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Prozessvorschau des Landgerichts für Juni 2025

HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):

Die Prozessvorschau kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Prozessvorschau für Juni 2025


Verfahren der Strafkammern des Landgerichts

Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):

seit 19.12.2024

14.00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 17 Js 1815/24

Fortsetzung:

07.01., 10.01., 13.01., 17.01., 30.01., 06.02., 12.02., 17.02., 24.02., 07.03., 14.03., 20.03., 24.03., 03.04., 07.04., 23.04., 28.04., 05.05., 12.05., 15.05., 28.05., 13.06., 20.06., 25.06., 04.07., 07.07. und 14.07.2025, jeweils 09.30 Uhr in Saal 134

Tatort:

Peine

Tatzeit:

Februar bis Mai 2024

Zur Last gelegte Tat:

versuchte besonders schwere Brandstiftung, versuchter Mord in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung, Anstiftung

Einem 26-jährigen sowie einem 51-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.03.2024 jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ gegen die Fassade eines Wohnhauses geworfen zu haben. Es sei zu einem Brand an der Fassade des Hauses gekommen. Bevor das Innere des Gebäudes in Brand geraten sei, habe der Brand gelöscht werden können.

Ferner wird dem 51-jährigen sowie einem 34-jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 09.05.2024 erneut das zuvor genannte Haus aufgesucht und jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ durch Fenster im Erdgeschoss in das Haus geworfen zu haben. Die beiden Angeklagten sollen hierbei billigend in Kauf genommen haben, dass Bewohner des Hauses bei der erwarteten Inbrandsetzung zu Tode kommen könnten und zudem bewusst ausgenutzt haben, dass die Bewohner zur Tatzeit noch geschlafen hätten. Die Bewohner des Hauses seien durch den Lärm, der durch die Zerstörung der Scheiben entstanden sei, wach geworden. Ihnen sei es gelungen, die Flammen zu löschen, bevor das Gebäude in Brand geraten sei.

Den weiteren drei Angeklagten im Alter von 35, 36 und 38 Jahren wird vorgeworfen, die anderen Angeklagten zu den oben beschriebenen Taten angestiftet zu haben.


seit 22.04.2025

9.00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 26 Js 43164/24

Fortsetzung:

30.04., 16.05., 26.05., 06.06., 12.06., 16.06. und 23.06.2025, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Gifhorn

Tatzeit:

Oktober 2024

Zur Last gelegte Tat:

Körperverletzung, versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Dem 27-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, zunächst dem 14-jährigen Zeugen ins Gesicht geschlagen und dann geschubst zu haben.

Der 14-jährige Zeuge soll dies im Anschluss seinem Vater erzählt haben. Dieser soll sich sodann zum Ort des Geschehens begeben haben. Dort soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Vater gekommen sein. Im Zuge dessen soll der Angeklagte ein Messer gezogen und wiederholt auf den Oberkörper des Vaters eingestochen haben. Der Angeklagte soll hierbei tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen haben.



seit 29.04.2025

13.30 Uhr

Saal 149

Az.: 12 Ks 23 Js 43178/24

Fortsetzung:

09.05., 21.05., 02.06. und 04.06.2025, jeweils 9.15 Uhr in Saal 134

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Mai 2024

Zur Last gelegte Tat:

versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Dem 59-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, nach einem Streitgespräch ein Bierglas genommen und es gegen den Hals des Zeugen geschlagen zu haben. Durch das zersplitterte Glas soll der Zeuge eine stark blutende Schnittwunde erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim wirft dem Angeklagten vor, mindestens billigend in Kauf genommen zu haben, dem Zeugen durch den Schlag tödliche Schnittverletzungen hinzuzufügen.



seit 19.05.2025

9.00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 17 Js 45999/24

Fortsetzung:

27.05. (12.30 Uhr, Saal 149), 11.06., 19.06., 27.06., 30.06. und 03.07.2025, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

August bis Oktober 2024 sowie am 21.11.2024

Zur Last gelegte Tat:

versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung

Dem 36-jährigen Angeklagten werden mit drei Anklagen der Staatsanwaltschaft insgesamt fünf Straftaten vorgeworfen. Am 21.11.2024 soll er unter Einfluss von Rauschmitteln seiner Lebensgefährtin im Rahmen einer Streitigkeit mit einem schweren Kerzenständer einen wuchtigen Schlag auf den Kopf versetzt und hierbei tödliche Verletzungen in Kauf genommen haben. Die Frau erlitt durch den Schlag eine Schädelprellung sowie eine Rissquetschwunde.

