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erstellt am:
29.10.2025
HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):
Die Prozessvorschau kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Prozessvorschau für November 2025
Verfahren der Strafkammern des Landgerichts
Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):
| 9.00 Uhr | Saal 149 | Az.: 12 Ks 26 Js 8877/25 | |
| Fortsetzung: | 26.08. (Saal 149), 03.09., 08.09., 17.09., 19.09., 26.09., 01.10., 10.10., 27.10., 03.11., 07.11., 01.12., 08.12., 11.12., 22.12.2025, 13.01., 16.01. und 27.01.2026, jeweils 9.00 Uhr in Saal 134 (soweit nicht anders angegeben) | ||
| Tatort: | Edemissen | ||
| Tatzeit: | Februar 2025 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | versuchter Mord, Totschlag | 
Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin mittels stumpfer Gewalt getötet zu haben. Er soll wiederholt mit einem Brecheisen gegen den Kopf der Geschädigten geschlagen und sie eine Treppe heruntergestoßen haben. Die Geschädigte soll infolge der Verletzungen am Tatort verstorben sein.
Einige Tage zuvor soll der Angeklagte bereits versucht haben, die Geschädigte zu töten. Er soll in den Wasserbehälter der Kaffeemaschine im Haus der Geschädigten ein hochgiftiges Insektizid gefüllt haben. Die Geschädigte soll dies jedoch nach Zubereitung des Kaffees bemerkt und daher das Getränk nicht konsumiert haben.
Strafkammer 1 (als allgemeine große Strafkammer):
| 10.11.2025 | 9.00 Uhr | Saal 149 | Az.: 12 KLs 15 Js 6163/22 | 
| Tatort: | Lehrte | ||
| Tatzeit: | Februar 2022 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung | 
Dem 33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, an der Wohnung des Zeugen geklopft und dabei eine Schreckschusspistole und eine echte Schusswaffe bei sich geführt zu haben. Nachdem der Zeuge die Wohnungstür geöffnet haben soll, soll der Angeklagte dem Zeugen umgehend ein Schlag ins Gesicht versetzt, dem Zeugen eine der Waffen in das Gesicht gedrückt, den Zeugen zu Boden gebracht und ihn gewürgt haben. Ferner soll er den Zeugen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wobei er an einer Hand einen Siegelring getragen haben soll.
Das Geschehen soll sich dann in den Wohnzimmerbereich verlagert haben. Dort soll der Angeklagte beide Waffen in den Händen gehalten haben. Er soll den Zeugen aufgefordert haben, ihm sämtliches Geld und sämtliche Cannabisprodukte zu geben. Aus Furcht vor dem Einsatz der Waffen soll der Zeuge dem Angeklagten 160 € Bargeld und ein Gramm Cannabis ausgehändigt haben.
Der Zeuge soll durch die Schläge Schmerzen und Verletzungen erlitten haben.
Strafkammer 3 (als große Jugendkammer):
| 03.11.2025 | 09.00 Uhr | Saal 147 | Az.: 14 KLs 17 Js 22988/25 | 
| Fortsetzung: | 06.11., 10.11., 24.11. und 09.12.2025 (Saal 149), soweit nicht anders angegeben jeweils um 9.00 Uhr in Saal 147 | ||
| Tatort: | Hildesheim | ||
| Tatzeit: | Juni 2025 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | gefährliche Körperverletzung, versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung | 
Dem 18-jährigen Angeklagten werden zwei Straftaten auf dem Marienfriedhof in Hildesheim vorgeworfen. Der Angeklagte soll sich dort mit seinem Bruder aufgehalten und aufgrund einer Verletzung zwei Krücken mit sich geführt haben. Er soll seinen Bruder aufgefordert haben, sich mit ihm zu schlagen. Als dieser abgelehnt habe, soll der Angeklagte mit einer seiner beiden Krücken mehrfach wuchtig in Richtung Oberkörper des Zeugen geschlagen und diesen auch getroffen haben.
