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Prozessvorschau des Landgerichts für Januar 2026

HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):


Verfahren der Strafkammern des Landgerichts

Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):

seit 25.08.2025

9.00 Uhr

Saal 149

Az.: 12 Ks 26 Js 8877/25

Fortsetzung:

26.08. (Saal 149), 03.09., 08.09., 17.09., 19.09., 26.09., 01.10., 10.10., 27.10., 03.11., 07.11., 01.12., 08.12., 11.12., 22.12.2025, 13.01., 16.01. und 27.01.2026, jeweils 9.00 Uhr in Saal 134 (soweit nicht anders angegeben)

Tatort:

Edemissen

Tatzeit:

Februar 2025

Zur Last gelegte Tat:

versuchter Mord, Totschlag

Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin mittels stumpfer Gewalt getötet zu haben. Er soll wiederholt mit einem Brecheisen gegen den Kopf der Geschädigten geschlagen und sie eine Treppe heruntergestoßen haben. Die Geschädigte soll infolge der Verletzungen am Tatort verstorben sein.

Einige Tage zuvor soll der Angeklagte bereits versucht haben, die Geschädigte zu töten. Er soll in den Wasserbehälter der Kaffeemaschine im Haus der Geschädigten ein hochgiftiges Insektizid gefüllt haben. Die Geschädigte soll dies jedoch nach Zubereitung des Kaffees bemerkt und daher das Getränk nicht konsumiert haben.



Seit 01.12.2025

9.00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 17 Js 22065/25

Fortsetzung:

12.12., 18.12., 22.12.2025, 08.01., 15.01., 22.01., 29.01., 05.02., 12.02. und 19.02.2026, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Juni 2025

Zur Last gelegte Tat:

Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge

Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln in Streit mit einem Zeugen vor dem Hauptbahnhof in Hildesheim geraten zu sein und den Zeugen dabei mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben. Der Zeuge soll weggelaufen sein, um sich den weiteren Schlägen des Angeklagten zu entziehen.

Der Angeklagte soll sich dann gemeinsam mit dem späteren Opfer zum Marienfriedhof begeben haben. Dort soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte dem Opfer mehrere Schläge ins Gesicht versetzt haben soll. Der Angeklagte soll das Opfer zudem entweder gewürgt oder einen kräftigen Schlag gegen den Hals versetzt haben. Während oder kurz nach diesem Geschehen soll das Opfer einen Herzinfarkt erlitten haben. Dieser soll zumindest mitursächlich durch die Aufregung der körperlichen Auseinandersetzung ausgelöst worden sein. Das Opfer verstarb. Der Angeklagte soll die Möglichkeit, dass das Opfer angesichts der Gewalthandlungen einen Herzinfarkt erleiden und in dessen Folge versterben könnte, erkannt haben können und müssen.



Seit 04.12.2025

9.00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 26 Js 22498/25

Fortsetzung:

19.12.2025, 09.01., 14.01. und 21.01.2026, jeweils 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Gifhorn

Tatzeit:

Juni 2025

Zur Last gelegte Tat:

Raub, Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Dem 27-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine damalige Lebensgefährtin aufgefordert zu haben, ihm Geld für Kokain zu überlassen. Als die Zeugin dem nicht nachgekommen sein soll, soll der Angeklagte sich entschlossen haben, das benötigte Geld unter Anwendung von Zwang zu verschaffen. Er soll sich dazu auf sie gelegt und ihr Bargeld aus der Hosentasche genommen haben.