Bereits am 27.08.2024 soll der Angeklagte im Rahmen eines Streits auf dem Balkon den Hals seiner Partnerin gegen das Balkongeländer gedrückt und sie mit dem Tode bedroht haben. Am 07.09.2024 soll er einem Mann, der Hand in Hand mit der Partnerin des Angeklagten gegangen sei, mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser zu Boden ging. Nachdem am 05.10.2024 sein Hund den Hund einer anderen Frau gebissen habe, soll der Angeklagte diese mit dem Tode bedroht haben. Zudem soll der Angeklagte am 26.10.2024, nachdem seine Partnerin wegen eines Ladendiebstahls festgenommen worden sei, vor Ort erschienen sein und die Polizeibeamten mit dem Tode bedroht haben.




Strafkammer 3 (als große Jugendkammer):

11.06.2025

13.30 Uhr

Saal 147

Az.: 14 KLs 26 Js 1132/25

Fortsetzung:

25.06., 27.06. (Saal 149), und 02.07.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 147 (soweit nicht anders angegeben)

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Januar 2025

Zur Last gelegte Tat:

Körperverletzung tateinheitlich mit Bedrohung, versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim wirft dem 14-jährigen Angeklagten vor, die 13-jährige Zeugin im Bereich des Hildesheimer Hauptbahnhofs wiederholt gegen den Kopf geschlagen, ihr wiederholt ins Gesicht gespuckt und ihre Haare mittels Kaugummi verklebt zu haben. Er soll ferner gedroht haben, den Vater der Zeugin behindert zu schlagen. Die Zeugin soll ihren Vater angerufen und gebeten haben, vor Ort mit dem 14-jährigen Angeklagten zu reden.

Im weiteren Verlauf des Tages hielten sich die Angeklagten weiterhin im Bereich des Hauptbahnhofs auf. Der 16-jährige Angeklagte soll eine mit sich geführte Schreckschusspistole durchgeladen und in seiner Umhängetasche verstaut haben. Als der Vater der Zeugin im Bereich des Hauptbahnhofes eintraf, holte der 16-jährige Angeklagte seine Schreckschusspistole hervor. Er soll diese an den Schläfenbereich des Vaters der Zeugin gehalten und abgedrückt haben. Ihm wird vorgeworfen, dabei eine tödliche Verletzung des Zeugen in Kauf genommen zu haben. Der Zeuge soll durch den aufgesetzten Schuss Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und eine Beeinträchtigung des Hörvermögens sowie eine potentiell lebensbedrohliche Platzwunde erlitten haben.


Hinweis: Es handelt sich um ein nichtöffentliches Verfahren.




Strafkammer 4 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

17.06.2025

09.30 Uhr

Saal 147

Az.: 15 KLs 5433 Js 5136/16

Fortsetzung:

01.07., 08.07., 15.07., 22.07., 29.07., 19.08., 26.08., 02.09., 23.09. 07.10., 14.10., 21.10. und 28.10.2025, jeweils 10.00 Uhr in Saal 32 NG

Tatort:

Seesen, Hohenhameln, Hannover und anderenorts

Tatzeit:

Juni 2012 bis März 2016

Zur Last gelegte Tat:

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Beihilfe zu Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Dem 40-jährigen Angeklagten werden 229 Straftaten, dem 52-jährigen Angeklagten werden 10 Straftaten und dem 47-jährigen Angeklagten werden 23 Straftaten zur Last gelegt. Gegenstand des Verfahrens sind Schwarzlohnzahlungen durch Abdeckrechnungen.

Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, es unterlassen zu haben, die auf die gezahlten Schwarzlöhne fälligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abzuführen. Dadurch soll seine Baufirma Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Gesamtsozialversicherung in Höhe von insgesamt rund 1 Million Euro vorenthalten haben.

Der 52-jährige Angeklagte soll mit seiner Baufirma Schwarzlohnzahlungen vorgenommen und damit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Gesamtsozialversicherung in Höhe von rund 120.000,00 Euro vorenthalten haben.

Durch die erstellten Abdeckrechnungen und Bargeldabhebungen sollen die 52-jährigen und 47-jährigen Angeklagten die Straftaten gefördert haben.




Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):

02.06.2025

09.30 Uhr

Saal 149

Az.: 20 KLs 52 Js 43940/24

Fortsetzung:

04.06., 24.06. und 30.06.2025, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 149

Tatort:

Gifhorn

Tatzeit:

August 2023

Zur Last gelegte Tat:

Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Die 57- und 63-jährigen Angeklagten sollen sich gemeinsam zur Wohnung der Zeugen begeben haben, um dort vermutetes Bargeld zu entwenden. Der 57-jährige Angeklagte soll einen messerähnlichen Gegenstand und der 63-jährige Angeklagte eine Softair-Pistole sowie zwecks Fesselung mitgeführte Kabelbinder bei sich geführt haben. Entsprechend des gemeinsamen Tatplans soll der 57-jährige Angeklagte an die Hauseingangstür geklopft und die geöffnete Tür kraftvoll aufgestoßen haben, wodurch der die Tür öffnende Zeuge zu Boden geschleudert wurde und dabei verletzt wurde. Der 63-jährige Angeklagte soll sich dann ins Haus begeben und die Zeugin gewaltsam auf den Boden gerissen haben. Der 57-jährige Angeklagte soll den zwischenzeitlich hinzugeeilten Zeugen gefesselt und ihm einen spitzen Gegenstand an den Hals gehalten haben. Der 63-jährige Angeklagte soll mit einer Schreckschusspistole mehrfach in die Luft geschossen haben. Durch diese Handlungen sollen die Angeklagten bezweckt haben, den Widerstand der Zeugen zu brechen. Die Angeklagten sollen insgesamt knapp 15.000,00 € Bargeld an sich genommen haben. Die Zeugen sollen Verletzungen erlitten haben.


seit 20.05.2025

09.30 Uhr

Saal 137

Az.: 20 KLs 12 Js 46812/24

Fortsetzung:

22.05. (Saal 134), 05.06. (Saal 134), 27.06. (11:15 Uhr), 03.07. (Saal 147), 10.07., 17.07., 06.08. und 13.08.2025, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.30 Uhr in Saal 149

Tatort:

Südheide (OT Unterlüß), Meinersen, Bad Bevensen (OT Medingen), Melbeck und Sassendorf/Stüde

Tatzeit:

21.11. bis 26.11.2024

Zur Last gelegte Tat:

Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl, versuchter schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl

Den beiden Angeklagten im Alter von 36 und 32 Jahren wird vorgeworfen, im Tatzeitraum in verschiedenen Orten jeweils Privathäuser und Wohnungen eingedrungen zu sein, um dort Wertgegenstände und Bargeld zu erlangen. Insgesamt soll es in 16 Fällen zu einem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl gekommen sein, in 6 weiteren Fällen soll die Tat lediglich versucht worden sein, weil entweder das Eindringen nicht gelang oder keine Gegenstände entwendet wurden.

Die Angeklagten sollen bei den Taten unter anderem Bargeld, Mobiltelefone, einen Kaffeevollautmaten, Schmuck und Kopfhörer entwendet haben. Insgesamt sollen Bargeld und Gegenstände im Wert von insgesamt knapp 50.000,- € erlangt haben. Beide Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft.