Dieses Geschehen soll ein Zeuge wahrgenommen und versucht haben, den Angeklagten zum Aufhören zu bewegen. Der Angeklagte soll dem Zeugen daraufhin mit der Faust einen wuchtigen Schlag ins Gesicht versetzt haben, sodass der Zeuge zu Boden gegangen und dort reglos liegen geblieben sein soll. Der Angeklagte soll dem am Boden liegenden Zeugen mit maximaler Wucht die Krücke ins Gesicht geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, bei den Schlägen den Tod des Zeugen billigend in Kauf genommen zu haben. Der Zeuge soll sofort heftig im Gesicht geblutet haben. Der Angeklagte soll dies erkannt und sich vom Tatort entfernt haben. Der Zeuge soll erhebliche Verletzungen, unter anderem Jochbein- /Jochbogen, Kiefer- und Orbitabodenfrakturen, erlitten haben.
Hinweis: Es handelt sich um ein nichtöffentliches Verfahren.
Strafkammer 4 (als große Wirtschaftsstrafkammer):
| 09.30 Uhr | Saal 149 | Az.: 15 KLs 24 Js 2000/25 | |
| Fortsetzung: | 14.10., 04.11., 18.11., 09.12., 16.12.2025, 06.01., 13.01., 20.01. und 27.01.2026, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 147 | ||
| Tatort: | Hildesheim | ||
| Tatzeit: | April 2020 bis Januar 2025 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Betrug, Untreue, Fälschung beweiserheblicher Daten, Besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte oder Erbringung unerlaubter Finanzdienstleistungen | 
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim umfasst in Bezug auf den 39-jährigen Angeklagten 371 Straftaten und hinsichtlich des 48-jährigen Angeklagten 299 Straftaten.
Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2018 eine GmbH gegründet haben, bei der sie jeweils als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer eingetragen seien. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, mit ihrem Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Vermögensanlagen angeboten zu haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen. Das Geschäftsmodell soll die Zahlung eines variablen Geldbetrages der Anleger an die GmbH in Form eines Darlehens mit unbestimmter Laufzeit vorgesehen haben, der von den Angeklagten gewinnbringend am Aktienmarkt angelegt und mit 12 % jährlich verzinst werden sollte. In den vor Vertragsschluss durchgeführten Beratungsgesprächen soll der 39-jährige Angeklagte bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass die Risikobelehrung lediglich pro forma unterschrieben werden müsse und der Eintritt des Totalverlustes nahezu unmöglich sei. Dies soll vom 48-jährigen Angeklagten stets in der Öffentlichkeit so kommuniziert worden sein.
In den Jahren 2018 bis 2024 sollen mindestens 204 Anleger Darlehenssummen gezahlt und die GmbH einen Betrag von rund 18 Millionen Euro erhalten haben.
In den Jahren 2018 bis 2020 soll mit den von den Anlegern eingezahlten Beträgen riskantes CFD-Trading betrieben worden sein, wobei mehr Verluste als Gewinne erwirtschaftet worden sein sollen. Des Weiteren sollen Beträge in verschiedene Kryptowährungen umgewandelt worden sein, ohne hierdurch Gewinne zu erwirtschaften.
Für die Anleger soll jederzeit die Gefahr des Totalverlustes bestanden haben, was der 39-jährige Angeklagte gewusst und der 48-jährige Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.
Den Anlegern sollen monatliche Depotauszüge übermittelt worden sein, die Renditen ausgewiesen hätten, die nicht erzielt worden sein sollen. Die Anleger sollen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Depotauszüge verzichtet haben, sich Teilbeträge auszahlen zu lassen, um ihre Rendite durch Fortführung der Anlage noch zu erhöhen. Das Geschäftsmodell habe über mehrere Jahre bestehen können, weil die wenigen Auszahlungswünsche mit den eingehenden Anlegergeldern hätten bedient werden können.
Darüber hinaus soll der 39-jährige Angeklagte gut 6 Millionen Euro auf ein anderes Konto überwiesen und so der Gesellschaft diese Vermögenswerte entzogen haben. Das Geld soll er entweder für eigene Zwecke verwendet oder durch hochriskante Spekulationsgeschäfte verloren haben.
