Artikel-Informationen
erstellt am:
27.02.2025
HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):
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Verfahren der Strafkammern des Landgerichts
Strafkammern des Landgerichts
Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):
seit 19.12.2024 |
14.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 17 Js 1815/24 |
Fortsetzung: |
07.01., 10.01., 13.01., 17.01., 30.01., 06.02., 12.02., 17.02., 24.02., 07.03., 14.03., 20.03., 24.03., 03.04., 07.04., 23.04., 28.04., 05.05., 12.05. und 15.05.2025, jeweils 09.30 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Peine |
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Tatzeit: |
Februar bis Mai 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchte besonders schwere Brandstiftung, versuchter Mord in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung, Anstiftung |
Einem 26-jährigen sowie einem 51-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.03.2024 jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ gegen die Fassade eines Wohnhauses geworfen zu haben. Es sei zu einem Brand an der Fassade des Hauses gekommen. Bevor das Innere des Gebäudes in Brand geraten sei, habe der Brand gelöscht werden können.
Ferner wird dem 51-jährigen sowie einem 34-jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 09.05.2024 erneut das zuvor genannte Haus aufgesucht und jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ durch Fenster im Erdgeschoss in das Haus geworfen zu haben. Die beiden Angeklagten sollen hierbei billigend in Kauf genommen haben, dass Bewohner des Hauses bei der erwarteten Inbrandsetzung zu Tode kommen könnten und zudem bewusst ausgenutzt haben, dass die Bewohner zur Tatzeit noch geschlafen hätten. Die Bewohner des Hauses seien durch den Lärm, der durch die Zerstörung der Scheiben entstanden sei, wach geworden. Ihnen sei es gelungen, die Flammen zu löschen, bevor das Gebäude in Brand geraten sei.
Den weiteren drei Angeklagten im Alter von 35, 36 und 38 Jahren wird vorgeworfen, die anderen Angeklagten zu den oben beschriebenen Taten angestiftet zu haben.
seit 07.02.2025 |
9.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 26 Js 34503/24 |
Fortsetzung: |
28.02., 03.03., 12.03., 18.03., 26.03., 01.04., 02.04., 09.04., 24.04. und 25.04.2025, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Sarstedt |
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Tatzeit: |
September 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Totschlag |
Laut Anklageschrift soll es zwischen dem 35-jährigen Angeklagten und dem Betreiber der Geflüchtetenunterkunft zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Im Zuge des Streits habe der Angeklagte ein Messer ergriffen und seinem Gegenüber einen Stich in den Oberkörper versetzt. Das Opfer sei wenige Minuten infolge der Verletzungen verstorben.
06.03.2025 |
9.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 26 Js 38060/24 |
Fortsetzung: |
19.03., 28.03., 04.04. (9.30 Uhr), 24.04. und 29.04.2025, soweit nicht anders angegeben jeweils um 9.00 Uhr |
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Tatort: |
Burgdorf |
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Tatzeit: |
April bis September 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Totschlag, versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung |
Die Staatsanwaltschaft hat im sog. Sicherungsverfahren beantragt, den Beschuldigten wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe der Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei der ihm vorgeworfenen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.
Der 33-jährige Beschuldigte soll zunächst am 18.04.2024 in der Geflüchtetenunterkunft in Burgdorf mit einem Mitbewohner in Streit geraten sein, in deren Folge sich der Mitbewohner in sein Zimmer zurückzog. Der Beschuldigte soll kurze Zeit später ein Messer geholt, die Zimmertür aufgebrochen und auf den Mitbewohner losgegangen sein. Dabei soll der Beschuldigte wiederholt in Richtung der linken Brust des Mitbewohners gestochen haben. Dem Mitbewohner soll es gelungen sein, den Angriff abzuwehren, wobei er eine Schnittwunde an der Hand erlitt.
Am 25.09.2024 soll der Beschuldigte seiner Freundin in deren Wohnung mit einem Messer einen Kehlenschnitt versetzt haben. Das Opfer sei kurze Zeit später infolge dieser Schnittverletzung verstorben.
Es kommt in Betracht, dass die Strafkammer aufgrund der Gefahr künftiger erheblicher Straftaten die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen wird. Dort befindet sich der Beschuldigte derzeit bereits in einstweiliger Unterbringung (Schlagwort: Sicherungsverfahren Burgdorf).
Strafkammer 9 (als große Strafkammer):
seit 13.02.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 20 KLs 52 Js 24322/24 |
Fortsetzung: |
20.02., 10.03 und 13.03.2025, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Müden |
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Tatzeit: |
Januar 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
schwerer Raub |
Laut Anklageschrift soll sich der 35-jährige Angeklagte gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter gewaltsam Zutritt zu einem Haus in Müden verschafft haben. Sie sollen sich gegenüber dem Bewohner des Hauses als Polizeibeamte ausgegeben haben. Der Anwohner habe dem Angeklagten jedoch nicht geglaubt und sich geweigert, Bargeld oder Wertgegenstände herauszugeben. Daraufhin soll der Angeklagte den Zeugen mehrfach geschlagen haben. Aus Angst vor weiteren körperlichen Angriffen soll der Zeuge den Schlüssel für den Waffenschrank herausgegeben haben. Die Täter sollen Bargeld, Schmuck sowie Waffen und Munition mitgenommen haben.
