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Prozessvorschau des Landgerichts für Februar 2026

HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):

Die Prozessvorschau kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Prozessvorschau für Februar 2026


Verfahren der Strafkammern des Landgerichts

Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):

Seit 01.12.2025

9.00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 17 Js 22065/25

Fortsetzung:

12.12., 18.12., 22.12.2025, 08.01., 15.01., 22.01., 29.01., 05.02., 12.02. und 19.02.2026, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Juni 2025

Zur Last gelegte Tat:

Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge

Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln in Streit mit einem Zeugen vor dem Hauptbahnhof in Hildesheim geraten zu sein und den Zeugen in dessen Verlauf mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben. Der Zeuge soll weggelaufen sein, um sich den weiteren Schlägen des Angeklagten zu entziehen.

Der Angeklagte soll sich dann gemeinsam mit dem späteren Opfer zum Marienfriedhof begeben haben. Dort soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte dem Opfer mehrere Schläge ins Gesicht versetzt haben soll. Der Angeklagte soll das Opfer zudem entweder gewürgt oder einen kräftigen Schlag gegen den Hals versetzt haben. Während oder kurz nach diesem Geschehen soll das Opfer einen Herzinfarkt erlitten haben. Dieser soll zumindest mitursächlich durch die Aufregung der körperlichen Auseinandersetzung ausgelöst worden sein. Das Opfer verstarb. Der Angeklagte soll die Möglichkeit, dass das Opfer angesichts der Gewalthandlungen einen Herzinfarkt erleiden und in dessen Folge versterben könnte, erkannt haben können und müssen.




04.02.2026

9.00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 17 Js 37147/25

Fortsetzung:

09.02., 16.02. und 20.02.2026, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

September 2025

Zur Last gelegte Tat:

Totschlag

Die Staatsanwaltschaft hat im sog. Sicherungsverfahren beantragt, den Beschuldigten wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe der Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei der ihm vorgeworfenen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.

Dem 33-jährigen Beschuldigten, der zur Tatzeit aufgrund einer psychotischen Störung in einer psychiatrischen Klinik in Hildesheim untergebracht war, wird vorgeworfen, einen Mitbewohner auf der psychiatrischen Station der Klinik getötet zu haben, indem er mehrfach kraftvoll auf dessen Kopf eintrat.

Es kommt in Betracht, dass die Strafkammer aufgrund der Gefahr künftiger erheblicher Straftaten die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen wird.




Strafkammer 4 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

seit 29.09.2025

09.30 Uhr

Saal 149

Az.: 15 KLs 24 Js 2000/25

Fortsetzung:

14.10., 04.11., 18.11., 09.12., 16.12.2025, 06.01., 13.01., 20.01. und 27.01., 10.02., 19.02., 24.02., 05.03., 10.03., 19.03., 24.03., 07.04., 16.04., 21.04., 30.04., 05.05., 19.05. und 28.05.2026, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 147

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

April 2020 bis Januar 2025

Zur Last gelegte Tat:

Betrug, Untreue, Fälschung beweiserheblicher Daten, Besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte oder Erbringung unerlaubter Finanzdienstleistungen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim umfasst in Bezug auf den 39-jährigen Angeklagten 371 Straftaten und hinsichtlich des 48-jährigen Angeklagten 299 Straftaten.

Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2018 eine GmbH gegründet haben, bei der sie jeweils als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer eingetragen seien. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, mit ihrem Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Vermögensanlagen angeboten zu haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen. Das Geschäftsmodell soll die Zahlung eines variablen Geldbetrages der Anleger an die GmbH in Form eines Darlehens mit unbestimmter Laufzeit vorgesehen haben, der von den Angeklagten gewinnbringend am Aktienmarkt angelegt und mit 12 % jährlich verzinst werden sollte. In den vor Vertragsschluss durchgeführten Beratungsgesprächen soll der 39-jährige Angeklagte bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass die Risikobelehrung lediglich pro forma unterschrieben werden müsse und der Eintritt des Totalverlustes nahezu unmöglich sei. Dies soll vom 48-jährigen Angeklagten stets in der Öffentlichkeit so kommuniziert worden sein.

In den Jahren 2018 bis 2024 sollen mindestens 204 Anleger Darlehenssummen gezahlt und die GmbH einen Betrag von rund 18 Millionen Euro erhalten haben.

