaten.
Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2018 eine GmbH gegründet haben, bei der sie jeweils als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer eingetragen seien. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, mit ihrem Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Vermögensanlagen angeboten zu haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen. Das Geschäftsmodell soll die Zahlung eines variablen Geldbetrages der Anleger an die GmbH in Form eines Darlehens mit unbestimmter Laufzeit vorgesehen haben, der von den Angeklagten gewinnbringend am Aktienmarkt angelegt und mit 12 % jährlich verzinst werden sollte. In den vor Vertragsschluss durchgeführten Beratungsgesprächen soll der 39-jährige Angeklagte bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass die Risikobelehrung lediglich pro forma unterschrieben werden müsse und der Eintritt des Totalverlustes nahezu unmöglich sei. Dies soll vom 48-jährigen Angeklagten stets in der Öffentlichkeit so kommuniziert worden sein.
In den Jahren 2018 bis 2024 sollen mindestens 204 Anleger Darlehenssummen gezahlt und die GmbH einen Betrag von rund 18 Millionen Euro erhalten haben.
In den Jahren 2018 bis 2020 soll mit den von den Anlegern eingezahlten Beträgen riskantes CFD-Trading betrieben worden sein, wobei mehr Verluste als Gewinne erwirtschaftet worden sein sollen. Des Weiteren sollen Beträge in verschiedene Kryptowährungen umgewandelt worden sein, ohne hierdurch Gewinne zu erwirtschaften.
Für die Anleger soll jederzeit die Gefahr des Totalverlustes bestanden haben, was der 39-jährige Angeklagte gewusst und der 48-jährige Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.
Den Anlegern sollen monatliche Depotauszüge übermittelt worden sein, die Renditen ausgewiesen hätten, die nicht erzielt worden sein sollen. Die Anleger sollen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Depotauszüge verzichtet haben, sich Teilbeträge auszahlen zu lassen, um ihre Rendite durch Fortführung der Anlage noch zu erhöhen. Das Geschäftsmodell habe über mehrere Jahre bestehen können, weil die wenigen Auszahlungswünsche mit den eingehenden Anlegergeldern hätten bedient werden können.
Darüber hinaus soll der 39-jährige Angeklagte gut 6 Millionen Euro auf ein anderes Konto überwiesen und so der Gesellschaft diese Vermögenswerte entzogen haben. Das Geld soll er entweder für eigene Zwecke verwendet oder durch hochriskante Spekulationsgeschäfte verloren haben.
Beide Angeklagten sollen sich zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus dem Gesellschaftsvermögen Beträge auf ihre eigenen Konten haben auszahlen lassen.
Die Angeklagten sollen weiterhin Beträge auf eine andere GmbH, für die die Angeklagten seit 2022 jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sein sollen, transferiert haben, wobei sie billigend in Kauf genommen haben sollen, der anderen GmbH dadurch einen Nachteil zuzufügen.
Insgesamt soll der 39-jährige Angeklagte durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von knapp 7 Millionen Euro, der 48-jährige Angeklagte soll einen Betrag in Höhe von knapp 3 Millionen Euro erlangt haben, wobei teilweise Rückzahlungen erfolgt sein sollen. Die beiden Gesellschaften sollen insgesamt einen Betrag in Höhe von knapp 6,5 Millionen Euro erlangt haben.
Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):
09.00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 20 KLs 16 Js 7696/25 |
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Fortsetzung: |
10.09, 15.09 und 19.09. (Saal 137) und 06.10.2025 (Saal 134), jeweils 9.00 Uhr in Saal 149 (soweit nicht anders angegeben) |
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Tatort: |
Sarstedt |
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Tatzeit: |
Dezember 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Besonders schwerer Raub |
Der 23-jährige Angeklagte soll in einer Rossmann-Filiale in Sarstedt die an der Kasse sitzende Zeugin aufgefordert haben, ihm das Geld aus der Kasse zu geben. Dabei soll er ein Messer in der Hand gehabt haben. Die Zeugen soll die Kasse geöffnet und der Angeklagte soll circa 900 Euro Bargeld an sich genommen haben.
