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Wegen Bauarbeiten: Schließung der Justizparkplätze

HILDESHEIM. Das Abwasserkanalnetz des Justizzentrums Hildesheim ist abgängig und muss vollständig erneuert werden. In den Jahren 2019 und 2020 ist deshalb bereits die Kanalisation unter dem Justizparkplatz am Kennedydamm saniert worden. Jetzt ist die Fläche des – größeren – Justizparkplatzes an der Bahnhofsallee an der Reihe. Die Bauarbeiten beginnen bereits am kommenden Montag, dem 02.06.2025. Während der Bauzeit kann auf dem Parkplatz Bahnhofsallee nicht mehr geparkt werden. Die Kanalsanierung ist bis Ende dieses Jahres geplant. Je nach Haushaltslage schließt sich daran ggf. unmittelbar die Neugestaltung der Fläche an, die dann bis Ende 2026 geplant wäre.

Obwohl beide Justizparkplätze ohnehin während der regulären Dienstzeiten den – auswärtigen – Mitarbeitenden von Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft vorbehalten sind, werden die Bauarbeiten auch Auswirkungen auf die Öffentlichkeit haben:

Nach Dienstschluss und an Wochenenden stand der Parkplatz Kennedydamm bislang jedermann zum Parken zur Verfügung. Das wird ab dem 02.06.2025 zur Sicherung des reduzierten Kontingents an Stellplätzen für auswärtige Mitarbeitende leider nicht mehr möglich sein. Die Schranke am Parkplatz Kennedydamm bleibt deshalb dauerhaft geschlossen und wird – außer für Anlieferungen – auch auf Klingeln nicht mehr geöffnet. Davon ausgenommen sind Besucherinnen und Besucher des Justizzentrums mit einem Parkausweis für Menschen mit Behinderung, für die zwei Stellplätze auf dem Parkplatz Kennedydamm reserviert und entsprechend ausgewiesen sind.

Vor der Schranke des Parkplatzes Kennedydamm waren bisher drei Stellplätze für externe Kurzzeitparker vorgesehen. Diese werden ab dem 02.06.2025 für Einsatzfahrzeuge der Polizei reserviert sein.

Für das Gerichtspublikum sowie sämtliche Verfahrensbeteiligte einschließlich der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, der Rechtsanwältinnen und -anwälte, der Sachverständigen und Zeugen steht in der näheren Umgebung aber weiterhin genügend Parkraum zur Verfügung (z. B. Novotel, Pieperstraße). Dieser ist zwar überwiegend kostenpflichtig. In vielen Fällen werden Parkgebühren jedoch im Verfahren auf Antrag ersetzt.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Janina Schaffert

Pressesprecherin

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2025

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