Beide Angeklagten sollen sich zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus dem Gesellschaftsvermögen Beträge auf ihre eigenen Konten haben auszahlen lassen.
Die Angeklagten sollen weiterhin Beträge auf eine andere GmbH, für die die Angeklagten seit 2022 jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sein sollen, transferiert haben, wobei sie billigend in Kauf genommen haben sollen, der anderen GmbH dadurch einen Nachteil zuzufügen.
Insgesamt soll der 39-jährige Angeklagte durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von knapp 7 Millionen Euro, der 48-jährige Angeklagte soll einen Betrag in Höhe von knapp 3 Millionen Euro erlangt haben, wobei teilweise Rückzahlungen erfolgt sein sollen. Die beiden Gesellschaften sollen insgesamt einen Betrag in Höhe von knapp 6,5 Millionen Euro erlangt haben.
Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):
| seit 09.10.2025 | 09.0 Uhr | Saal 149 | Az.: 20 KLs 6 Js 49632/23 | 
| Fortsetzung: | 27.10. und 03.11.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149 | ||
| Tatort: | Sehnde und Lehrte | ||
| Tatzeit: | April bis Juli 2023 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Körperverletzung, sexueller Übergriff mit Gewalt | 
Dem 34-jährigen Angeklagten werden insgesamt 4 Straftaten zur Last gelegt, wobei er die Taten jeweils im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben soll.
Der Angeklagte soll sich jeweils zwei Zeuginnen genähert und ihnen den Mund zugehalten haben. In diesem Zusammenhang soll er die Zeuginnen jeweils gegen den Kopf geschlagen haben.
Bei einem weiteren Vorfall soll der Angeklagte eine Zeugin von hinten angesprungen, ihr Gesicht in seine Richtung gedreht und ihr mit der Faust auf das Auge geschlagen haben. Er soll die flüchtende Zeugin verfolgt und während des Laufens in ein Feld gestoßen haben.
Außerdem soll der Angeklagte an einem anderen Tag eine Zeugin verfolgt und dann festgehalten haben. Der Angeklagte soll versucht haben, die Hose der Zeugin herunterzuziehen, um gegen den Willen der Zeugin sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Er soll ihr bei dem Versuch an ihr unbekleidetes Gesäß gefasst haben. Ferner soll er geäußert haben, dass er sie umbringen werde, wenn sie schreie oder nicht ihr Handy weglege. Der Zeugin soll es dennoch gelungen sein, die Polizei mit ihrem Telefon zu verständigen, woraufhin der Angeklagte geflüchtet sein soll.
| 24.11.2025 | 09.00 Uhr | Saal 32 NG | Az.: 20 KLs 20 Js 37133/21 | 
| Fortsetzung: | 12.12., 16.12., 18.12.2025, 05.01. und 07.01.2026, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 32 NG | ||
| Tatort: | Hildesheim und anderenorts | ||
| Tatzeit: | Januar 2021 bis November 2021 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Urkundenfälschung, Vorbereitung der Herstellung eines unrichtigen Impfausweises, bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln | 
In dem Verfahren sind fünf Männer im Alter zwischen 25 und 33 Jahren angeklagt. Gegenstand der Anklage sind insgesamt zehn Straftaten.
Der 27-jährige Angeklagte soll sich vor dem 01.10.2021 dazu entschlossen haben, gefälschte Impfpässe gewinnbringend zu verkaufen. Die von ihm verkauften Impfpässe sollen über gefälschte sogenannte Chargenaufkleber, mit denen die Charge der verimpften Schutzimpfung konkret bezeichnet wurde, sowie einen Stempelaufdruck des Landkreises Hildesheim. Den Stempel soll sich der 27-jährige Angeklagte von einem gesondert Verfolgten erlangt haben. Der Angeklagte soll mit einer unleserlichen Unterschrift unterschrieben haben, die den vermeintlichen Impfarzt zu erkennen geben sollte. Die weiteren Eintragungen soll der Angeklagte mit den jeweiligen Kunden abgesprochen haben. Der Angeklagte soll mit der Absicht gehandelt haben, sich durch die fortgesetzte Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Der 27-jährige Angeklagte soll zwei Impfpässe auf diese Weise hergestellt und verkauft haben.