22.09.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 20 KLs 18 Js 45412/22 |
Fortsetzung: |
24.09. und 02.10.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Diekholzen und Schellerten |
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Tatzeit: |
August 2022 und Dezember 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Versuchte Körperverletzung, Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge |
Dem 35-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2022 im Wohnhaus seiner Lebensgefährtin Marihuana und Betäubungsmittel gelagert zu haben, um dies gewinnbringend an Dritte weiterzuveräußern.
Bei einem durch den Angeklagten ausgelösten Polizeieinsatz soll sich der Angeklagte gegen eine polizeiliche Maßnahme gesperrt und versucht haben, die Polizeibeamte zu schlagen, zu treten und zu beißen. Bei einer anschließenden Durchsuchung soll erneut Betäubungsmittel aufgefunden worden sein, die der Angeklagte gewinnbringend habe weiterveräußern wollen. Darüber hinaus seien in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln vier Druckluft-/Federdruckgaswaffen, drei Reizstoffsprühgeräte, eine Elektroimpulswaffe, ein Schlagring, zwei Totschläger, eine Nagelpistole sowie mehrere Messer und eine Druckluftpumpe mit Gummigeschoss gefunden worden.
seit 17.09.2025 |
Uhr 9.00 |
Saal 149 |
Az.: 20 KLs 51 Js 12198/25 |
Fortsetzung: |
01.10., 07.10. und 28.10.2025 (Saal 134), jeweils 9.00 Uhr in Saal 149 (soweit nicht anders angegeben) |
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Tatort: |
Platendorf |
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Tatzeit: |
März 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Gefährliche Körperverletzung, Geiselnahme, Sachbeschädigung, Trunkenheit im Verkehr |
Dem 43-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, die Wohnung der Zeugin, mit der er etwa seit einem halben Jahr liiert gewesen sein soll, aus Eifersucht aufgesucht zu haben. Die Zeugin soll sodann mit dem Angeklagten zu dessen Wohnung gefahren sein. Vor der Wohnung soll er die Zeugin mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. In der Wohnung angekommen soll der Angeklagte die Tür abgeschlossen und den Schlüssel an sich genommen haben, sodass die Zeugin die Wohnung nicht ohne Weiteres habe verlassen können. Er soll die Zeugin am ganzen Körper geschlagen und – unter anderem mit seinen schweren Arbeitsschuhen – getreten haben. Er soll außerdem ihr Mobiltelefon zerstört haben. Der Angeklagte soll auch ein Weinglas in dem Gesicht der Zeugin zerschlagen haben, wodurch die Zeugin eine Schnittwunde im Gesicht erlitten haben soll. Die Zeugin soll ferner durch die Schläge einen Zahn verloren haben. Darüber hinaus soll er ein Küchenmesser an den Hals der Zeugin gehalten und erklärt haben, er werde ihr den Kopf abschneiden.
Der Zeugin soll es später gelungen sein, aus einem Fenster zu springen und zu fliehen. Der Angeklagte soll vor der Flucht Alkohol im Übermaß zu sich genommen haben und dennoch nach der Flucht in sein Auto gestiegen und losgefahren sein, um die Zeugin zu suchen. Die Zeugin soll mehrere Verletzungen erlitten haben, die eine stationäre Behandlung über mehrere Tage hinweg erforderlich gemacht hätten.
09.10.2025 |
09.0 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 20 KLs 6 Js 49632/23 |
Fortsetzung: |
27.10. und 03.11.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Sehnde und Lehrte |
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Tatzeit: |
April bis Juli 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Körperverletzung, sexueller Übergriff mit Gewalt |
Dem 34-jährigen Angeklagten werden insgesamt 4 Straftaten zur Last gelegt, wobei er die Taten jeweils im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben soll.
Der Angeklagte soll sich jeweils zwei Zeuginnen genähert und ihnen den Mund zugehalten haben. In diesem Zusammenhang soll er die Zeuginnen jeweils gegen den Kopf geschlagen haben.