In den Jahren 2018 bis 2020 soll mit den von den Anlegern eingezahlten Beträgen riskantes CFD-Trading betrieben worden sein, wobei mehr Verluste als Gewinne erwirtschaftet worden sein sollen. Des Weiteren sollen Beträge in verschiedene Kryptowährungen umgewandelt worden sein, ohne hierdurch Gewinne zu erwirtschaften.

Für die Anleger soll jederzeit die Gefahr des Totalverlustes bestanden haben, was der 39-jährige Angeklagte gewusst und der 48-jährige Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.

Den Anlegern sollen monatliche Depotauszüge übermittelt worden sein, die Renditen ausgewiesen hätten, die nicht erzielt worden sein sollen. Die Anleger sollen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Depotauszüge verzichtet haben, sich Teilbeträge auszahlen zu lassen, um ihre Rendite durch Fortführung der Anlage noch zu erhöhen. Das Geschäftsmodell habe über mehrere Jahre bestehen können, weil die wenigen Auszahlungswünsche mit den eingehenden Anlegergeldern hätten bedient werden können.

Darüber hinaus soll der 39-jährige Angeklagte gut 6 Millionen Euro auf ein anderes Konto überwiesen und so der Gesellschaft diese Vermögenswerte entzogen haben. Das Geld soll er entweder für eigene Zwecke verwendet oder durch hochriskante Spekulationsgeschäfte verloren haben.

Beide Angeklagten sollen sich zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus dem Gesellschaftsvermögen Beträge auf ihre eigenen Konten haben auszahlen lassen.

Die Angeklagten sollen weiterhin Beträge auf eine andere GmbH, für die die Angeklagten seit 2022 jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sein sollen, transferiert haben, wobei sie billigend in Kauf genommen haben sollen, der anderen GmbH dadurch einen Nachteil zuzufügen.

Insgesamt soll der 39-jährige Angeklagte durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von knapp 7 Millionen Euro, der 48-jährige Angeklagte soll einen Betrag in Höhe von knapp 3 Millionen Euro erlangt haben, wobei teilweise Rückzahlungen erfolgt sein sollen. Die beiden Gesellschaften sollen insgesamt einen Betrag in Höhe von knapp 6,5 Millionen Euro erlangt haben.



17.02.2026

09.00 Uhr

Saal 147

Az.: 15 KLs 11 Js 36864/25

Fortsetzung:

02.03.2026 um 13.30 Uhr in Saal 149

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

12.09.2025

Zur Last gelegte Tat:

räuberischer Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Dem 32-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, Lebensmittel im Wert von ca. 55 Euro in einem Lebensmittelmarkt in Hildesheim entwendet zu haben. Nachdem ihn eine Mitarbeiterin des Marktes auf dem Kundenparkplatz auf die bei sich geführten Lebensmittel angesprochen haben soll, soll der Angeklagte ein Küchenmesser aus der Tasche gezogen und dies auf die Mitarbeiterin gerichtet haben, um für sich die Flucht zu ermöglichen.

Wenig später sei der Angeklagte von Polizeibeamten gestellt worden. Bei der darauffolgenden erkennungsdienstlichen Behandlung soll der Angeklagte gegenüber den Polizeibeamten in zwei Fällen Widerstand geleistet haben. Er soll sich körperlich gesperrt haben, um die erkennungsdienstliche Behandlung zu verhindern, was ihm zumindest vorübergehend gelungen sein soll.



Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):

seit 22.12.2025

9.00 Uhr

Saal 149

Az.: 20 KLs 18 Js 47266/24

Fortsetzung:

07.01., 26.01., 28.01., 02.02., 04.02. und 11.02.2026, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149

Tatort:

Hildesheim und andernorts

Tatzeit:

August 2023 bis Juni 2025

Zur Last gelegte Tat:

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge, bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis

Einem 29-jährigen Mann wird vorgeworfen, zwischen August 2023 und Juni 2025 insgesamt 15 Straftaten im Zusammenhang mit dem Handel mit Kokain und Cannabis begangen zu haben. In mehreren Fällen soll er zwischen 1 und 5 Gramm Kokain an Abnehmer verkauft haben. Es soll zudem zu dem Erwerb von 1 kg Kokain sowie 1 kg Cannabis zum gewinnbringenden Weiterverkauf gekommen sein, wobei der weitere 29-jährige Angeklagte an diesen beiden Taten beteiligt gewesen sein soll. Auch bei einer dritten Tat sollen beide Angeklagte gemeinschaftlich gehandelt haben, indem sie 200 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben hätten. Schließlich soll der 29-jährige, dem insgesamt 15 Taten vorgeworfen werden, am 30.06.2025 anlässlich einer polizeilichen Durchsuchung im Besitz von ca. 5,5 kg Cannabis sowie eines Messers gewesen sein.






10.02.2026

9.00 Uhr

Saal 134

Az.: 20 KLs 21 Js 6412/25

Fortsetzung:

26.02., 03.03. (13.00 Uhr) und 09.03.2026, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Delligsen, Garbsen, Hannover, Springe und Walsrode

Tatzeit:

Januar bis April 2025

Zur Last gelegte Tat:

schwerer Bandendiebstahl

Den vier Angeklagten (28, 33, 33 und 45 Jahre alt) werden insgesamt 11 Straftaten des schweren Bandendiebstahls vorgeworfen. Sie sollen hochwertige PKW, welche sämtlich über das Keyless-Go-System verfügen, im Großraum Hannover jeweils zur Nachtzeit mittels einer sogenannter „Relay-Station-Attack“ entwendet haben. Hierbei sollen sie in wechselnder Konstellation und in wechselnder Tatbeteiligung in planvollem, arbeitsteiligem Zusammenwirken gehandelt haben, um sich durch die Tatbegehung eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen. Die tatbetroffenen Fahrzeuge sollen nach der Entwendung ins Ausland verbracht worden sein.




Strafkammer 10 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

Seit 09.12.2025

09.30 Uhr

Saal 134

Az.: 21 KLs 5554 Js 33280/23

Fortsetzung:

19.12.2025 (Saal 145), 07.01. (Saal 134), 12.01., 19.01., 21.01., 27.01. (Saal 149), 04.02., 10.02. (Saal 134) und 16.02.2025, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.30 Uhr in Saal 32 NG

Tatort:

Hannover und andernorts

Tatzeit:

Februar 2021 bis Februar 2022

Zur Last gelegte Tat:

Subventionsbetrug

Dem 48-jährigen Angeklagten werden insgesamt 20 Straftaten vorgeworfen. Er soll als Geschäftsführer Kurzarbeitergelder für Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit Hannover beantragt haben, obwohl er gewusst habe, dass tatsächlich kein Arbeitsausfall vorgelegen habe, der zum Bezug von Kurzarbeitergeld berechtigen würde. Im Glauben, dass Ansprüche auf Kurzarbeitergeld bestanden, sollen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Hannover die Anträge des Angeklagten bewilligt und Auszahlungen des Kurzarbeitergeldes und der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 1.000.000,00 € veranlasst haben. Der Angeklagte soll einen Großteil des Geldes nach Eingang der jeweiligen Zahlungen in bar abgehoben und auf diese Weise einen Betrag von insgesamt rund 800.000,00 € erlangt haben. Der Angeklagte soll dabei in der Absicht gehandelt haben, sich eine Einnahmequelle von nicht unerheblicher Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.



Strafkammer 11 (als große Jugendkammer):

27.02.2026

09.30 Uhr

Saal 147

Az.: 22 KLs 15 Js 29815/25

Fortsetzung:

16.03. (11.00 Uhr in Saal 149), 17.03., 30.03 (Saal 149)., 31.03., 07.04. (Saal 149) und 09.04.2026, jeweils in Saal 147

Tatort:

Alfeld (Leine)

Tatzeit:

27.07.2025

Zur Last gelegte Tat:

Schwere Brandstiftung

Dem 23-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in erheblich alkoholisiertem Zustand sowie durch einen Streit mit seiner Lebensgefährtin belastet über ein Fenster in deren Wohnung in Alfeld gelangt zu sein, nachdem ihm zuvor der Wohnungsschlüssel abgenommen wurde. Sodann soll er in der Wohnung ein Feuer gelegt haben. Zwar soll der Angeklagte kurz danach selbst die Feuerwehr alarmiert haben, wodurch ein Übergreifen des zwischenzeitlich Brandes des Wohnhauses auf angrenzende Gebäude verhindert worden sei, das Wohnhaus selbst soll jedoch vollständig niedergebrannt sein. Hierdurch soll ein Schaden von ca. 150.000 Euro entstanden sein.




Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):

03.02.2026

09.00 Uhr

Saal 149

Az.: 26 KLs 52 Js 36154/25

Tatort:

Peine

Tatzeit:

September 2025

Zur Last gelegte Tat:

Räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung

Dem 38-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in einem Lebensmittelgeschäft verschiedene Lebensmittel im Wert von knapp 50,00 € gemeinsam mit der gesondert Verfolgten entsprechend des gemeinsamen Tatplans entwendet zu haben. Die Tatausführung soll vom Ladendetektiv beobachtet worden sein. Als dieser den Angeklagten und die gesondert Verfolgte stellen wollte, soll der Angeklagte ein Cuttermesser gezogen und eine Stichbewegung in Richtung des Ladendetektivs ausgeführt haben, sodass sich die gesondert Verfolgte mit den entwendeten Lebensmitteln habe entfernen können.



seit 22.01.2026

09.00 Uhr

Saal 137

Az.: 26 KLs 22 Js 15728/25

Fortsetzung:

12.02., 13.02., 19.02. und 26.02.2026, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149

Tatort:

Hellental (Heinade)

Tatzeit:

April bis August 2025

Zur Last gelegte Tat:

Brandstiftung

Dem 28 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Tatzeitraum vier Brände in Hellental gelegt zu haben. So soll er zunächst am 12.04.2025 eine Grillhütte in Brand gesetzt haben, die vollständig niedergebrannt und zudem den angrenzenden Wald in Brand gesetzt haben soll, sodass insgesamt ein Schaden von ca. 30.000 Euro entstanden sein soll. Am 27.04.2025 soll der Angeklagte einen mit Heu gefüllten Holzschuppen angezündet haben, dessen vollständiges Niederbrennen einen Sachschaden von ca. 1.500 Euro verursacht habe. Der Angeklagte soll sodann am 11.05.2025 einen ehemaligen Schafstall in einem Waldgebiet in Brand gesetzt haben, dessen vollständiges Niederbrennen einen Sachschaden von ca. 5.000 Euro verursacht habe. Schließlich soll der Angeklagte am 08.08.2025 ein als Lager genutztes Fachwerkgebäude in Brand gesetzt haben. Dieses soll vollständig ausgebrannt sein, sodass ein Sachschaden in Höhe von ca. 60.000 Euro entstanden sein soll.


Amtsgericht Hildesheim:

Strafrichter bzw. (Jugend-) Schöffengericht



05.02.2026

09.15 Uhr

Saal 125

Az.: 105 Ls 25 Js 37682/23

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Mai 2023

Zur Last gelegte Tat:

Betrug

Der 33-jährige Angeklagte soll sich einer Gruppierung mehrerer Personen angeschlossen haben, um Betrugstaten nach dem modus operandi des sog. Enkeltricks zu begehen. Gemäß dem gemeinsamen Tatplan soll eine unbekannt gebliebene Mittäterin den Zeugen telefonisch kontaktiert und wahrheitswidrig als Polizeibeamtin ausgegeben haben. Es soll dabei suggeriert worden sein, dass die Tochter des Zeugen einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und ohne eine Kautionszahlung in Höhe von 40.000,00 € in Haft müsse. Der Angeklagte soll das Geld später am Übergabeort in Empfang genommen haben.




06.02.2026

10.30 Uhr

Saal 125

Az.: 107 Ls 26 Js 50105/24

Tatort:

Sarstedt

Tatzeit:

September bis November 2024

Zur Last gelegte Tat:

Computerbetrug

Dem 35-jährigen Angeklagten werden insgesamt 35 Straftaten zur Last gelegt. Der Angeklagte soll sich in Kenntnis der Geheimzahl die Kontokarte seiner Großeltern verschafft haben. Er soll ohne Kenntnis und ohne Einwilligung der Großeltern durch wiederholtes Abheben einen Gesamtbetrag in Höhe von 16.500,00 € erlangt haben.




