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Zeugenhinweise


Pflicht zum Erscheinen

Nicht nur im Strafprozess, sondern auch im Zivilprozess sind zur Feststellung des richtigen Sachverhalts Zeugen unverzichtbar. Das Gericht muss eine Entscheidung treffen und ist auf Ihre Wahrnehmungen angewiesen. Selbst wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Beitrag noch so gering sein könnte, so kann für das Gericht ein aus Ihrer Sicht bedeutungsloser Umstand sehr wichtig sein. Im Falle einer Zeugenladung sind Sie daher verpflichtet, auf jeden Fall zu dem bestimmten Termin zu erscheinen. Eine schriftliche Aussage oder eine frühere Vernehmung bei der Polizei genügt nicht, weil sich das Gericht ein persönliches Bild machen muss. Zugleich erfüllen Sie als Zeuge eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht.


Auslagenerstattung

Sofern Sie Auslagen haben, um einer Zeugenladung nachzukommen, werden diese erstattet. Der Anspruch auf Entschädigung erlischt jedoch, wenn er nicht binnen drei Monaten nach der Vernehmung geltend gemacht wird. Es besteht Anspruch auf Verdienstausfall, Fahrtkosten, Parkgebühren, etc. Sollten Sie von einem anderen Ort anreisen, als es auf Ihrer Ladung angegeben ist, teilen Sie diesen Umstand bitte zu vor dem Gericht mit.


Wichtige Hinweise

Beachten Sie bitte die Hinweise in der Ladung, die Sie erhalten haben. Falls Sie am Ladungstag verhindert sein sollten oder sich Ihre Anreise verzögern sollte, nehmen Sie bitte unbedingt möglichst frühzeitig Kontakt zu uns - unter der in Ihrer Ladung angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer - auf. Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht Folge leisten, kann ein Ordnungsgeld auferlegt werden.


Zum Download: Informationsbroschüre des Niedersächsischen Justizministeriums für Zeugen (PDF-Datei, nicht barrierefrei, 0,6 MB)




Logo des Niedersächsischen Opferschutzes (zum Artikel: Opferschutz)   Bildrechte: AG WF


Opferschutz

Falls Sie als Opfer einer Straftat eine Zeugenladung erhalten haben, können Sie sich unter anderem an die Stiftung Opferhilfe wenden - das Regionalbüro Hildesheim befindet sich im Gebäude des Landgerichts Hildesheim. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie unter: www.opferhilfe.niedersachsen.de

Weitergehende Informationen über die von der Stiftung Opferhilfe und anderen Institutionen angebotene psychosoziale Prozessbegleitung können Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal abrufen.

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