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Prozessvorschau des Landgerichts für Juli 2025

HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):

Die Prozessvorschau kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Prozessvorschau für Juli 2025


Verfahren der Strafkammern des Landgerichts

Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):

seit 19.12.2024

14.00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 17 Js 1815/24

Fortsetzung:

07.01., 10.01., 13.01., 17.01., 30.01., 06.02., 12.02., 17.02., 24.02., 07.03., 14.03., 20.03., 24.03., 03.04., 07.04., 23.04., 28.04., 05.05., 12.05., 15.05., 28.05., 13.06., 20.06., 25.06., 04.07., 07.07., 14.07., 12.08., 14.08., 21.08., 04.09., 09.09., 16.09., 25.09., 09.10 und 13.10.2025, jeweils 09.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Peine

Tatzeit:

Februar bis Mai 2024

Zur Last gelegte Tat:

versuchte besonders schwere Brandstiftung, versuchter Mord in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung, Anstiftung

Einem 26-jährigen sowie einem 51-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.03.2024 jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ gegen die Fassade eines Wohnhauses geworfen zu haben. Es sei zu einem Brand an der Fassade des Hauses gekommen. Bevor das Innere des Gebäudes in Brand geraten sei, habe der Brand gelöscht werden können.

Ferner wird dem 51-jährigen sowie einem 34-jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 09.05.2024 erneut das zuvor genannte Haus aufgesucht und jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ durch Fenster im Erdgeschoss in das Haus geworfen zu haben. Die beiden Angeklagten sollen hierbei billigend in Kauf genommen haben, dass Bewohner des Hauses bei der erwarteten Inbrandsetzung zu Tode kommen könnten und zudem bewusst ausgenutzt haben, dass die Bewohner zur Tatzeit noch geschlafen hätten. Die Bewohner des Hauses seien durch den Lärm, der durch die Zerstörung der Scheiben entstanden sei, wach geworden. Ihnen sei es gelungen, die Flammen zu löschen, bevor das Gebäude in Brand geraten sei.

Den weiteren drei Angeklagten im Alter von 35, 36 und 38 Jahren wird vorgeworfen, die anderen Angeklagten zu den oben beschriebenen Taten angestiftet zu haben.



seit 19.05.2025

9.00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 17 Js 45999/24

Fortsetzung:

27.05. (12.30 Uhr, Saal 149), 11.06., 19.06., 27.06., 30.06. und 03.07.2025, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

August bis Oktober 2024 sowie am 21.11.2024

Zur Last gelegte Tat:

versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung

Dem 36-jährigen Angeklagten werden mit drei Anklagen der Staatsanwaltschaft insgesamt fünf Straftaten vorgeworfen. Am 21.11.2024 soll er unter Einfluss von Rauschmitteln seiner Lebensgefährtin im Rahmen einer Streitigkeit mit einem schweren Kerzenständer einen wuchtigen Schlag auf den Kopf versetzt und hierbei tödliche Verletzungen in Kauf genommen haben. Die Frau erlitt durch den Schlag eine Schädelprellung sowie eine Rissquetschwunde.

Bereits am 27.08.2024 soll der Angeklagte im Rahmen eines Streits auf dem Balkon den Hals seiner Partnerin gegen das Balkongeländer gedrückt und sie mit dem Tode bedroht haben. Am 07.09.2024 soll er einem Mann, der Hand in Hand mit der Partnerin des Angeklagten gegangen sei, mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser zu Boden ging. Nachdem am 05.10.2024 sein Hund den Hund einer anderen Frau gebissen habe, soll der Angeklagte diese mit dem Tode bedroht haben. Zudem soll der Angeklagte am 26.10.2024, nachdem seine Partnerin wegen eines Ladendiebstahls festgenommen worden sei, vor Ort erschienen sein und die Polizeibeamten mit dem Tode bedroht haben.