Ende September 2021 sollen sich der 27-jährige Angeklagte und ein 33-jähriger Angeklagte fortan zur gemeinschaftlicher Tatausführung entschlossen haben. Der 33-jährige Angeklagte soll in der Lage gewesen sein, zuverlässig Chargenaufkleber von hoher Qualität zu drucken.
Ab Oktober sollen noch der 28-jährige und der 25-jährige Angeklagte hinzugekommen sein. Diese vier Angeklagten sollen sich geeinigt haben, die Impfpassfälschungen fortan gemeinschaftlich in derselben Weise, aber in größerem Umfang herzustellen. So soll es zu zwei weiteren Taten gekommen sein.
Danach soll der 33-jährige Angeklagte von weiteren Tatbegehungen Abstand genommen haben. Der 27-jährige, der 28-jährige und der 25-jährige Angeklagte sollen aber die gemeinsame Tatbegehung fortgesetzt und 4 weitere Straftaten auf diese Weise begangen haben.
Im November 2021 soll der 27-jährige Angeklagte gemeinsam mit einem 29-jährigen Angeklagten 31 Impfpass-Blankos vorgehalten haben, die teilweise bereits mit Chargenaufklebern und Stempelaufdrucken des Impfzentrums des Landkreises Hildesheim versehen gewesen sein sollen, um diese an weitere Abnehmer zu verkaufen.
Darüber hinaus sollen der 28-jährige und der 25-jährige Angeklagte auf Grundlage eines gemeinsamen Tatplans knapp 300 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf und eine Selbstladepistole mit Patronen besessen haben.
Strafkammer 11 (als große Jugendkammer):
| 21.11.2025 | 09.30 Uhr | Saal 32 NG | Az.: 22 KLs 6 Js 8330/25 | 
| Fortsetzung: | 02.12. und 11.12.2025, jeweils 9.30 Uhr in Saal 32 NG | ||
| Tatort: | Hildesheim, Peine, Nordstemmen und Hannover | ||
| Tatzeit: | Juni bis August 2023 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | schwerer Bandendiebstahl | 
Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2023 den Entschluss gefasst zu haben, dauerhaft gemeinsam Baustellengeräte zu entwenden und verkaufen. Laut Anklageschrift hätten die Angeklagten den Gewinn unter sich aufteilen und dadurch langfristig ihren Lebensunterhalt finanzieren wollen. Eine der Angeklagten war im Zeitpunkt der Tat Heranwachsende. Angeklagt sind insgesamt 10 Straftaten, bei denen die Angeklagten in unterschiedlichen Konstellationen zusammengewirkt haben sollen. Die Angeklagten sollen dabei unter anderem Radlader, Laubbläser, Stampfer und Rüttelplatten erlangt haben. In einem Fall soll durch den Weiterverkauf des Diebesgutes ein Betrag in Höhe von 15.000,00 Euro erlangt worden sein.
Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):
| seit 01.10.2025 | 09.0 Uhr | Saal 149 | Az.: 26 KLs 808 Js 19825/20 | 
| Fortsetzung: | 10.10., 28.10., 07.11., 18.11. und 21.11.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149 | ||
| Tatort: | Lehrte und anderenorts | ||
| Tatzeit: | November 2018 bis Oktober 2020 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Computerbetrug, Fälschung beweiserheblicher Daten | 
Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, mit weiteren, unbekannt gebliebenen Mittätern aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatplans unberechtigte Überweisungen von fremden Online-Konten durchgeführt und sich so ein dauerhaftes Einkommen verschafft zu haben.
