Artikel-Informationen
erstellt am:
26.09.2024
Ansprechpartner/in:
Herr Jörg Heinemann
Landgericht Hildesheim
Pressesprecher
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 0 51 21 / 968 - 472
HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):
Die Prozessvorschau kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: 16-2024 Prozessvorschau Oktober 2024.pdf
Verfahren der Strafkammern des Landgerichts
Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer bzw. große Strafkammer):
seit 01.08.2024 |
09.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 KLs 12 Js 18186/17 |
Fortsetzung: |
05.08., 07.08., 15.08., 22.08., 26.08., 02.09., 05.09., 12.09., 19.09., 02.10., 17.10., 21.10., 24.10., 28.10., 30.10., 04.11., 07.11., 11.11., 13.11., 15.11., 09.12., 11.12., 13.12., 17.12., 19.12.2024, 06.01., 09.01., 16.01., 20.01., 23.01. und 29.01.2025, jeweils 09.00 Uhr in Saal 134 |
||
Tatort: |
Eime und Hildesheim |
||
Tatzeit: |
September 2012 bis Dezember 2016 |
||
Zur Last gelegte Taten: |
Gewerbsmäßiger Betrug in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung |
Dem 65-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von September 2012 bis Dezember 2016 in seiner Funktion als Pastor einer Kirchengemeinde in Eime (Landkreis Hildesheim) sowie als Vorstandsmitglied des Kirchenverbandes Elze-Eime in 163 Fällen gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen mit dem Ziel der Erstattung durch das Kirchenamt Hildesheim eingereicht zu haben, um sich dadurch eine dauerhafte zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Die Anschaffung der in den Rechnungen bezeichneten Gegenstände soll nicht durch einen Beschluss des Kirchenvorstands gedeckt gewesen und die Gegenstände bzw. Leistungen auch nicht für den Kirchenverband bestellt worden sein. Diese Umstände und die Vorgänge als solche sollen vom Angeklagten lediglich vorgetäuscht worden sein.
Der Angeklagte soll die gefälschten Belege für die Anschaffung diverser Gegenstände oder die Durchführung diverser Dienstleistungen in zumeist dreistelliger Höhe unter anderem selbst am Computer hergestellt bzw. Unterschriften auf Quittungen gefälscht haben. Die Belege sollen unter anderem Dienstleistungen wie Essenslieferungen, Verbrauchs- und Ausstattungsgegenstände der Gemeinde, Bücher oder Musikinstrumente zum Gegenstand gehabt haben.
Insgesamt soll der Angeklagte durch die Taten einen Geldbetrag in Höhe von 52.327,05 Euro erlangt haben.
seit 16.08.2024 |
09.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 26 Js 4828/24 |
Fortsetzung: |
26.08., 03.09., 05.09., 11.09., 16.09., 18.09., 09.10., 29.10. (13.00 Uhr, Saal 149), 04.11., 05.11. (12.30 Uhr, Saal 149) und 19.11.2024, soweit nicht anders angeben jeweils 09.00 Uhr in Saal 134 |
||
Tatort: |
Peine und anderenorts |
||
Tatzeit: |
Februar 2024 |
||
Zur Last gelegte Taten: |
versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Strafvereitelung |
Angeklagt sind zwei Männer im Alter von 24 und 27 Jahren. Dem 24-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Er soll sich während eines Gesprächs mit einem Zeugen, wobei die Gesprächspartner nebeneinander gegangen sein sollen, einige Schritte zurückfallen lassen haben. Sodann habe er eine halbautomatische Pistole gezogen und soll von hinten zwei Schüsse auf den Zeugen abgefeuert haben. Einer dieser Schüsse habe den Zeugen im Oberschenkel getroffen, sodass der Zeuge sofort zusammengebrochen sein soll. Der weitere Schuss habe den am Boden liegenden Zeugen im unteren Rücken getroffen. Im Anschluss soll der Angeklagte vom Tatort geflüchtet sein.
Dem 27-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Strafvereitelung vor. Er soll den 24-jährigen Angeklagten kurz nach diesem Vorfall mit dem Auto in der Nähe des Tatorts abgeholt haben, wobei er spätestens zu diesem Zeitpunkt über die Tat in Kenntnis gesetzt worden sei. Anschließend soll er dem 24-jährigen Angeklagten ein Untertauchen ermöglicht haben. Etwa zwei Wochen nach der Tat sei der 24-jährige Angeklagte nach intensiver Fahndung festgenommen worden.