Strafkammer 3 (als große Jugendkammer):

seit 11.06.2025

13.30 Uhr

Saal 147

Az.: 14 KLs 26 Js 1132/25

Fortsetzung:

25.06., 27.06. (Saal 149), und 02.07.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 147 (soweit nicht anders angegeben)

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Januar 2025

Zur Last gelegte Tat:

Körperverletzung tateinheitlich mit Bedrohung, versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim wirft dem 14-jährigen Angeklagten vor, die 13-jährige Zeugin im Bereich des Hildesheimer Hauptbahnhofs wiederholt gegen den Kopf geschlagen, ihr wiederholt ins Gesicht gespuckt und ihre Haare mittels Kaugummi verklebt zu haben. Er soll ferner gedroht haben, den Vater der Zeugin behindert zu schlagen. Die Zeugin soll ihren Vater angerufen und gebeten haben, vor Ort mit dem 14-jährigen Angeklagten zu reden.

Im weiteren Verlauf des Tages hielten sich die Angeklagten weiterhin im Bereich des Hauptbahnhofs auf. Der 16-jährige Angeklagte soll eine mit sich geführte Schreckschusspistole durchgeladen und in seiner Umhängetasche verstaut haben. Als der Vater der Zeugin im Bereich des Hauptbahnhofes eintraf, holte der 16-jährige Angeklagte seine Schreckschusspistole hervor. Er soll diese an den Schläfenbereich des Vaters der Zeugin gehalten und abgedrückt haben. Ihm wird vorgeworfen, dabei eine tödliche Verletzung des Zeugen in Kauf genommen zu haben. Der Zeuge soll durch den aufgesetzten Schuss Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und eine Beeinträchtigung des Hörvermögens sowie eine potentiell lebensbedrohliche Platzwunde erlitten haben.

Hinweis: Es handelt sich um ein nichtöffentliches Verfahren.




Strafkammer 4 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

seit 17.06.2025

09.30 Uhr

Saal 147

Az.: 15 KLs 5433 Js 5136/16

Fortsetzung:

01.07., 08.07., 15.07., 22.07., 29.07., 19.08., 26.08., 02.09., 23.09. 07.10., 14.10., 21.10. und 28.10.2025, jeweils 10.00 Uhr in Saal 32 NG

Tatort:

Seesen, Hohenhameln, Hannover und anderenorts

Tatzeit:

Juni 2012 bis März 2016

Zur Last gelegte Tat:

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Beihilfe zu Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Dem 40-jährigen Angeklagten werden 229 Straftaten, dem 52-jährigen Angeklagten werden 10 Straftaten und dem 47-jährigen Angeklagten werden 23 Straftaten zur Last gelegt. Gegenstand des Verfahrens sind Schwarzlohnzahlungen durch Abdeckrechnungen.

Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, es unterlassen zu haben, die auf die gezahlten Schwarzlöhne fälligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abzuführen. Dadurch soll seine Baufirma Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Gesamtsozialversicherung in Höhe von insgesamt rund 1 Million Euro vorenthalten haben.

Der 52-jährige Angeklagte soll mit seiner Baufirma Schwarzlohnzahlungen vorgenommen und damit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Gesamtsozialversicherung in Höhe von rund 120.000,00 Euro vorenthalten haben.

Durch die erstellten Abdeckrechnungen und Bargeldabhebungen sollen die 52-jährigen und 47-jährigen Angeklagten die Straftaten gefördert haben.



Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):

seit 20.05.2025

09.30 Uhr

Saal 137

Az.: 20 KLs 12 Js 46812/24

Fortsetzung:

22.05. (Saal 134), 05.06. (Saal 134), 27.06. (11:15 Uhr), 03.07. (Saal 147), 10.07., 17.07., 06.08. und 13.08.2025, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.30 Uhr in Saal 149

Tatort:

Südheide (OT Unterlüß), Meinersen, Bad Bevensen (OT Medingen), Melbeck und Sassendorf/Stüde

Tatzeit:

21.11. bis 26.11.2024

Zur Last gelegte Tat:

Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl, versuchter schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl

Den beiden Angeklagten im Alter von 36 und 32 Jahren wird vorgeworfen, im Tatzeitraum in verschiedenen Orten jeweils Privathäuser und Wohnungen eingedrungen zu sein, um dort Wertgegenstände und Bargeld zu erlangen. Insgesamt soll es in 16 Fällen zu einem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl gekommen sein, in 6 weiteren Fällen soll die Tat lediglich versucht worden sein, weil entweder das Eindringen nicht gelang oder keine Gegenstände entwendet wurden.

