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Stark für Gerechtigkeit


Stark für Gerechtigkeit

Eine unabhängige Justiz ist als dritte Gewalt das Rückgrat unseres Rechtsstaates. Sie garantiert Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Innere Sicherheit und effektiver Rechtsschutz sind ohne den hohen persönlichen Einsatz und die herausragende Qualität der Beschäftigten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht zu gewährleisten.

In Niedersachsen sind über 15.000 Beschäftigte bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften, dem Justizvollzug und dem Justizministerium mit der Schaffung und Aufrechterhaltung von Rechtsfrieden und Gerechtigkeit befasst. Das Justizministerium ist dabei die oberste Landesbehörde und wirkt unter anderem an Gesetzesvorhaben auf Landes- und Bundesebene mit.

Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit widmen sich zum einen den Strafsachen – hier klagt der Staat den Bürger wegen einer Straftat an. Zum anderen sind sie aber auch mit zivilrechtlichen Verfahren befasst, wenn es etwa um Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern untereinander geht. Zudem sind die ordentlichen Gerichte für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.

Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit nehmen die Fachgerichte die Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt wahr. Die Arbeitsgerichte sind unter anderem mit allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen (z. B. Kündigungsschutz) befasst. Angelegenheiten des Sozialrechts, z. B. im Zusammenhang mit der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung, werden von den Sozialgerichten bearbeitet. Gibt es einen Rechtsstreit zwischen Verwaltungsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern, wird dieser regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Das Niedersächsische Finanzgericht ist zuständig für Verfahren des Steuer- und Kindergeldrechts.

Den Staatsanwaltschaften obliegt die Leitung strafrechtlicher Ermittlungen und die Entscheidung darüber, ob ein Ermittlungsverfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. In der Hauptverhandlung vor Gericht vertreten sie die Anklage. Die Staatsanwaltschaften sind auch Vollstreckungsbehörden und treffen daher die Maßnahmen, die zur Einleitung und Überwachung der Vollstreckung einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung erforderlich sind.


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Alle Informationen auf www.stark-fuer-gerechtigkeit.de/



Justizbedienstete im Flur unterhalten sich Bildrechte: MJ
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