11.10.2024 |
09.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 KLs 52 Js 14968/24 |
Fortsetzung: |
18.10. (08:30 Uhr ), 24.10., 08.11 (09:30 Uhr) und 13.11.2024, soweit nicht anders angeben jeweils 09.00 Uhr in Saal 134 |
||
Tatort: |
Hohenhameln |
||
Tatzeit: |
April 2024 |
||
Zur Last gelegte Taten: |
versuchter besonders schwerer Raub |
Die beiden 34 und 35 Jahre alten Angeklagten sollen sich gemeinsam zur Wohnung einer Zeugin begeben haben. Sie sollen beabsichtigt haben, unter dem Vorwand, Benzin zu benötigen, sich Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen, um Bargeld aus dem Objekt zu entwenden. In Umsetzung dieses Tatplans habe sich der 34-jährige Angeklagte zur Wohnung der Zeugin begeben. Dort habe er, nachdem die Zeugin nach Klingeln die Wohnungstür einen Spalt geöffnet habe, gefragt, ob die Zeugin Diesel habe. Als die Zeugin dieses verneint habe, sei auch der 35-jährige Angeklagte vor der Tür erschienen, wobei er einen länglichen Rohrgegenstand in der Hand gehabt habe, und habe durch Drücken seines Oberkörpers gegen die Eingangstür versucht, sich Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen. Der Zeugin sei es jedoch gelungen, die Eingangstür zuzuwerfen. Die Angeklagten hätten sodann die Flucht ergriffen.
22.10.2024 |
09.00 Uhr |
Saal 137 |
Az.: 12 Ks 17 Js 22252/24 |
Fortsetzung: |
28.10. (13:00 Uhr), 12.11. (Saal 137) und 18.11.2024, soweit nicht anders angeben jeweils 09.00 Uhr in Saal 134 |
||
Tatort: |
Sarstedt |
||
Tatzeit: |
Juni 2024 |
||
Zur Last gelegte Taten: |
versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung |
Die Staatsanwaltschaft hat im sog. Sicherungsverfahren beantragt, den Beschuldigten wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe der Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei den ihm vorgeworfenen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.
Der 33-jährige Beschuldigte soll sich zur Tatzeit am Bahnhof in Sarstedt aufgehalten haben. Er habe sich auf eine dortige Bank neben einen Zeugen gesetzt. Zunächst habe der Beschuldigte einige Minuten neben dem Zeugen verweilt, sodann soll er sich in Richtung des Zeugen gelehnt und dem Zeugen mit einem Küchenmesser einen gezielten Stich in den Halsbereich versetzt haben. Dann habe der Beschuldigte ein weiteres Mal in Richtung des Halses des Zeugen gestochen, wobei der Zeuge den Einstich durch eine Abwehrbewegung habe verhindern können. Der Zeuge sei aufgestanden und habe sich von dem Beschuldigten entfernen können. Der Beschuldigte sei noch kurze Zeit am Tatort verblieben, ehe er sich fußläufig über die Gleise entfernt habe.
Strafkammer 3 (als große Strafkammer):
09.10.2024 |
09.00 Uhr |
Saal 147 |
Az.: 14 KLs 18 Js 10616/22 |
Fortsetzung: |
23.10.2023, 09.00 Uhr in Saal 147 |
||
Tatort: |
Sarstedt und Umgebung |
||
Tatzeit: |
März 2020 bis Mai 2023 |
||
Zur Last gelegte Tat: |
Handeltreiben von Cannabis und Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge |
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hildesheim sollen sich drei Angeklagte im Alter zwischen 27 und 29 Jahren in unterschiedlichen Zusammensetzungen zusammengeschlossen haben, um zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts einen umfangreichen Handel mit Betäubungsmitteln und Cannabis zu betreiben. In diversen Fällen sollen die Angeklagten Cannabis, aber auch Kokain gewinnbringend an Dritte veräußert haben. Insgesamt sollen die Angeklagten Betäubungsmittel und Cannabis zu einem Gesamtpreis in Höhe von ca. 690.000,- EUR verkauft haben.
Nachdem die Angeklagten bereits mit Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 18.12.2023 für schuldig befunden und jeweils zu mehrjährigen Gesamtfreiheitstrafen verurteilt wurden, hat der Bundesgerichtshof auf die Revisionen der Angeklagten das Urteil vom 18.12.2023 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und zur Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen. Die Strafkammer 3 hat nunmehr erneut - insbesondere nach Einführung des KCanG, welches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel einstuft - über die Rechtsfolge zu entscheiden.