Die Angeklagten sollen bei den Taten unter anderem Bargeld, Mobiltelefone, einen Kaffeevollautmaten, Schmuck und Kopfhörer entwendet haben. Insgesamt sollen Bargeld und Gegenstände im Wert von insgesamt knapp 50.000,- € erlangt haben. Beide Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft.


30.06.2025

14.00 Uhr

Saal 149

Az.: 20 KLs 27 Js 35900/24

Fortsetzung:

08.07. (12.00 Uhr), 09.07. und 11.07.2025, soweit nicht anders angegeben um 9.00 Uhr in Saal 149

Tatort:

Gifhorn

Tatzeit:

April bis August 2024

Zur Last gelegte Tat:

Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz u.a.

Die Staatsanwaltschaft hat im sog. Sicherungsverfahren beantragt, den Beschuldigten wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe der Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei der ihm vorgeworfenen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.

Dem Beschuldigten werden insgesamt 18 Straftaten vorgeworfen. Der Beschuldigte soll trotz bestehenden Hausverbots und einstweiliger Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz wiederholt ein Restaurant aufgesucht und dort rechtswidrige Taten begangen haben. So soll er unter anderem einen Zeugen geschubst, geschlagen und gebissen und Inventar beschädigt haben. Er soll ferner gedroht haben, das Restaurant in Brand zu setzen.

Es kommt in Betracht, dass die Strafkammer aufgrund der Gefahr künftiger erheblicher Straftaten die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen wird. Dort befindet sich der Beschuldigte derzeit bereits in einstweiliger Unterbringung.




Strafkammer 11 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

seit 04.06.2025

13.30 Uhr

Saal 149

Az.: 22 KLs 5413 Js 71070/23

Fortsetzung:

11.06. (11 Uhr in Saal 149), 30.06. (10.30 Uhr in Saal 149), 15.07. (11.30 Uhr), 16.07., 17.07., 22.07. (11.30 Uhr), 23.07. und 24.07.2025, soweit nicht anders angegeben um 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Düsseldorf, Neustadt a. Rbge. und anderenorts

Tatzeit:

August 2022 bis September 2024

Zur Last gelegte Tat:

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Betrug, Beihilfe zu Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Beihilfe zu Betrug

Dem 47-jährigen Angeklagten und dem 58-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd in 30 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben. Ihnen wird ferner 26 Betrugstaten zur Last gelegt. Sie sollen mit gesondert Verfolgten entsprechend des gemeinsamen Tatplans mehrere Gesellschaften gegründet haben, um diese für Straftaten zu nutzen. Die Gesellschaften sollen als Subunternehmer für verschiedene Generalunternehmer Bauaufträge ausgeführt haben. Der 47-jährige Angeklagte und der 58-jährige Angeklagte sollen dabei Schwarzlohnzahlungen getätigt haben. Der 26-jährige Angeklagte soll ihnen in mehreren Fällen geholfen und dafür Provision in Höhe von knapp 120.000,00 € erlangt haben, indem er Geldbeträge vom Geschäftskonto abgehoben habe. Der 47-jährige und der 58-jährige Angeklagte sollen es ferner unterlassen haben, Sozialkassenbeträge an die gemeinsame Dachmarke der Urlaubs- und Lohnausgleichkasse der Bauwirtschaft und der Zusatzversorgungskasse anzumelden, sodass deren Mitarbeiter in Unkenntnis der tatsächlichen monatlichen Bruttolohnsummen die Einforderung der ausstehenden Beiträge unterlassen haben sollen. Diese Beiträge sollen die beiden Angeklagten auch nicht abgeführt haben. Insgesamt sollen Aufwendungen in Höhe von knapp 4,6 Millionen Euro erspart worden sein.




Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):

04.06.2025

09.00 Uhr

Saal 142

Az.: 26 KLs 25 Js 52912/23

Fortsetzung:

05.06., 16.06., 26.06., 27.06. (Saal 147) und 02.07.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 149 (soweit nicht anders angegeben)

Tatort:

Burgdorf, Lehrte, Hannover

Tatzeit:

Dezember 2023 bis August 2024

Zur Last gelegte Tat:

Betrug, Beihilfe zum Betrug, versuchter Betrug

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-jährigen und dem 48-jährigen Angeklagten vor, sich gemeinsam mit gesondert Verfolgten zu einer Gruppierung zusammen geschlossen zu haben, um im arbeitsteiligen Zusammenwirken eine Vielzahl von Betrugstaten nach dem modus operandi „falsche Polizeibeamte“ zu begehen und sich dadurch eine Einnahmequelle zu verschaffen. Dabei sollen die Geschädigten durch eine von den Tätern erfundene Geschichte dazu veranlasst werden, Geld und andere Wertsachen an einen vermeintlichen Polizisten zu übergeben. Dabei soll ein Täter mit dem Opfer telefonisch Kontakt aufnehmen und das Verhalten des Geschädigten lenken. Ein oder mehrere Mittäter sollen zur vereinbarten Zeit am Tatort erscheinen und die Wertsachen in Empfang nehmen.