Strafkammer 10 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

seit 27.05.2025

10.00 Uhr

Saal 134

Az.: 21 KLs 5413 Js 12435/20

Fortsetzung:

03.06. (Saal 134), 05.06. (Saal 32 NG), 12.06. (Saal 32 NG), 17.06. (Saal 134), 19.06. (Saal 32 NG), 23.06. (Saal 27), 01.07. (Saal 1324), 18.07. (Saal 32 NG) und 11.08.2025 (Saal 32 NG), soweit nicht anders angegeben jeweils 10.00 Uhr

Tatort:

Langenhagen und anderenorts

Tatzeit:

Juni 2018 bis Juli 2019

Zur Last gelegte Tat:

Betrug

Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft dem 65-jährigen Angeklagten Betrug in 27 Fällen vor, wobei er gewerbsmäßig gehandelt und in mehreren Fällen einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt haben soll. Der Angeklagte soll Geschäftsführer einer Firma gewesen sein, deren Geschäftszweck der Erwerb, die Sanierung und der Verkauf denkmalgeschützter Immobilien war. Es sei zu Liquiditätsengpässen gekommen und die Firma habe spätestens Mitte 2018 diverse Rechnungen und Darlehensrückzahlungen nicht mehr begleichen können. Die Insolvenzreife habe der Angeklagte erkannt und dennoch weitere Darlehen aufgenommen. Bei den Abschlüssen der jeweiligen Darlehensverträge soll der Angeklagte es unterlassen haben, hierüber aufzuklären. Er soll in der Absicht gehandelt haben, über die bestehende Insolvenzreife zu täuschen und sich sowie der Firma durch die Auszahlung eine Einkommensquelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Insgesamt soll ein Schaden in Höhe von rund 56 Millionen Euro entstanden sein.


Strafkammer 11 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

04.06.2025

13.30 Uhr

Saal 149

Az.: 22 KLs 5413 Js 71070/23

Fortsetzung:

11.06. (11 Uhr in Saal 149), 30.06. (10.30 Uhr in Saal 149), 08.07. (10.30 Uhr), 15.07. (11.30 Uhr), 16.07., 17.07., 22.07. (11.30 Uhr), 23.07. und 24.07.2025, soweit nicht anders angegeben um 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Düsseldorf, Neustadt a. Rbge. und anderenorts

Tatzeit:

August 2022 bis September 2024

Zur Last gelegte Tat:

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Betrug, Beihilfe zu Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Beihilfe zu Betrug

Dem 47-jährigen Angeklagten und dem 58-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd in 30 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben. Ihnen wird ferner 26 Betrugstaten zur Last gelegt. Sie sollen mit gesondert Verfolgten entsprechend des gemeinsamen Tatplans mehrere Gesellschaften gegründet haben, um diese für Straftaten zu nutzen. Die Gesellschaften sollen als Subunternehmer für verschiedene Generalunternehmer Bauaufträge ausgeführt haben. Der 47-jährige Angeklagte und der 58-jährige Angeklagte sollen dabei Schwarzlohnzahlungen getätigt haben. Der 26-jährige Angeklagte soll ihnen in mehreren Fällen geholfen und dafür Provision in Höhe von knapp 120.000,00 € erlangt haben, indem er Geldbeträge vom Geschäftskonto abgehoben habe. Der 47-jährige und der 58-jährige Angeklagte sollen es ferner unterlassen haben, Sozialkassenbeträge an die gemeinsame Dachmarke der Urlaubs- und Lohnausgleichkasse der Bauwirtschaft und der Zusatzversorgungskasse anzumelden, sodass deren Mitarbeiter in Unkenntnis der tatsächlichen monatlichen Bruttolohnsummen die Einforderung der ausstehenden Beiträge unterlassen haben sollen. Diese Beiträge sollen die beiden Angeklagten auch nicht abgeführt haben. Insgesamt sollen Aufwendungen in Höhe von knapp 4,6 Millionen Euro erspart worden sein.


Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):

04.06.2025

09.00 Uhr

Saal 142

Az.: 26 KLs 25 Js 52912/23

Fortsetzung:

05.06., 16.06., 26.06., 27.06. (Saal 147) und 02.07.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149 (soweit nicht anders angegeben)

Tatort:

Burgdorf, Lehrte, Hannover

Tatzeit:

Dezember 2023 bis August 2024

Zur Last gelegte Tat:

Betrug, Beihilfe zum Betrug, versuchter Betrug

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-jährigen und dem 48-jährigen Angeklagten vor, sich gemeinsam mit gesondert Verfolgten zu einer Gruppierung zusammen geschlossen zu haben, um im arbeitsteiligen Zusammenwirken eine Vielzahl von Betrugstaten nach dem modus operandi „falsche Polizeibeamte“ zu begehen und sich dadurch eine Einnahmequelle zu verschaffen. Dabei sollen die Geschädigten durch eine von den Tätern erfundene Geschichte dazu veranlasst werden, Geld und andere Wertsachen an einen vermeintlichen Polizisten zu übergeben. Dabei soll ein Täter mit dem Opfer telefonisch Kontakt aufnehmen und das Verhalten des Geschädigten lenken. Ein oder mehrere Mittäter sollen zur vereinbarten Zeit am Tatort erscheinen und die Wertsachen in Empfang nehmen.

Dem 36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in 9 Fällen, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll, die Geschädigten aufgesucht und die Tatbeute in Empfang genommen zu haben.

Dem 48-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in 7 Fällen in Kenntnis der Tatumstände und dem Wissen und Wollen der Hintermänner gegen Entgelt als Fahrer mitgewirkt zu haben.

Der 36-jährige Angeklagte soll insgesamt 12.500,00 € Bargeld und Gegenstände im Wert von rund 20.000,00 € erlangt haben.


Amtsgericht Hildesheim:

Strafrichter bzw. Schöffengericht


05.06.2025

09.15 Uhr

Saal 16

Az.: 105 Ls 6 Js 24035/24

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Juni 2024

Zur Last gelegte Tat:

Vergewaltigung

Dem 30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, die schlafende Zeugin vergewaltigt zu haben.


05.06.2025

13.00 Uhr

Saal 125

Az.: 100 Ls 18 Js 35991/24

Tatort:

Hannover

Tatzeit:

Juni 2024

Zur Last gelegte Tat:

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Dem 19-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Bereich des Hauptbahnhofes circa 36 Gramm (brutto) Marihuana in einem ZIP-Beutel mit Grinder sowie gut 30 Gramm (brutto) Kokain mit einem Konsumruhr bei sich gehabt zu haben, um diese an unbekannte Dritte gewinnbringend weiterzuveräußern. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung in Harsum seien weitere 65 Gramm (netto) Marihuana und 11 Gramm (netto) Haschisch sowie zwei Ecstasytabletten aufgefunden worden.


12.06.2025

09.15 Uhr

Saal 125

Az.: 105 Ls 15 Js 9881/24

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Januar 2024

Zur Last gelegte Tat:

Raub in Tateinheit mit Körperverletzung

Dem 44-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in einer Netto-Filiale in Hildesheim eine Angestellte wiederholt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gegen das Knie getreten zu haben. Die Zeugin sei zu Boden gegangen, woraufhin der Angeklagte die Bierflasche vom Kassenband genommen und den Supermarkt verlassen haben soll, um die Bierflasche für sich zu behalten. Die Zeugin habe aufgrund der Verletzungen operiert werden müssen.


17.06.2025

13.00 Uhr

Saal 125

Az.: 113 Ls 8281 Js 3569/23

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Dezember 2022 bis Januar 2023

Zur Last gelegte Tat:

Sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz kinderpornografischer Inhalte

Der 46-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, mit insgesamt drei Chatpartnern Gespräche über Social-Media-Plattformen geführt zu haben. In diesen Chats habe sie fiktive Kinder zur Durchführung sexueller Handlungen, insbesondere Geschlechtsverkehr, angeboten. Sie soll vorgegeben haben, den Chatpartnern tatsächlich Kinder zur Durchführung des Geschlechtsaktes vermitteln zu können. Sie soll damit gerechnet haben, dass ihr Angebot von den Chatpartnern ernstgenommen würde. Anlässlich einer Durchsuchung seien auf dem Mobiltelefon der Angeklagten 2 kinderpornografische Dateien aufgefunden worden.


