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Urteil wegen versuchten schweren Raubes rechtskräftig

HILDESHEIM. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 1 des Landgerichts Hildesheim vom 13. November 2024 (12 KLs 52 Js 14968/24) bestätigt, mit welchem ein 34-jähriger Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und ein 35-jähriger Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurden. Die Revision des 35-jährigen Angeklagten hat der 6. Strafsenat des BGH durch Beschluss vom 14. April 2025 (6 StR 91/25) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit auch für den 35-jährigen Angeklagten rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Kammer klingelte der 34-jährige Angeklagte mit einem Kanister in der Hand an der Tür der einer Zeugin und gab vor, Treibstoff zu benötigen. Der 35-jährige Angeklagte kam mit einer Schreckschusspistole dazu, hielt diese in einem Abstand von knapp einem Meter in Richtung der Zeugin. Dies erfolgte entsprechend des zuvor gemeinsam gefassten Tatplans. Die Angeklagten hatten geplant, auf diese Weise unauffällig in das Hausinnere eindringen und dort nach Bargeld zu suchen. Sie führten ferner Kabelbinder, die zur Fesselung dienen sollten, und eine Axt bei sich. Der Zeugin gelang es jedoch, ein Eindringen in das Haus zu verhindern. Weil die Zeugin laut schrie, entschlossen sich die Angeklagten aufgrund des konkreten Entdeckungsrisikos, ihr Ansinnen abzubrechen.

Die Kammer konnte ihr Urteil auf die weit überwiegend geständigen Einlassungen der Angeklagten und der glaubhaften Aussage der Zeugin sowie der Inaugenscheinnahme des Videos der Überwachungskamera des Eingangsbereichs des Hauses stützen. Der 35-jährige Angeklagte hat nunmehr mit dem Eintritt der Rechtskraft die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe zu verbüßen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Janina Schaffert

Pressesprecherin

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.05.2025

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