03.03.2025 |
09.30 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 20 KLs 17 Js 6886/24 |
Fortsetzung: |
19.03.2025, um 9.30 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Februar 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
besonders schwerer räuberischer Diebstahl |
Dem 26-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Hildesheim vorgeworfen, in einem Geschäft Waren eingesteckt und das Geschäft wieder verlassen zu haben, ohne die Waren zu zahlen. Dabei soll er von einem Zeugen beobachtet worden sein. Dieser soll versucht haben, den Angeklagten aufzuhalten, indem er ihn festhielt. Der Angeklagte soll daraufhin einen spitzen Gegenstand gezogen und gefragt haben, ob der Zeuge sterben wolle. Der Angeklagte soll weiterhin mit dem Gegenstand über den Arm des Zeugen gestriffen haben, damit der Zeuge von ihm ablässt. Der Angeklagte soll mit den Waren geflohen sein.
Strafkammer 11 (als große Jugendkammer):
seit 17.02.2025 |
09.30 Uhr |
Saal 32 NG |
Az.: 22 KLs 6 Js 27012/22 |
Fortsetzung: |
21.02., 03.03., 05.03., 10.03., 12.03., 24.03. und 03.04.2025, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 32 NG |
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Tatort: |
Hildesheim, Peine, Nordstemmen und Hannover |
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Tatzeit: |
Juni bis August 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
schwerer Bandendiebstahl |
Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2023 den Entschluss gefasst zu haben, dauerhaft gemeinsam Baustellengeräte zu entwenden und verkaufen. Laut Anklageschrift hätten die Angeklagten den Gewinn unter sich aufteilen und dadurch langfristig ihren Lebensunterhalt finanzieren wollen. Eine der Angeklagten war im Zeitpunkt der Tat Heranwachsende. Angeklagt sind insgesamt 10 Straftaten, bei denen die Angeklagten in unterschiedlichen Konstellationen zusammengewirkt haben sollen. Die Angeklagten sollen dabei unter anderem Radlader, Laubbläser, Stampfer und Rüttelplatten erlangt haben. In einem Fall soll durch den Weiterverkauf des Diebesgutes ein Betrag in Höhe von 15.000,00 Euro erlangt worden sein.
seit 28.02.2025 |
10.00 Uhr |
Saal 147 |
Az.: 22 KLs 10 Js 33885/24 |
Fortsetzung: |
18.03., 21.03. (Saal 147), 25.03. und 31.03.2025 (9.30 Uhr), soweit nicht anders angegeben jeweils um 9.00 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Juli bis August 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Bedrohung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sexuelle Belästigung, Sachbeschädigung, fahrlässige Tötung |
Der 19-jährige Angeklagte soll Nachbarn im Treppenhaus des gemeinsam bewohnten Mehrparteienhauses bedroht haben. Dabei soll die Bedrohung jeweils gegen die körperliche Unversehrtheit der Zeugen gerichtet gewesen sein.
In einem Fall soll der Angeklagte einen Teleskopschlagstock in den Händen gehalten haben. Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, an der Anschrift des Mehrparteienhauses einen Zeugen getreten, einem Zeugen Tierabwehrspray ins Gesicht gesprüht und einen gezündeten Böller in den Innenhof geworfen zu haben, wobei im letztgenannten Fall niemand verletzt wurde.
Der Angeklagte soll sich ferner im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme gegen die Fixierung erheblich gewehrt haben.
Ebenfalls im Treppenhaus des gemeinsam bewohnten Mehrparteienhauses soll der Angeklagte eine Nachbarin auf das Gesäß geschlagen haben.
Dem Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, in zwei Fällen in dem Mehrparteienhaus Sachen beschädigt zu haben. Dabei soll ein Schaden von insgesamt 1.637,80 Euro entstanden sein.
Im August 2024 soll der Angeklagte eine verbale Auseinandersetzung auf dem Bahnhofsplatz in Hildesheim gehabt haben. Im Zuge dieser Auseinandersetzung soll der Angeklagte sein Gegenüber ohne Verletzungsvorsatz geschubst haben. Das Opfer soll durch den Stoß zu Fall gekommen und dabei mit dem Hinterkopf auf dem Boden aufgeschlagen sein. Das Opfer verstarb in Folge der Kopfverletzung.
Sämtliche Taten sollen laut Anklage im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen worden sein.
Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):
seit 12.02.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 147 |
Az.: 26 KLs 18 Js 26556/22 |
Fortsetzung: |
27.02., 28.02., 05.03. und 07.03.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Hildesheim und anderenorts |
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Tatzeit: |
November 2020 bis März 2021 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge |
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hildesheim wirft einem 34-jährigen und einem 30-järigen Angeklagten vor, wiederholt Kokain erworben zu haben, um dieses gewinnbringend an Dritte weiterzuverkaufen. In den meisten Fällen sollen sie zwischen 50 und 100 Gramm Kokain, teilweise aber auch bis zu 1 Kilogramm, erworben haben.