Bei einem weiteren Vorfall soll der Angeklagte eine Zeugin von hinten angesprungen, ihr Gesicht in seine Richtung gedreht und ihr mit der Faust auf das Auge geschlagen haben. Er soll die flüchtende Zeugin verfolgt und während des Laufens in ein Feld gestoßen haben.
Außerdem soll der Angeklagte an einem anderen Tag eine Zeugin verfolgt und dann festgehalten haben. Der Angeklagte soll versucht haben, die Hose der Zeugin herunterzuziehen, um gegen den Willen der Zeugin sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Er soll ihr bei dem Versuch an ihr unbekleidetes Gesäß gefasst haben. Ferner soll er geäußert haben, dass er sie umbringen werde, wenn sie schreie oder nicht ihr Handy weglege. Der Zeugin soll es dennoch gelungen sein, die Polizei mit ihrem Telefon zu verständigen, woraufhin der Angeklagte geflüchtet sein soll.
Strafkammer 11 (als große Jugendstrafkammer):
09.30 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 22 KLs 10 Js 10272/25 |
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Fortsetzung: |
07.10. (Saal 134) und 09.10.2025 (Saal 147), jeweils 9.30 Uhr |
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Tatort: |
Lehrte und anderenorts |
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Tatzeit: |
August 2023 bis März 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Nötigung, versuchte Nötigung, sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff mit Gewalt, Vergewaltigung, versuchte Erpressung |
Dem 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in den vergangenen Jahren über diverse soziale Medien, unter anderem Instagram und Snapchat, junge Frauen kontaktiert und dazu gebracht zu haben, ihm Nacktfotos von sich zu übersenden, welche er abgespeichert haben soll. In der Folge soll er den jungen Frauen angekündigt haben, die entsprechenden Fotos an deren Freunde und Familie zu übersenden, sollten sie ihm nicht weitere Nacktfotos von sich übersenden oder unterschiedlichsten – sexuellen und/oder sadistischen – Forderungen seinerseits bei persönlichen Treffen nicht nachkommen. Die Zeuginnen sollen seinen Forderungen zum Teil nachgekommen sein und als Folge an erheblichen Schmerzen gelitten haben.
Dem Angeklagten werden insgesamt 8 Straftaten vorgeworfen.
Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):
01.10.2025 |
09.0 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 26 KLs 808 Js 19825/20 |
Fortsetzung: |
10.10., 28.10., 07.11., 18.11. und 21.11.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Lehrte und anderenorts |
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Tatzeit: |
November 2018 bis Oktober 2020 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Computerbetrug, Fälschung beweiserheblicher Daten |
Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, mit weiteren, unbekannt gebliebenen Mittätern aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatplans unberechtigte Überweisungen von fremden Online-Konten durchgeführt und sich so ein dauerhaftes Einkommen verschafft zu haben.
Hierzu sollen sich auf nicht mehr aufklärbare Weise die Online-Banking-Zugangsdaten zu den geschädigten Bankkunden verschafft worden sein. Der Angeklagte soll sich eine zweite SIM-Karte zur Handynummer der jeweils geschädigten Bankkunden (sog. „cloning“) verschafft haben, um die von den Banken versendeten TANs empfangen zu können. Dies soll durch den Zugriff auf das Kundenverwaltungssystem von Vodafone und durch einen gesondert Verfolgten, der in einem O2-Shop gearbeitet haben soll, erfolgt sein. Die Beträge sollen auf Zielkonten, die auf fiktive oder ausgespähte Personalien geführt oder von Finanzagenten eröffnet worden sein sollen, transferiert worden sein. Von dort aus soll der Angeklagte und die Mittäter das Geld in verschiedene Kryptowährungen investiert haben.
Dem Angeklagten werden insgesamt 29 Straftaten zur Last gelegt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag von insgesamt knapp 59.000,00 € erlangt zu haben.
06.10.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 26 KLs 6 Js 27591/24 |
Fortsetzung: |
08.10. und 29.10.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Burgdorf |
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Tatzeit: |
Juli 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, Diebstahl |
Dem 42-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, sich Zutritt zur Wohnung der Zeugin verschafft zu haben. Er soll sie mehrfach ins Gesicht geschlagen und versucht haben, gegen den Willen der Zeugin mit dieser Geschlechtsverkehr durchzuführen. Es soll zu Oralverkehr gekommen sein. Danach soll der Angeklagte die Zeugin mehrfach getreten haben.