Der Angeklagte soll die Zeugin dann aus Verärgerung über ihr Verhalten an den Haaren in den Wohnungsflur gezogen haben. Dort soll der Angeklagte die Zeugin mindestens einmal mit einer Bratpfanne wuchtig gegen den Kopf geschlagen haben, sodass die Zeugin unmittelbar begonnen haben soll, stark zu bluten, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Der Angeklagte soll die Zeugin dann in das Kinderzimmer gezogen, dort aus der Werkzeugkiste eine Astsäge entnommen und diese in Richtung der Zeugin gerichtet haben, ohne diese jedoch einzusetzen. Er soll im Anschluss ein Bügeleisen genommen und dies mehrfach gegen den Kopf der Zeugin geschlagen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dabei tödliche Verletzungen der Zeugin jedenfalls billigend in Kauf genommen zu haben. Der Zeugin soll es gelungen sein, das Bügeleisen zu ergreifen. Spätestens in diesem Moment soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, die Zeugin zu töten. Er soll ihr wuchtig mit der Hand gegen den Kehlkopf gedrückt und dann das Kabel des Bügeleisens mehrfach um den Hals gewickelt und kraftvoll zugezogen haben. Die Zeugin soll das Bewusstsein verloren haben. Der Angeklagte soll angenommen haben, dass die bewusstlose und am Kopf stark blutende Zeugin derart schwere Verletzungen erlitten habe, dass sie infolge der Verletzungen versterben würde.

Die Zeugin soll Verletzungen, unter anderem eine Orbitabodenfraktur, erlitten haben, die potentiell lebensbedrohlich gewesen sein sollen.




Strafkammer 4 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

seit 29.09.2025

09.30 Uhr

Saal 149

Az.: 15 KLs 24 Js 2000/25

Fortsetzung:

14.10., 04.11., 18.11., 09.12., 16.12.2025, 06.01., 13.01., 20.01. und 27.01., 10.02., 19.02., 24.02., 05.03., 10.03., 19.03., 24.03., 07.04., 16.04., 21.04., 30.04., 05.05., 19.05. und 28.05.2026, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 147

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

April 2020 bis Januar 2025

Zur Last gelegte Tat:

Betrug, Untreue, Fälschung beweiserheblicher Daten, Besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte oder Erbringung unerlaubter Finanzdienstleistungen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim umfasst in Bezug auf den 39-jährigen Angeklagten 371 Straftaten und hinsichtlich des 48-jährigen Angeklagten 299 Straftaten.

Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2018 eine GmbH gegründet haben, bei der sie jeweils als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer eingetragen seien. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, mit ihrem Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Vermögensanlagen angeboten zu haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen. Das Geschäftsmodell soll die Zahlung eines variablen Geldbetrages der Anleger an die GmbH in Form eines Darlehens mit unbestimmter Laufzeit vorgesehen haben, der von den Angeklagten gewinnbringend am Aktienmarkt angelegt und mit 12 % jährlich verzinst werden sollte. In den vor Vertragsschluss durchgeführten Beratungsgesprächen soll der 39-jährige Angeklagte bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass die Risikobelehrung lediglich pro forma unterschrieben werden müsse und der Eintritt des Totalverlustes nahezu unmöglich sei. Dies soll vom 48-jährigen Angeklagten stets in der Öffentlichkeit so kommuniziert worden sein.

In den Jahren 2018 bis 2024 sollen mindestens 204 Anleger Darlehenssummen gezahlt und die GmbH einen Betrag von rund 18 Millionen Euro erhalten haben.

In den Jahren 2018 bis 2020 soll mit den von den Anlegern eingezahlten Beträgen riskantes CFD-Trading betrieben worden sein, wobei mehr Verluste als Gewinne erwirtschaftet worden sein sollen. Des Weiteren sollen Beträge in verschiedene Kryptowährungen umgewandelt worden sein, ohne hierdurch Gewinne zu erwirtschaften.

Für die Anleger soll jederzeit die Gefahr des Totalverlustes bestanden haben, was der 39-jährige Angeklagte gewusst und der 48-jährige Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.

Den Anlegern sollen monatliche Depotauszüge übermittelt worden sein, die Renditen ausgewiesen hätten, die nicht erzielt worden sein sollen. Die Anleger sollen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Depotauszüge verzichtet haben, sich Teilbeträge auszahlen zu lassen, um ihre Rendite durch Fortführung der Anlage noch zu erhöhen. Das Geschäftsmodell habe über mehrere Jahre bestehen können, weil die wenigen Auszahlungswünsche mit den eingehenden Anlegergeldern hätten bedient werden können.