Strafkammer 10 (als 2. große Wirtschaftsstrafkammer):
seit 06.02.2024 |
10.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 21 KLs 5554 Js 102995/14 |
Fortsetzung: |
08.02., 13.02., 20.02., 22.02., 27.02., 05.03., 07.03., 12.03., 19.03., 09.04., 16.04., 18.04., 23.04., 30.04., 07.05., 14.05., 16.05., 23.05., 28.05., 30.05, 11.06., 13.06., 18.06., 28.06., 22.07., 25.07., 01.08., 06.08., 08.08., 15.08., 20.08., 22.08., 06.09., 30.09., 02.10. (Saal 32 NG), 08.10., 22.10., 29.10. (Saal 32 NG), 05.11., 12.11., 14.11. (Saal 32 NG), 03.12., 05.12. (Saal 32 NG), 10.12., 17.12. und 19.12.2024 (Saal 32 NG), soweit nicht anders angegeben jeweils 10.00 Uhr in Saal 134 |
||
Tatort: |
Hannover |
||
Tatzeit: |
Mai 2007 bis September 2013 |
||
Zur Last gelegte Tat: |
Steuerhinterziehung |
Die Anklagevorwürfe der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hannover richten sich gegen zwei Männer im Alter von 65 und 71 Jahren sowie gegen zwei Frauen im Alter 57 und 63 Jahren. Der 65-jährige Angeklagte soll als faktischer Geschäftsführer von drei Gesellschaften gehandelt haben, wobei jeweils einer der drei übrigen Angeklagten eingetragener Geschäftsführer der drei Gesellschaften gewesen sei.
Laut Anklageschrift sollen die Gesellschaften jeweils Dienstleistungen im Rahmen von Autovermietungen erbracht sowie An- und Verkäufe von Fahrzeugen getätigt haben. Die Angeklagten sollen die hieraus erzielten Erlöse nicht vollumfänglich dem Finanzamt angegeben und hierdurch Umsatz-, Körperschafts-, Gewerbe- sowie Einkommenssteuer hinterzogen haben. Insgesamt soll ein Steuerschaden in Höhe von 2,6 Millionen Euro entstanden sein.
Strafkammer 11 (als große Wirtschaftsstrafkammer):
seit 17.09.2024 |
09.00 Uhr |
Saal 32 NG |
Az.: 22 KLs 5554 Js 22138/19 |
Fortsetzung: |
19.09., 20.09., 24.09., 27.09., 01.10., 07.10. und 28.10.2024, jeweils 09.00 Uhr in Saal 32 NG |
||
Tatort: |
Hannover |
||
Tatzeit: |
Juni 2016 bis August 2018 |
||
Zur Last gelegte Tat: |
Computerbetruges |
Den beiden 32 und 43 Jahre alten männlichen Angeklagten wird vorgeworfen, ein Firmengeflecht aufgebaut zu haben, um dieses zur Begehung von Betrugstaten zu nutzen. Als angebliche Bezahlung für Geschäfte mit Mobiltelefonen seien Gelder per Lastschrift von anderen Gesellschaften des Firmengeflechts auf Konten einer Gesellschaft eingezogen worden. Nach Geldeingang seien die Gelder per Eil-Überweisung auf Konten einer anderen Gesellschaft sowie auf ein Konto in der Türkei weitertransferiert worden, um die Gelder dem Zugriff der kontoführenden Bank zu entziehen. Sodann sei durch Widerspruch gegen die Lastschriften veranlasst worden, die Gelder auf die Ursprungskonten zurück zu buchen. Hierzu seien die Banken im System des Lastschrift-Verfahrens verpflichtet gewesen, obwohl zu diesem Zeitpunkt die aus den Lastschrift stammenden Gelder nicht mehr auf dem ursprünglichen Konto vorhanden gewesen seien. Den beiden kontoführenden Banken sei durch 11 Taten insgesamt ein Vermögensschaden in Höhe von ca. 26.000.000 EUR entstanden.
Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):
21.10.2024 |
09.00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 26 KLs 808 Js 19825/20 |
Fortsetzung: |
06.11., 13.11., 27.11. (Saal 147), 29.11. (Saal 147) und 06.12.2024, soweit nicht anders angegeben jeweils 09.00 Uhr in Saal 149 |
||
Tatort: |
Lehrte und anderenorts |
||
Tatzeit: |
November 2018 bis Oktober 2020 |
||
Zur Last gelegte Tat: |
Computerbetrug |
Dem 30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, unberechtigte Überweisungen von fremden Online-Konten ausgeführt zu haben. Hierzu habe er sich auf nicht mehr aufklärbare Weise die Online-Banking-Zugangsdaten zu den Konten der geschädigten Bankkunden verschafft. Außerdem habe er sich auf verschiedenen Wegen eine zweite SIM-Karte zur Handynummer der geschädigten Bankkunden beschafft, um die von den Banken versendeten TANs empfangen zu können. Schließlich habe der Angeklagte Gelder auf Konten transferiert, auf die er selbst Zugriff gehabt habe. Durch die Taten sei ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 391.000,- EUR entstanden.