23.06.2025

13.00 Uhr

Saal 125

Az.: 108 Ls 18 Js 29710/23

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

November 2023

Zur Last gelegte Tat:

Verstoß gegen KCanG, Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tateinheitlich mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Bei einer Durchsuchung soll der 45-jährige Angeklagte im Besitz von rund einem Kilogramm Cannabis gewesen sein. Darüber hinaus soll der Angeklagte im Besitz von rund 1,5 Kilogramm eines Betäubungsmittelhaltigem Substanzgemisches mit einem Wirkstoffgehalt von circa 76 %, was rund 1,2 Kilogramm Cocain-Hydrochlorid entspricht. Dieses soll er für zwei gesondert verfolgte Drogenhändler aufbewahrt haben.


25.06.2025

10.00 Uhr

Saal 16

Az.: 128 Ls 18 Js 16818/24

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

April 2024

Zur Last gelegte Tat:

Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung

Dem 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung bezüglich einer Geldbörse ein Messer hervorgeholt und dem Zeugen vorgehalten zu haben. Dabei soll er gedroht haben, den Zeugen mit dem Messer zu verletzen, wenn dieser nicht die Geldbörse herausgeben würde. Zu einer Aushändigung soll es nicht gekommen sein. Der Zeuge soll versucht haben, den Angeklagten zu entwaffnen. Dabei soll der Angeklagte mit dem Messer ausgeholt und dem Zeugen einen Stich in das Gesicht zugefügt haben. Durch den Stich soll der Zeuge eine Teilamputation der Nase erlitten haben, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe.



26.06.2025

09.15 Uhr

Saal 125

Az.: 105 Ls 24 Js 7641/19

Tatort:

Sarstedt

Tatzeit:

August 2018

Zur Last gelegte Tat:

Räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Der 52-jährige Angeklagte soll in einem Rewe-Markt mehrere Glasflaschen Wodka, zwei Smartphone Finger Loop und ein Feuerzeugset in seinen Rucksack gesteckt haben, um diese ohne zu bezahlen für sich zu behalten. Am Ausgang sei er von der Ladendetektivin angesprochen worden, woraufhin der Angeklagte den mit den Gegenständen gefüllten Rucksack gegen den Körper der Zeugin geschlagen haben soll, um diese zurückzudrängen und mit den Gegenständen den Markt verlassen zu können. Dabei habe er die Zeugin verletzt. Der Angeklagte sei anschließend mit dem Rucksack geflohen.


26.06.2025

10.00 Uhr

Saal 125

Az.: 100 Ls 4 Js 17933/24

Tatort:

Hildesheim und Hannover

Tatzeit:

April und Mai 2024

Zur Last gelegte Tat:

Versuchte Erpressung, Erpressung

Ein 24-jähriger Angeklagter soll aufgrund eines zuvor gemeinsam mit einer 21-jährigen Angeklagten gefassten Tatplans wiederholt bei der Zeugin angerufen und diese zu einer Geldzahlung aufgefordert haben. Dabei soll er gedroht haben, im Falle der Nichtzahlung den Angehörigen der Zeugin etwas anzutun. Die Zeugin soll der Aufforderung jedoch nicht nachgekommen sein.

Gemäß des zuvor gefassten Tatplans sollen die beiden Angeklagten nun mit zwei weiteren Angeklagten (22 und 23 Jahre alt) gegenüber dem Bruder der 21-jährigen Angeklagten die Entführung der 21-jährigen Angeklagten vorgetäuscht haben. Die Angeklagten sollen den Bruder zu einer Zahlung in Höhe von 50.000,00 € aufgefordert haben. Es sei zu einer Übergabe von 20.000,00 € gekommen. Die Polizei soll die Übergabe beobachtet und die Angeklagten kurz darauf festgenommen sowie das Geld sichergestellt haben.


Wichtige Hinweise

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.

Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die Vermittlung unter (0 51 21) 968-0 verbindet.

Informationen zum Standort einzelner Sitzungssäle finden Sie hier.


Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Janina Schaffert

Pressesprecherin



Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2025
zuletzt aktualisiert am:
19.06.2025

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