Dem 36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in 9 Fällen, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll, die Geschädigten aufgesucht und die Tatbeute in Empfang genommen zu haben.

Dem 48-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in 7 Fällen in Kenntnis der Tatumstände und dem Wissen und Wollen der Hintermänner gegen Entgelt als Fahrer mitgewirkt zu haben.

Der 36-jährige Angeklagte soll insgesamt 12.500,00 € Bargeld und Gegenstände im Wert von rund 20.000,00 € erlangt haben.


01.07.2025

09.00 Uhr

Saal 147

Az.: 26 KLs 52 Js 7849/25

Fortsetzung:

03.07.2025, 9.00 Uhr in Saal 149

Tatort:

Lehrte

Tatzeit:

Februar 2025

Zur Last gelegte Tat:

versuchte besonders schwere räuberische Erpressung, Diebstahl

Dem 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, versucht zu haben, einen Kiosk in Lehrte zu überfallen. Dafür soll er maskiert ein Messer gezogen, dieses in Richtung des hinter dem Verkaufstresen stehenden Zeugen gehalten und Geld gefordert haben. Der Zeuge soll dem Angeklagten jedoch kein Geld übergeben haben. Stattdessen soll der Zeuge sich mit einem Stock gewehrt haben. Dem Zeugen soll es gelungen sein, den Laden zu verlassen und den Angeklagten im Kiosk einzusperren.

Der Angeklagte soll daraufhin die Kassenlade genommen und das Schaufenster des Kiosks eingeschlagen haben. Auf diese Weise soll der Angeklagte geflüchtet sein, wobei auf der Flucht die Kassenlade zu Boden gefallen sein soll.

Der Angeklagte soll die Taten jeweils im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen haben.


04.07.2025

09.00 Uhr

Saal 134

Az.: 26 KLs 52 Js 50323/24

Fortsetzung:

25.07., 11.08., 19.08., 25.08., 01.09 und 10.09.2025, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Gifhorn und anderenorts

Tatzeit:

Dezember 2024 bis Januar 2025

Zur Last gelegte Tat:

schwerer Bandendiebstahl

Den insgesamt vier Angeklagten im Alter zwischen 26 und 38 Jahren wird vorgeworfen, sich aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses, der auch die Verübung zukünftiger fortgesetzter Diebstahltaten von hochwertigen Kraftfahrzeugen umfasst haben soll, zu einer Bande zusammengeschlossen, um in Gifhorn und anderen Orten in Niedersachsen hochwertige Kraftfahrzeuge, die mit einem Keyless-Go-System ausgestattet waren, mittels RSA-Methode, Funkwellenverlängerer, zu entwenden und über unterschiedliche Grenzübergänge nach Polen zu verbringen. Die Anklage umfasst insgesamt 11 Straftaten. Durch die zur Last gelegten Taten sollen die Angeklagten Kraftfahrzeuge im Wert von circa 182.000,00 € erlangt haben.


Amtsgericht Hildesheim:

Strafrichter bzw. Schöffengericht

02.07.2025

12.00 Uhr

Saal 125

Az.: 104 Ls 18 Js 623/24

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

März 2024

Zur Last gelegte Tat:

Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Bei dem 53-jährigen Angeklagten soll bei einer Durchsuchung 940,39 Gramm eines betäubungsmittelhaltigen Tablettengemisches mit einem Wirkstoffgehalt von 205,69 Gramm MDMA-Base aufgefunden worden sein.



Wichtige Hinweise

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.

Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die Vermittlung unter (0 51 21) 968-0 verbindet.

Informationen zum Standort einzelner Sitzungssäle finden Sie hier.


Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Janina Schaffert

Pressesprecherin



Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2025

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