Hierzu sollen sich auf nicht mehr aufklärbare Weise die Online-Banking-Zugangsdaten zu den geschädigten Bankkunden verschafft worden sein. Der Angeklagte soll sich eine zweite SIM-Karte zur Handynummer der jeweils geschädigten Bankkunden (sog. „cloning“) verschafft haben, um die von den Banken versendeten TANs empfangen zu können. Dies soll durch den Zugriff auf das Kundenverwaltungssystem von Vodafone und durch einen gesondert Verfolgten, der in einem O2-Shop gearbeitet haben soll, erfolgt sein. Die Beträge sollen auf Zielkonten, die auf fiktive oder ausgespähte Personalien geführt oder von Finanzagenten eröffnet worden sein sollen, transferiert worden sein. Von dort aus soll der Angeklagte und die Mittäter das Geld in verschiedene Kryptowährungen investiert haben.
Dem Angeklagten werden insgesamt 29 Straftaten zur Last gelegt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag von insgesamt knapp 59.000,00 € erlangt zu haben.
| seit 27.10.2025 | 09.00 Uhr | Saal 27 | Az.: 26 KLs 18 Js 27438/21 | 
| Fortsetzung: | 03.11. und 10.11.2025, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 27 | ||
| Tatort: | Hildesheim | ||
| Tatzeit: | März 2020 und Juni 2020 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge | 
Der 28-jährigen Angeklagte soll zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt beschlossen haben, sich aus dem Verkauf von Betäubungsmitteln in der Region Hildesheim eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen. Zur Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte soll der Angeklagte den Krypto-Messanger-Dienst „EncroChat“ genutzt haben.
Dem Angeklagten werden insgesamt 27 Straftaten vorgeworfen. Bei den Betäubungsmitteln soll es sich um – teilweise mehrere Kilogramm – Marihuana, Amphetamin, Haschisch und – in einem Fall – um 1.000 Ecstasytabletten gehandelt haben.
Der Angeklagte soll insgesamt einen Betrag in Höhe von 28.700,00 € erlangt haben.
| 20.11.2025 | 09.00 Uhr | Saal 149 | Az.: 26 KLs 51 Js 29358/22 | 
| Fortsetzung: | 28.11.2025, 9.00 Uhr in Saal 149 | ||
| Tatort: | Gifhorn | ||
| Tatzeit: | Juni 2021 bis Juni 2022 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Geiselnahme in Tateinheit mit Körperverletzung, Nachstellung in Tateinheit mit Bedrohung und Körperverletzung | 
Der 37-jährige Angeklagte soll mit der Zeugin eine Beziehung geführt haben. Die Zeugin soll sich vom Angeklagten getrennt haben, als sie herausgefunden habe, dass der Angeklagte verheiratet sei. Im Sommer 2021 soll der Angeklagte zur Zeugin gefahren sein und diese aufgefordert haben, in sein Fahrzeug zu steigen. Dem soll die Zeugin nachgekommen sein. Der Angeklagte soll sodann mit der Zeugin in ein nahegelegenes Waldstück gefahren sein. Dort habe der Angeklagte die Zeugin mehrmals ins Gesicht geschlagen. Er soll ferner eine Waffe herausgeholt und der Zeugin diese abwechselnd in das Gesicht und in ihren Mund gehalten haben. Zwischendurch soll er Schüsse in die Luft abgegeben haben. Er soll gesagt haben, dass niemand erfahren dürfe, wie die Zeugin mit ihm umgehe. Die Zeugin sollte sagen, dass sie ihm das Gefühl gebe, dass sie ihm gehöre. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, es sei ihm gerade darauf angekommen, durch das Vorhalten der Waffe die Zeugin zu diesen Aussagen zu bewegen.
Ab November 2021 soll der Angeklagte erneut Kontakt zur Zeugin aufgenommen haben. Er soll ihr aufgelauert, sie angerufen oder Textnachrichten geschickt haben. Es soll zudem zu körperlichen Übergriffen gekommen sein.
So soll er sie im November 2021 an einer Sparkasse aufgelauert, sie in sein Fahrzeug gezerrt und ihr gesagt haben, dass, wenn er sie nicht haben könne, sie dann keinen mehr haben dürfe und die Polizei nicht immer da sei.
