Artikel-Informationen
erstellt am:
20.12.2024
Ansprechpartner/in:
Herr Jörg Heinemann
Landgericht Hildesheim
Pressesprecher
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 0 51 21 / 968 - 472
HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):
Die Prozessvorschau kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: 20-2024 Prozessvorschau Januar 2025.pdf
Verfahren der Strafkammern des Landgerichts
Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):
seit 19.12.2024 |
14.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 17 Js 1815/24 |
Fortsetzung: |
07.01. (09.00 Uhr), 10.01., 13.01., 17.01., 30.01., 06.02., 12.02., 17.02., 24.02., 07.03., 14.03., 20.03., 24.03., 03.04., 07.04., 23.04., 28.04., 05.05., 12.05. und 15.05.2025, soweit nicht anders angegeben jeweils 09.30 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Peine |
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Tatzeit: |
Februar bis Mai 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchte besonders schwere Brandstiftung, versuchter Mord in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung, Anstiftung |
Einem 26-jährigen sowie einem 51-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.03.2024 jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ gegen die Fassade eines Wohnhauses geworfen zu haben. Es sei zu einem Brand an der Fassade des Hauses gekommen. Bevor das Innere des Gebäudes in Brand geraten sei, habe der Brand gelöscht werden können.
Ferner wird dem 51-jährigen sowie einem 34-jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 09.05.2024 erneut das zuvor genannte Haus aufgesucht und jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ durch Fenster im Erdgeschoss in das Haus geworfen zu haben. Die beiden Angeklagten sollen hierbei billigend in Kauf genommen haben, dass Bewohner des Hauses bei der erwarteten Inbrandsetzung zu Tode kommen könnten und zudem bewusst ausgenutzt haben, dass die Bewohner zur Tatzeit noch geschlafen hätten. Die Bewohner des Hauses seien durch den Lärm, der durch die Zerstörung der Scheiben entstanden sei, wach geworden. Ihnen sei es gelungen, die Flammen zu löschen, bevor das Gebäude in Brand geraten sei.
Den weiteren drei Angeklagten im Alter von 35, 36 und 38 Jahren wird vorgeworfen, die anderen Angeklagten zu den oben beschriebenen Taten angestiftet zu haben.
Strafkammer 9 (als große Strafkammer):
15.01.2025 |
09.30 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 20 KLs 17 Js 31752/24 |
Fortsetzung: |
20.01. und 22.01.2025, jeweils 09.30 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
August 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
gefährliche Körperverletzung |
Die beiden Angeklagten im Alter von 28 und 37 Jahren sollen sich im Bereich einer Werkstatt aufgehalten haben, als sie auf dem dortigen Garagenhof einen Zeugen bemerkt hätten. Die Angeklagten hätten diesen Zeugen für zuvor begangene Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen verantwortlich gemacht. Die Angeklagten sollen dann beschlossen haben, den Zeugen abzustrafen. Zu diesem Zweck sollen sie den Zeugen erheblich körperlich angegangen haben, indem sie den Zeugen, der zwischenzeitlich zu Boden gegangen sei, geschlagen und getreten hätten. Hierbei sei auch ein Baseballschläger - unter anderem gegen den Kopf des Zeugen - eingesetzt worden. Nach einiger Zeit sollen die Angeklagten von dem Zeugen abgelassen und den Tatort verlassen haben.
29.01.2025 |
09.30 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 20 KLs 22 Js 31351/24 |
Fortsetzung: |
03.02., 12.02. und 26.02.2025, jeweils 09.30 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Burgdorf und anderenorts |
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Tatzeit: |
August 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, räuberische Erpressung, Betrug |
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden männlichen Angeklagten im Alter von 24 und 35 Jahren insgesamt fünf Straftaten vor. So sollen sie unter anderem unter der Legende, mit ihrem Auto liegen geblieben zu sein, weil ihnen der Kraftstoff ausgegangen sei, ihr Fahrzeug am Straßenrand abgestellt haben. Nachdem Zeugen mit ihrem Fahrzeug angehalten hätten, um zu helfen, seien die jeweiligen Zeugen in drei Fällen von den Angeklagten bedroht worden, um an Gelder der Zeugen zu gelangen. In zwei weiteren Fällen hätten Zeugen den Angeklagten Geld für Kraftstoff ausgehändigt, wobei die Angeklagten das Geld - wie von vornherein beabsichtigt - nicht zurückgezahlt hätten.