10.03.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 137 |
Az.: 26 KLs 18 Js 19803/23 |
Fortsetzung: |
12.03., 20.03., 25.03. und 07.04.2025, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 137 |
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Tatort: |
Hildesheim und anderenorts |
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Tatzeit: |
Oktober 2020 bis März 2021 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge |
Der 32-jährige Angeklagte soll wiederholt Marihuana, Kokain und in einem Fall Amphetamin gekauft haben, um dieses gewinnbringend weiter zu verkaufen. Dabei soll der Angeklagte teilweise über 15 Kilogramm Marihuana pro Kauf erworben haben. Bei zwei Taten soll er jeweils zwei Kilogramm Kokain gekauft haben.
Amtsgericht Hildesheim:
Strafrichter bzw. Schöffengericht
10.03.2025 |
09.30 Uhr |
Saal 16 |
Az.: 107 Ls 19 Js 4640/22 |
Tatort: |
Lehrte |
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Tatzeit: |
April 2022 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge |
Der 30-jährige Angeklagte soll Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf an Dritte im Besitz gehabt habe. Bei einer Durchsuchung sollen insgesamt 68 Gramm netto Marihuana mit einer Gesamtwirkstoffmenge von insgesamt 8,31 Gramm THC sowie ein Butterflymesser, ein Schlagring und ein Einhandmesser in der Wohnung des Angeklagten gefunden worden sein.
10.03.2025 |
12.30 Uhr |
Saal 16 |
Az.: 107 Ls 8712 Js 126672/21 |
Tatort: |
Bad Salzdetfurth |
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Tatzeit: |
Oktober 2022 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte |
Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft dem 48-jährigen vor, sowohl kinder- als auch jugendpornografische Inhalte besessen zu haben. Bei einer Durchsuchung sollen auf einem Mobiltelefon insgesamt 593 kinderpornografische und 129 jugendpornografische Dateien aufgefunden worden sein.
14.03.2025 |
11.15 Uhr |
Saal 125 |
Az.: 105 Ls 12 Js 43114/24 |
Fortsetzung: |
21.03. (11.15 Uhr in Saal 16), 28.03. (9.15 Uhr in Saal 16) und 04.04.2025 (9.15 Uhr in Saal 125) |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
September bis Oktober 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Wohnungseinbruchsdiebstahl |
Dem 35-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in 11 Fällen jeweils in ein bewohntes Haus eingebrochen zu sein und dort Wertgegenstände an sich genommen zu haben. Er soll dabei die Absicht gehabt haben, sich auf diese Weise eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen. Durch die Taten soll er insgesamt Gegenstände im Wert von rund 70.000,00 € erlangt haben.
27.03.2025 |
9.00 Uhr |
Saal 125 |
Az.: 100 Ls 6 Js 17630/24 |
Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Oktober 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Vergewaltigung, Körperverletzung |
Laut Anklageschrift soll der 22-jährige Angeklagte im erheblich alkoholisierten Zustand in der Kulturfabrik Löseke eine Zeugin vergewaltigt haben. Er soll zudem zwei Zeugen geschlagen haben.
27.03.2025 |
13.00 Uhr |
Saal 125 |
Az.: 100 Ls 4 Js 42357/23 |
Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Dezember 2022 und Oktober 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Betrug |
Den insgesamt fünf Angeklagten wird vorgeworfen, dass gemäß ihres zuvor gefassten Tatplans drei der Angeklagten eine Zeugin ablenkte und die anderen beiden Angeklagten den Begleiter der Zeugin abdrängten. Die beiden 17 und 21 Jahre alten Angeklagten sollen den abgedrängten Zeugen geschlagen und getreten sowie zur Herausgabe von dessen Wertgegenständen aufgefordert haben. Der Zeuge soll der Forderung aufgrund der Schläge nachgekommen sein.
Der 17- und der 21-jährige Angeklagte sollen zudem an einem anderen Tag entsprechend ihres gemeinsamen Tatplans am Bahnhofsplatz einen von einem abgestellten Fahrrad abgefallenen Fahrradständer an sich genommen haben. Der 21-jährige Angeklagte soll damit auf den Kopf des Zeugen geschlagen haben. Zudem soll der 17-jährige Angeklagte dem Zeugen einen Tritt mit dem beschuhten Fuß versetzt haben.
Eine 19-jährige Angeklagte soll im Dezember 2022 die Scheckkarte an sich genommen haben. Den PIN soll sie auf dem Schreibtisch des Zeugen gelesen haben. In der Folge soll die Angeklagte drei Abhebungen an Geldautomaten vorgenommen haben und dabei insgesamt eine Summe von 1.200,00 € erlangt haben.
Wichtige Hinweise
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.
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Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janina Schaffert
Pressesprecherin
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.02.2025