11.02.2026

9.15 Uhr

Saal 125

Az.: 110 Ls 22 Js 9817/24

Tatort:

Gifhorn

Tatzeit:

Mai 2016 bis November 2021

Zur Last gelegte Tat:

Steuerhinterziehung

Dem 36-jährigen Angeklagten werden insgesamt 18 Straftaten zur Last gelegt. Er soll in seinem Restaurant in Wolfsburg Betriebseinnahmen unvollständig oder Vor-Ort-Verkäufe als „Außer-Haus-Verkäufe“ verbucht haben. So soll er Umsätze und Gewinne zu niedrig erklärt oder trotz entsprechender Verpflichtung keine Steuererklärung abgegeben haben. Dadurch soll er erreicht haben, dass die von ihm zu zahlenden Steuern zu niedrig festgesetzt wurden. Er soll durch die Taten einen Betrag in höhe von 447.803,00 € erlangt haben, wobei er davon 674,00 € bereits bezahlt haben soll.




12.01.2026

09.15 Uhr

Saal 125

Az.: 105 Ls 4 Js 10018/25

Fortsetzung:

18.02.2026, 9.15 Uhr in Saal 125

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

April und Mai 2024

Zur Last gelegte Tat:

Erpressung

Die Anklage umfasst zwei Straftaten. Zum einen sollen der 25-jährige Angeklagte und die 22-jährige Angeklagte bei einer Zeugin angerufen und zur Geldzahlung aufgefordert haben. Sie sollen dabei unter anderem gedroht haben, den Eltern und dem Bruder der Zeugin etwas anzutun.

Der 25-jährige und die 22-jährige Angeklagte sollen gemeinsam mit den beiden 23-jährigen Angeklagten den Tatplan gefasst haben, dem Bruder der 22-jährigen Angeklagten die Entführung der 22-jährigen Angeklagten vorzutäuschen, um von ihm eine hohe Geldsumme zu verlangen. Der 25-jährige Angeklagte soll bei dem Bruder angerufen und die Entführung mitgeteilt haben. Sie sollen 50.000,00 € gefordert haben. Letztlich soll es nur zu einer Übergabe von 20.000,00 € gekommen sein. Die Polizei habe das Geld später sicherstellen können.




16.02.2026

13.00 Uhr

Saal 16

Az.: 113 Ls 21 Js 5280/25

Fortsetzung:

24.02.2026, um 13.00 Uhr in Saal 125

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Juni 2024

Zur Last gelegte Tat:

Diebstahl

Der 31-jährige Angeklagte soll mit dem gesondert Verfolgten den gemeinsamen Tatplan gefasst haben, Fahrzeuge in Hildesheim zu entwenden, um sie zu verwerten und den Erlös zur Finanzierung des Lebensunterhaltes zu verwenden. Dem Angeklagten werden drei Straftaten zur Last gelegen, wobei es bei zwei Taten bei einem Versuch geblieben sein soll. Bei der dritten Tat soll der Angeklagte einen Pkw im Wert von 97.500,00 € entwendet haben.



23.02.2026

13.00 Uhr

Saal 16

Az.: 108 Ls 23 Js 25821/24

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

August 2021 und April 2024

Zur Last gelegte Tat:

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Betrug

Dem 34-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, mit dem Ziel, einen Unfallschaden an seinem Pkw zu verursachen und diesen später mit der eignen Kasko-Versicherung abzurechnen, bewusst und gewollt gegen einen am Fahrbandrand geparkten Pkw gefahren zu sein. An dem Pkw des Zeugen soll ein Sachschaden in Höhe von rund 7.000,00 € und an seinem Pkw soll ein Sachschaden in Höhe von knapp 2.000,00 € entstanden sein.

Der Angeklagte soll seine Versicherung wegen des angeblichen Kaskoschadens vor dem Amtsgericht Hildesheim in Anspruch genommen haben. Er soll dabei vorgetragen haben, es habe sich um ein Ausweichmanöver gehandelt.



Wichtige Hinweise

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.

Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die Vermittlung unter (0 51 21) 968-0 verbindet.

Informationen zum Standort einzelner Sitzungssäle finden Sie hier.


Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Janina Schaffert

Pressesprecherin



Artikel-Informationen

erstellt am:
29.01.2026

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