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Justizzentrum Hildesheim warnt vor "falschen" Gerichtsvollziehern

HILDESHEIM. Aus aktuellem Anlass möchte ich Sie darüber informieren, dass sich bereits mehrfach Unbekannte im Bezirk des Landgerichts Hildesheim als „falsche“ Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher ausgegeben. Nach Angaben der Opfer wirken die Betrüger seriös und nutzen teils sogar die Namen echter Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, unter anderem unter Angabe einer korrekten Telefonnummer des Amtsgerichts Hildesheim.


Diese Betrugsmaschen haben sie in der Vergangenheit bereits angewendet:

- Die mutmaßlichen Betrüger nehmen Kontakt über den Messengerdienst WhatsApp auf. Hierfür werden teilweise Sprachnachrichten genutzt. In ihren Nachrichten kündigen Sie an, am kommenden Tag Bargeld abzuholen.

- Sie rufen auf dem Telefon mit unterdrückter Nummer an.

- Sie machen dubiose Angebote von „Abwendungszahlungen“: Mit Zahlung einer kleineren Geldsumme könnten die Opfer eine Vollstreckung abwenden.

- Sie nutzen meist den Namen eines echten Gerichtsvollziehers oder einer Gerichtsvollzieherin, beziehen sich aber auf erfundene Vollstreckungsaufträge. Dazu fordern sie die Betroffenen zur Zahlung von Geld auf.

- Die Täter wirken am Telefon meist eloquent, erscheinen seriös und mit vermeintlichem Insiderwissen.


Hierzu ist festzustellen:

- Echte Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher fordern Schuldner niemals telefonisch oder gar per WhatsApp zur Zahlung auf und kündigen Vollstreckungsmaßnahmen auch nicht telefonisch an.

- Zudem verwenden echte Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nie verdeckte Telefonnummern, sondern lassen ihre Rufnummer erkennen und geben diese für Rückfragen auch gerade bekannt.

- Schuldnerinnen und Schuldner werden durch echte Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher entweder für eine Vollstreckungsmaßnahme persönlich aufgesucht oder schriftlich per Post kontaktiert.

- Zahlungen werden immer von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vereinnahmt und an die Gläubiger weitergeleitet. Überweisungen an Dritte, insbesondere über die Western Union Bank, werden von echten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern niemals gefordert.

Sollte betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein Anruf oder ein Schreiben, der bzw. das von einem Gerichtsvollzieher ausgeht, dubios vorkommen, wird empfohlen, sich diesbezüglich bei der Polizei zu melden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2026

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