Im März 2022 soll er der Zeugin während der Arbeitszeit aufgelauert und gesagt haben, dass, wenn sie beide heute sterben würden, sie direkt ins Paradies kommen würden. Er soll sie zudem geschlagen haben. Später am Tag soll er ihr erneut aufgelauert, sie zu sich herangezogen und gesagt haben, dass er das Gefühl habe, sie würde sich nicht mehr bei ihm melden. Zudem soll er am Abend mehrfach durch die Straße gefahren sein, in der die Zeugin zu dem Zeitpunkt gewohnt haben soll.
Wenige Tage später soll der Angeklagte die Zeugin verfolgt und gesagt haben, dass er ihren Kopf abschneiden werde.
Innerhalb von drei Tagen soll der Angeklagte die Zeugin circa 80-mal angerufen, sie bei der Arbeit aufgesucht haben und wiederholt an der Wohnanschrift der Zeugin vorbeigefahren sein.
In den Monaten März bis Juni soll er die Zeugin 280-mal angerufen haben.
Als die Zeugin ein Annäherungsverbot beantragt haben soll, soll der Angeklagte der Zeugin gesagt haben, dass ihm das Verbot egal sei und er die Zeugin stattdessen fertig machen werde. Dies solle sie ernst nehmen, da er eine Waffe im Handschuhfach habe.
Im August 2022 soll der Angeklagte die Zeugin über 145-mal angerufen und bei ihr wiederholt vorbeigefahren sein.
Die Vorfälle sollen die Zeugin erheblich belastet haben.
Amtsgericht Hildesheim:
Strafrichter bzw. (Jugend-) Schöffengericht
| 09.00 Uhr | Saal 125 | Az.: 113 Ls 18 Js 10397/25 | |
| Tatort: | Holle | ||
| Tatzeit: | April 2025 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen | 
Anlässlich einer Durchsuchung sollen bei dem 54-jährigen Angeklagten eine Handgranate und drei Gewehrpatronen mit Vollmantelweichkerngeschoss aufgefunden worden sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass diesem bekannt gewesen sei, nicht über eine entsprechende Genehmigung für den Besitz zu verfügen.
| 04.11.2025 | 11:15 Uhr | Saal 16 | Az.: 101 Ls 6 Js 29804/24 | 
| Tatort: | Hildesheim | ||
| Tatzeit: | Mai 2024 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Raub | 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-jährigen Angeklagten und einem gesondert Verfolgten vor, entsprechend dem gemeinsamen Tatplan einen Zeugen aufgefordert zu haben, ihnen seine Tasche zu geben. Als der Zeuge dies verneint haben soll, soll der Angeklagte den Zeugen am Arm festgehalten und ihm eine Ohrfeige gegeben haben. Dann soll er die Tasche von der Schulter des Zeugen gezogen und ihm weitere Schläge versetzt haben. Der Angeschuldigte soll durch die Tat Gegenstände im Wert von circa 70,00 € erlangt haben.
| 12.11.2025 | 10.00 Uhr | Saal 16 | Az.: 104 Ls 17 Js 12569/25 | 
| Tatort: | Hildesheim | ||
| Tatzeit: | Februar 2025 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Raub, Beihilfe zum Raub | 
Dem 36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, dem Zeugen eine Tasche unter erheblichem Kraftaufwand entrissen zu haben, weil der Angeklagte gewusst haben soll, dass sich in dieser Bargeld befindet. Der Zeuge soll die Verfolgung des 36-jährigen Angeklagten aufgenommen haben. Der 31-jährige Angeklagte soll das Geschehen mitbekommen und dem Zeugen ein Bein gestellt haben, um dem 36-jährigen Angeklagten die Flucht zu ermöglichen. Der 31-jährige Angeklagte soll sich eine Beteiligung am Inhalt der Tasche erhofft haben.