Strafkammer 10 (als 2. große Wirtschaftsstrafkammer):
seit 06.02.2024 |
10.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 21 KLs 5554 Js 102995/14 |
Fortsetzung: |
08.02., 13.02., 20.02., 22.02., 27.02., 05.03., 07.03., 12.03., 19.03., 09.04., 16.04., 18.04., 23.04., 30.04., 07.05., 14.05., 16.05., 23.05., 28.05., 30.05, 11.06., 13.06., 18.06., 28.06., 22.07., 25.07., 01.08., 06.08., 08.08., 15.08., 20.08., 22.08., 06.09., 30.09., 02.10., 08.10., 22.10., 29.10., 05.11., 12.11., 14.11., 03.12., 05.12., 10.12., 17.12. und 19.12.2024, 07.01. (Saal 32 NG), 09.01. (Saal 32 NG), 14.01. (Saal 32 NG), 16.01. (Saal 32 NG), 21.01. (Saal 32 NG), 23.01. (Saal 32 NG), 28.01. (Saal 32 NG) und 30.01.2025 (Saal 32 NG), soweit nicht anders angegeben jeweils 10.00 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Hannover |
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Tatzeit: |
Mai 2007 bis September 2013 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Steuerhinterziehung |
Die Anklagevorwürfe der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hannover richten sich gegen zwei Männer im Alter von 65 und 71 Jahren sowie gegen zwei Frauen im Alter 57 und 63 Jahren. Der 65-jährige Angeklagte soll als faktischer Geschäftsführer von drei Gesellschaften gehandelt haben, wobei jeweils einer der drei übrigen Angeklagten eingetragener Geschäftsführer der drei Gesellschaften gewesen sei.
Laut Anklageschrift sollen die Gesellschaften jeweils Dienstleistungen im Rahmen von Autovermietungen erbracht sowie An- und Verkäufe von Fahrzeugen getätigt haben. Die Angeklagten sollen die hieraus erzielten Erlöse nicht vollumfänglich dem Finanzamt angegeben und hierdurch Umsatz-, Körperschafts-, Gewerbe- sowie Einkommenssteuer hinterzogen haben. Insgesamt soll ein Steuerschaden in Höhe von 2,6 Millionen Euro entstanden sein.
Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):
seit 09.12.2024 |
09.00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 26 KLs 22 Js 18775/23 |
Fortsetzung: |
20.12.2024 und 09.01.2025, 09.00 Uhr in Saal 147 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Juni 2022 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung |
Der 25-järhige Angeklagte soll gemeinsam mit einem weiteren Mittäter einem ihm bekannten Zeugen in einem Park in der Nähe der Siemensstraße in Hildesheim ausgeraubt haben. Hierbei soll der Angeklagte mit einem Schlagstock auf den Hinterkopf des Zeugen geschlagen haben, wodurch der Zeuge das Bewusstsein verloren habe. Im Anschluss habe der Angeklagte das Portemonnaie sowie das Smartphone des Zeugen an sich genommen und den bewusstlosen Zeugen zurückgelassen.
Amtsgericht Hildesheim
Schöffengericht
08.01.2025 |
10.00 Uhr |
Saal 16 |
Az.: 6 Js 33041/24 |
Fortsetzung: |
09.01. (10.00 Uhr) u. 22.01.2025 (13.00 Uhr) jeweils in Saal 16 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
August 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Vergewaltigung |
Dem 35-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 19. auf den 20.August 2024 eine Zeugin auf dem Marienfriedhof in Hildesheim vergewaltigt zu haben.
09.01.2025 |
09.15 Uhr |
Saal 125 |
Az.: 105 Ls 16 Js 40116/23 |
Fortsetzung: |
15.01.2025, 09.15 Uhr in Saal 125 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
September 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchter Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung |
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden männlichen Angeklagten im Alter von 31 und 38 Jahren vor, eine Wohnung in Sarstedt betreten zu haben, nachdem sie zuvor die Scheibe der dortigen Terrassentür mit einem Stein eingeschlagen hätten. In der Wohnung hätten sie einen Zeugen angetroffen. Einer der beiden Angeklagten habe den Zeugen sodann mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Nachdem der andere Angeklagte die Wohnung durchsucht habe, hätten die beiden Angeklagten erkannt, dass in der Wohnung keine stehlenswerte Gegenstände zu finden gewesen seien und hätten die Wohnung in der Folge wieder verlassen.
13.01.2025 |
10.00 Uhr |
Saal 16 |
Az.: 128 Ls 27 Js 22090/24 |
Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Oktober 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl |
Der 35-jährige Angeklagte soll sich zu einer Wohnung begeben und dort den Plan verfolgt haben, sich mithilfe von körperlicher Gewalt Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen, um aus der Wohnung Gegenstände zu entwenden. Als der Angeklagte nach mehreren Versuchen die Tür nicht habe öffnen können, habe er sich vom Tatort entfernt.
22.01.2025 |
09.15 Uhr |
Saal 125 |
Az.: 105 Ls 6 Js 34663/23 |
Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
März 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
sexuelle Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung |
Dem 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sich in den frühen Morgenstunden des Tattages einer Zeugin genähert zu haben, die sich im Bahnhof schlafen gelegt habe. Sodann soll der Angeklagte die Zeugin sexuell genötigt haben. Als sich die Zeugin zur Wehr gesetzt habe, soll der Angeklagte die Zeugin zudem mehrmals geschlagen und auch mindestens einmal getreten haben.
Wichtige Hinweise
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.
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Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Heinemann
Pressesprecher
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.12.2024
Ansprechpartner/in:
Herr Jörg Heinemann
Landgericht Hildesheim
Pressesprecher
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 0 51 21 / 968 - 472