Darüber hinaus soll der 39-jährige Angeklagte gut 6 Millionen Euro auf ein anderes Konto überwiesen und so der Gesellschaft diese Vermögenswerte entzogen haben. Das Geld soll er entweder für eigene Zwecke verwendet oder durch hochriskante Spekulationsgeschäfte verloren haben.

Beide Angeklagten sollen sich zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus dem Gesellschaftsvermögen Beträge auf ihre eigenen Konten haben auszahlen lassen.

Die Angeklagten sollen weiterhin Beträge auf eine andere GmbH, für die die Angeklagten seit 2022 jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sein sollen, transferiert haben, wobei sie billigend in Kauf genommen haben sollen, der anderen GmbH dadurch einen Nachteil zuzufügen.

Insgesamt soll der 39-jährige Angeklagte durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von knapp 7 Millionen Euro, der 48-jährige Angeklagte soll einen Betrag in Höhe von knapp 3 Millionen Euro erlangt haben, wobei teilweise Rückzahlungen erfolgt sein sollen. Die beiden Gesellschaften sollen insgesamt einen Betrag in Höhe von knapp 6,5 Millionen Euro erlangt haben.




Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):

seit 19.12.2025

12.00 Uhr

Saal 147

Az.: 20 KLs 19 Js 6658/25

Fortsetzung:

06.01. (Saal 134), 08.01. (Saal 147), 13.01. (Saal 27) und 20.01.2026 (Saal 134), jeweils 9.00 Uhr

Tatort:

Peine

Tatzeit:

23.06.2025 und zuvor

Zur Last gelegte Tat:

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Beihilfe hierzu

Einem 38-jährigen Mann wird vorgeworfen, in Peine zum gewinnbringenden Weiterverkauf ca. 8 kg Kokain vorgehalten haben, wobei das Kokain in einem Kellerraum des 39-jährigen Mitangeklagten gelagert worden sein soll, der den Raum zum Zwecke der Lagerung zur Verfügung gestellt und damit Beihilfe geleistet haben soll. Das Kokain soll bei einer Durchsuchung am 23.06.2025 aufgefunden worden sein.




seit 22.12.2025

9.00 Uhr

Saal 149

Az.: 20 KLs 18 Js 47266/24

Fortsetzung:

07.01., 26.01., 28.01., 02.02., 04.02. und 11.02.2026, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149

Tatort:

Hildesheim und andernorts

Tatzeit:

August 2023 bis Juni 2025

Zur Last gelegte Tat:

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge, bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis

Einem 29-jährigen Mann wird vorgeworfen, zwischen August 2023 und Juni 2025 insgesamt 15 Straftaten im Zusammenhang mit dem Handel mit Kokain und Cannabis begangen zu haben. In mehreren Fällen soll er zwischen 1 und 5 Gramm Kokain an Abnehmer verkauft haben. Es soll zudem zu dem Erwerb von 1 kg Kokain sowie 1 kg Cannabis zum gewinnbringenden Weiterverkauf gekommen sein, wobei der weitere 29-jährige Angeklagte an diesen beiden Taten beteiligt gewesen sein soll. Auch bei einer dritten Tat sollen beide Angeklagte gemeinschaftlich gehandelt haben, indem sie 200 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben hätten. Schließlich soll der 29-jährige, dem insgesamt 15 Taten vorgeworfen werden, am 30.06.2025 anlässlich einer polizeilichen Durchsuchung im Besitz von ca. 5,5 kg Cannabis sowie eines Messers gewesen sein.




12.01.2026

9.00 Uhr

Saal 149

Az.: 20 KLs 3 Js 14044/25

Fortsetzung:

19.01. und 21.01.2026, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149

Tatort:

Hildesheim und Peine

Tatzeit:

31.03.2025 und 22.04.2025

Zur Last gelegte Tat:

Schwere räuberische Erpressung

Einem 43-jährigen Mann wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mann zwei Überfälle auf Bankfilialen begangen zu haben. Am 31.03.2025 sollen der Angeklagte und der gesondert Verfolgte eine Bank im Zentrum von Hildesheim überfallen und hierbei unter Vorhalt einer Waffe 12.050 Euro erlangt haben. Am 22.04.2025 sollen die Personen bei gleicher Vorgehensweise eine Bank in Peine überfallen und hierbei 12.010 Euro erlangt haben.