| 13.11.2025 | 10:15 Uhr | Saal 16 | Az.: 105 Ls 15 Js 9881/24 | 
| Tatort: | Hildesheim | ||
| Tatzeit: | Januar 2024 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Raub in Tateinheit mit Körperverletzung | 
Dem 44-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in einer Netto-Filiale eine Mitarbeiterin mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Dann soll er die auf dem Kassenband liegende Bierflasche genommen und den Supermarkt verlassen haben. Aufgrund der Verletzungen der Zeugin sei eine Operation notwendig gewesen.
| 17.11.2025 | 10.00 Uhr | Saal 125 | Az.: 107 Ls 23 Js 47422/23 | 
| Tatort: | Hildesheim, Olpe und anderenorts | ||
| Tatzeit: | Juni 2021 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Betrug | 
Der 29-jährige Angeklagte soll sich gemeinsam mit einem weiteren Täter auf Grundlage eines gemeinsamen Tatentschlusses telefonisch Kontakt zu einem Zeugen aufgenommen haben. Der weitere Täter soll sich als „Bundeskriminalhauptkommissar Rolff“ ausgegeben und angegeben haben, ein Wohnungseinbruch zum Nachteil des Zeugen sowie ein unberechtigter Zugriff auf dessen Bankkonto stehe bevor. Durch die Täuschung soll der Zeuge veranlasst worden sein, einen Geldbetrag in Höhe von 15.000 € an seinen Sohn zu übergeben mit der Bitte, diesen Geldbetrag an einen persönlich erscheinenden Polizeibeamten weiterzugeben. Der Angeklagte habe die Abholung des Bargeldes sicherstellen sollen. Dazu soll er zwei gesondert Verfolgte angeworben und diese angewiesen haben, zu dem Sohn des Geschädigten zu fahren. Unter Nennung eines Kennworts sollen die gesondert Verfolgten das Bargeld an sich genommen und später an den Angeklagten übergeben haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Absicht, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, gehandelt zu haben.
| 24.11.2025 | 09.00 Uhr | Saal 125 | Az.: 107 Ls 18 Js 44678/23 | 
| Tatort: | Sarstedt | ||
| Tatzeit: | März 2020 bis November 2020, Juli 2023 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge | 
Der 39-jährige Angeklagte soll im Jahr 2020 gemeinsam mit gesondert Verfolgten zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes einen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen betrieben haben. Dabei soll er insbesondere Marihuana, aber auch Kokain, erworben und gewinnbringend an Dritte veräußert haben. Er soll unter anderem an einem Tag 25 kg Marihuana erworben haben. Ihm werden im Jahr 2020 insgesamt vier Straftaten zur Last gelegt, bei denen er Betäubungsmittel im Wert von insgesamt 186.133 € erlangt haben soll.
Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, im Juli 2023 knapp 100 Gramm Kokain besessen zu haben, um es gewinnbringend weiterzuveräußern. Das Kokain soll einen Marktwert von knapp 7.000 € gehabt haben.
| 27.11.2025 | 09.15 Uhr | Saal 16 | Az.: 105 Ls 15 Js 22111/23 | 
| Tatort: | Hildesheim | ||
| Tatzeit: | Oktober 2022 bis Februar 2023 | ||
| Zur Last gelegte Tat: | Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug, gefährliche Körperverletzung | 
Die 38-jährige Angeklagte soll sich in der Helios Klinik als Altenpflegerin beworben und dabei ein gefälschtes Zeugnis über den Abschluss zur Altenpflegerin vorgelegt haben. Sie sei daraufhin eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, Lohnzahlungen von insgesamt rund 17.000 € brutto erhalten zu haben.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit soll sie sie insgesamt zehn medizinische Maßnahmen, wie zum Beispiel das Legen einer Venenverweilkanüle, durchgeführt haben, ohne dass diese von einer Einverständniserklärung umfasst gewesen sein sollen.
Wichtige Hinweise
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die Vermittlung unter (0 51 21) 968-0 verbindet.
Informationen zum Standort einzelner Sitzungssäle finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janina Schaffert
Pressesprecherin
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erstellt am:
29.10.2025