Amtsgericht Hildesheim
Schöffengericht
seit 25.09.2024 |
10.00 Uhr |
Saal 125 |
Az.: 128 Ls 28 Js 21713/23 |
Fortsetzung: |
28.09.2024, 01.10., 21.10. und 28.10.2024, jeweils 09:30 in Saal 16 |
||
Tatort: |
Hildesheim und Bad Salzdetfurth |
||
Tatzeit: |
August 2022 bis Juli 2023 |
||
Zur Last gelegte Tat: |
Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte u.a. |
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Angeklagten insgesamt 22 Straftaten zum Nachteil diverser Zeugen vor. Die Taten soll der Angeklagte teilweise im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen haben. So soll er u.a. in einem Geschäft in der Bahnhofsstraße randaliert haben, weshalb ihm ein Platzverweis für das Geschäft erteilt worden sei. Da er das Geschäft in der Folge aber erneut betreten haben soll, habe ihn die Polizei in Gewahrsam nehmen wollen. Hierbei soll er sich erheblich gewehrt und u.a. nach zwei Polizeibeamten getreten haben.
21.10.2024 |
09.30 Uhr |
Saal 124 |
Az.: 107 Ls 18 Js 44678/23 |
Tatort: |
Sarstedt |
||
Tatzeit: |
Juli 2023 |
||
Zur Last gelegte Tat: |
Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge |
Dem 27-jährigen Angeklagte wird vorgeworfen an seiner Wohnanschrift ca. 100 Gramm Kokain besessen zu haben, um dieses gewinnbringend weiterzuveräußern.
24.10.2024 |
11.00 Uhr |
Saal 16 |
Az.: 100 Ls 3 Js 40886/23 |
Tatort: |
Hildesheim |
||
Tatzeit: |
Juni 2023 |
||
Zur Last gelegte Tat: |
Räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung |
Die Anklage richtet sich gegen zwei Angeklagte im Alter von jeweils 19 Jahren. Die beiden Angeklagten sollen auf einen Zeugen auf dem Bahnhofsvorplatz getroffen sein. Einer der beiden Angeklagten habe dem Zeugen eine Tüte Tabak aus der Hand genommen und diese dem anderen Angeklagten übergeben. Sodann sei eine körperliche Auseinandersetzung zwischen einem der Angeklagten und dem Zeugen entstanden, weil der Zeuge versucht habe, die Tüte wiederzubekommen. Hierbei soll der Zeuge geschlagen und getreten worden sein. Im Anschluss hätten sich die beiden Angeklagten vom Tatort entfernt.
24.10.2024 |
13.00 Uhr |
Saal 16 |
Az.: 100 Ls 6 Js 519/22 |
Tatort: |
Hildesheim |
||
Tatzeit: |
Juni 2021 bis Mai 2022 |
||
Zur Last gelegte Tat: |
Betrug, besonders schwerer Diebstahl u.a. |
Den beiden 20 und 22 Jahre alten Angeklagten werden insgesamt jeweils 17 Straftaten vorgeworfen. So sollen sie unter anderem in acht Fällen über die Plattform ebay-Kleinanzeigen im Internet Betrugstaten begangen haben. Zudem sollen sie in sieben Fällen Fahrräder gestohlen haben.
25.10.2024 |
09.15 Uhr |
Saal 125 |
Az.: Ls 12 Js 44914/23 |
Fortsetzung: |
15.11., 22.11. und 06.12.2024, jeweils 09:15 in Saal 125 |
||
Tatort: |
Hildesheim |
||
Tatzeit: |
November 2022 bis Januar 2024 |
||
Zur Last gelegte Tat: |
Diebstahl |
Die Staatsanwaltschaft wirft der 29-jährigen Angeklagten insgesamt neun Fälle des Diebstahls vor. So soll sie in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften jeweils Ware mitgenommen haben, ohne diese bezahlt zu haben.
Wichtige Hinweise
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Präsidentin des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die Vermittlung unter (0 51 21) 968-0 verbindet.
Informationen zum Standort einzelner Sitzungssäle finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Heinemann
Pressesprecher
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.09.2024
Ansprechpartner/in:
Herr Jörg Heinemann
Landgericht Hildesheim
Pressesprecher
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 0 51 21 / 968 - 472