Strafkammer 10 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

Seit 09.12.2025

09.30 Uhr

Saal 134

Az.: 21 KLs 5554 Js 33280/23

Fortsetzung:

19.12.2025 (Saal 145), 07.01. (Saal 134), 12.01., 19.01., 21.01., 27.01. (Saal 149), 04.02., 10.02. (Saal 134) und 16.02.2025, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.30 Uhr in Saal 32 NG

Tatort:

Hannover und andernorts

Tatzeit:

Februar 2021 bis Februar 2022

Zur Last gelegte Tat:

Subventionsbetrug

Dem 48-jährigen Angeklagten werden insgesamt 20 Straftaten vorgeworfen. Er soll als Geschäftsführer Kurzarbeitergelder für Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit Hannover beantragt haben, obwohl er gewusst habe, dass tatsächlich kein Arbeitsausfall vorgelegen habe, der zum Bezug von Kurzarbeitergeld berechtigen würde. Im Glauben, dass Ansprüche auf Kurzarbeitergeld bestanden, sollen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Hannover die Anträge des Angeklagten bewilligt und Auszahlungen des Kurzarbeitergeldes und der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 1.000.000,00 € veranlasst haben. Der Angeklagte soll einen Großteil des Geldes nach Eingang der jeweiligen Zahlungen in bar abgehoben und auf diese Weise einen Betrag von insgesamt rund 800.000,00 € erlangt haben. Der Angeklagte soll dabei in der Absicht gehandelt haben, sich eine Einnahmequelle von nicht unerheblicher Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.




Strafkammer 11 (als große Jugendkammer):

06.01.2026

09.30 Uhr

Saal 147

Az.: 22 KLs 15 Js 29815/25

Fortsetzung:

13.01., 15.01. und 16.01.2026, jeweils 9.30 Uhr in Saal 147

Tatort:

Alfeld (Leine)

Tatzeit:

27.07.2025

Zur Last gelegte Tat:

Schwere Brandstiftung

Dem 23-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in erheblich alkoholisiertem Zustand sowie durch einen Streit mit seiner Lebensgefährtin belastet über ein Fenster in deren Wohnung in Alfeld gelangt zu sein, nachdem ihm zuvor der Wohnungsschlüssel abgenommen wurde. Sodann soll er in der Wohnung ein Feuer gelegt haben. Zwar soll der Angeklagte kurz danach selbst die Feuerwehr alarmiert haben, wodurch ein Übergreifen des zwischenzeitlich Brandes des Wohnhauses auf angrenzende Gebäude verhindert worden sei, das Wohnhaus selbst soll jedoch vollständig niedergebrannt sein. Hierdurch soll ein Schaden von ca. 150.000 Euro entstanden sein.




Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):

Seit 19.12.2025

09.00 Uhr

Saal 137

Az.: 26 KLs 6 Js 24361/25

Fortsetzung:

08.01.2026, 9.00 Uhr in Saal 149

Tatort:

Hämelerwald

Tatzeit:

Juni 2025

Zur Last gelegte Tat:

Vergewaltigung

Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, eine Zeugin, die in Hämelerwald spazieren ging, in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben.



22.01.2026

09.00 Uhr

Saal 137

Az.: 26 KLs 22 Js 15728/25

Fortsetzung:

12.02., 13.02., 19.02. und 26.02.2026, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149

Tatort:

Hellental (Heinade)

Tatzeit:

April bis August 2025

Zur Last gelegte Tat:

Brandstiftung

Dem 28 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Tatzeitraum vier Brände in Hellental gelegt zu haben. So soll er zunächst am 12.04.2025 eine Grillhütte in Brand gesetzt haben, die vollständig niederbrannte und zudem den angrenzenden Wald in Brand setzte, sodass insgesamt ein Schaden von ca. 30.000 Euro entstand. Am 27.04.2025 soll der Angeklagte einen mit Heu gefüllten Holzschuppen angezündet haben, dessen vollständiges Niederbrennen einen Sachschaden von ca. 1.500 Euro verursacht habe. Der Angeklagte soll sodann am 11.05.2025 einen ehemaligen Schafstall in einem Waldgebiet in Brand gesetzt haben, dessen vollständiges Niederbrennen einen Sachschaden von ca. 5.000 Euro verursacht habe. Schließlich soll der Angeklagte am 08.08.2025 ein als Lager genutztes Fachwerkgebäude in Brand gesetzt haben. Dieses soll vollständig ausgebrannt sein, sodass ein Sachschaden in Höhe von ca. 60.000 Euro entstanden sei.


Amtsgericht Hildesheim:


Strafrichter bzw. (Jugend-) Schöffengericht

02.01.2026

9.00 Uhr

Saal 125

Az.: 107 Ls 12 Js 20248/25

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

30.03.2025

Zur Last gelegte Tat:

Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung

Der 25-jährige Angeklagte soll am Tattag in erheblich alkoholisiertem Zustand nach einem Streit mit einer Frau die Frau verfolgt haben, weil sie die Wohnung mit dem gemeinsamen Hund verlassen habe. Sodann soll er die Frau mit einem Hammer verfolgt und unter Androhung der Tötung aufgefordert haben, den Hund herauszugeben, was sie auch tat. Gegenüber der hinzugerufenen Polizei soll der Angeklagte erheblichen Widerstand geleistet und Beleidigungen ausgesprochen haben.



20.01.2026

9.00 Uhr

Saal 125

Az.: 107 Ls 17 Js 23161/25

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

August 2024 bis März 2025

Zur Last gelegte Tat:

Versuchter Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, versuchte Nötigung

Einem 22-jährigen sowie einem 25-jährigen wird vorgeworfen, am 01.03.2025 zur Nachtzeit in der Hildesheimer Nordstadt einen anderen, ihnen bekannten Mann zunächst zur Herausgabe von Wertsachen aufgefordert zu haben. Als dieser dem nicht gefolgt sei, sollen die Angeklagten durch Schläge und Fußtritte auf den Mann eingewirkt haben. Da der Angegriffene sich in den Bereich der Videoüberwachung des Bahnhofs geflüchtet habe, sollen die Angeklagten dann ohne die Wegnahme von Wertsachen von ihm abgelassen haben.

Dem 25 Jahre alten Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, am 30.08.2024 einem anderen Mann im Rahmen eines Streits eine Bierflasche ins Gesicht geschlagen zu haben, sodass dieser Knochenbrüche im Gesicht erlitten habe. Am 08.09.2024 soll er im Rahmen eines Polizeieinsatzes eine andere Person beleidigt und mit dem Tod bedroht haben.



26.01.2026

09.00 Uhr

Saal 125

Az.: 107 Ls 18 Js 44678/23

Fortsetzung:

27.01.2026, 9.00 Uhr, Saal 125

Tatort:

Sarstedt

Tatzeit:

März 2020 bis November 2020, Juli 2023

Zur Last gelegte Tat:

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Der 39-jährige Angeklagte soll im Jahr 2020 gemeinsam mit gesondert Verfolgten zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes einen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen betrieben haben. Dabei soll er insbesondere Marihuana, aber auch Kokain, erworben und gewinnbringend an Dritte veräußert haben. Er soll unter anderem an einem Tag 25 kg Marihuana erworben haben. Ihm werden im Jahr 2020 insgesamt vier Straftaten zur Last gelegt, bei denen er Betäubungsmittel im Wert von insgesamt 186.133 € erlangt haben soll.

Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, im Juli 2023 knapp 100 Gramm Kokain besessen zu haben, um es gewinnbringend weiterzuveräußern. Das Kokain soll einen Marktwert von knapp 7.000 € gehabt haben.



Wichtige Hinweise

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.

Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die Vermittlung unter (0 51 21) 968-0 verbindet.

Informationen zum Standort einzelner Sitzungssäle finden Sie hier.


Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Janina Schaffert

Pressesprecherin



Artikel-Informationen

erstellt am:
30.12.2025

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