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Urteil wegen versuchten Mordes in Lauenförde ist rechtskräftig

HILDESHEIM. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 1 – Schwurgericht – des Landgerichts Hildesheim vom 27. August 2024 (12 Ks 26 Js 4046/24) bestätigt, mit welchem der 67-jährige Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt wurde. Die Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des BGH durch Beschluss vom 04. März 2025 (6 StR 8/25) als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Kammer verbarg sich der Angeklagte am Grundstück des Nebenklägers, um auf dessen Eintreffen zu warten. Bei Eintreffen des Nebenklägers lud der Angeklagte seine halbautomatische Pistole durch und setzte insgesamt vier Schüsse auf den Nebenkläger ab, um diesen zu töten. Der Nebenkläger erlitt mehrere körperliche Verletzungen, unter anderem wurde das linke Auge des Nebenklägers irreparabel zerstört.

Der Angeklagte hat die Abgabe von vier Schüssen auf den Nebenkläger in der Hauptverhandlung eingeräumt und sich bei dem Nebenkläger entschuldigt.

Die Kammer hat das Mordmerkmal „Heimtücke“ angenommen. Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte den Nebenkläger bewusst überraschend in einer Situation abgepasst, in welcher der Nebenkläger nicht mit einem Angriff rechnete und deswegen gehindert war, den Angriff abzuwehren. Der Angeklagte hat mit dem Eintritt der Rechtskraft die verhängte Freiheitsstrafe zu verbüßen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Janina Schaffert

Pressesprecherin

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.04.2025

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