Später soll der Angeklagte beim Verlassen der Wohnung noch zwei Halsketten der Zeugin an sich genommen haben, um diese zu behalten.
27.10.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 27 |
Az.: 26 KLs 18 Js 27438/21 |
Fortsetzung: |
03.11. und 10.11.2025, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 27 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
März 2020 und Juni 2020 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge |
Der 28-jährigen Angeklagte soll zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt beschlossen haben, sich aus dem Verkauf von Betäubungsmitteln in der Region Hildesheim eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen. Zur Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte soll der Angeklagte den Krypto-Messanger-Dienst „EncroChat“ genutzt haben.
Dem Angeklagten werden insgesamt 27 Straftaten vorgeworfen. Bei den Betäubungsmitteln soll es sich um – teilweise mehrere Kilogramm – Marihuana, Amphetamin, Haschisch und – in einem Fall – um 1.000 Ecstasytabletten gehandelt haben.
Der Angeklagte soll insgesamt einen Betrag in Höhe von 28.700,00 € erlangt haben.
Amtsgericht Hildesheim:
Strafrichter bzw. Schöffengericht
02.10.2025 |
10.15 Uhr |
Saal 16 |
Az.: 105 Ls 8964 Js 116787/22 |
Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Juni 2022 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte |
Bei dem 32-jährigen Angeklagten sollen bei einer Durchsuchung insgesamt 3 kinderpornographische und 2 jugendpornographische Dateien aufgefunden worden sein.
06.10.2025 |
13.00 Uhr |
Saal 16 |
Az.: 113 Ls 16 Js 50079/24 |
Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
November 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Brandstiftung |
Der 37-jährige Angeklagte soll auf dem hinter dem Landkreis Hildesheim gelegenen Parkplatz jeweils einen Grillanzünder auf den Reifen zweier Pkws platziert und angezündet haben. Ein Pkw soll vollständig ausgebrannt sein. Bei dem anderen Pkw soll es zu Schmelzungen am hinteren Reifen gekommen sein.
09.10.2025 |
09.15 Uhr |
Saal 16 |
Az.: 105 Ls 12 Js 20997/21 |
Fortsetzung: |
29.10., 05.11., 26.11. (Saal 125), 03.12. und 04.12.2025, jeweils um 9.15 Uhr in Saal 16 |
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Tatort: |
Hildesheim und anderenorts |
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Tatzeit: |
August 2019 bis April 2021 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Urkundenfälschung |
Dem 54-jährigen Angeklagten werden zwei Straftaten, dem 55-jährigen Angeklagten insgesamt 12 Straftaten zur Last gelegt.
Sie sollen für einen unbestimmten Personenkreis die Erstellung von gefälschten Lohnabrechnungen angeboten haben. Ihnen sollen die erforderlichen Daten und das gewünschte Gehalt per Whatsapp mitgeteilt worden sein. Dabei soll auch der Preis vereinbart worden sein. Den Angeklagten soll bewusst gewesen sein, dass die Kunden beabsichtigt hätten, die gefälschten Abrechnungen zum Beispiel beim Jobcenter, zur Erlangung von Krediten oder sonst zur Täuschung im Rechtsverkehr zu nutzen. Die beiden Angeklagten sollen sich dadurch eine nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschafft haben.
10.00 Uhr |
Saal 125 |
Az.: 113 Ls 8014 Js 123486/23 |
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Tatort: |
Söhlde |
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Tatzeit: |
Februar 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Besitz kinderpornographischer Inhalte |
Bei dem 69-jährigen Angeklagten sollen bei einer Durchsuchung insgesamt 2.230 kinderpornographische Dateien aufgefunden worden sein.
Wichtige Hinweise
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die Vermittlung unter (0 51 21) 968-0 verbindet.
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Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janina Schaffert
Pressesprecherin
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.09.2025