Artikel-Informationen
erstellt am:
25.07.2025
HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):
Die Prozessvorschau kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Prozessvorschau für August 2025
Verfahren der Strafkammern des Landgerichts
Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):
seit 19.12.2024 |
14.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 17 Js 1815/24 |
Fortsetzung: |
07.01., 10.01., 13.01., 17.01., 30.01., 06.02., 12.02., 17.02., 24.02., 07.03., 14.03., 20.03., 24.03., 03.04., 07.04., 23.04., 28.04., 05.05., 12.05., 15.05., 28.05., 13.06., 20.06., 25.06., 04.07., 07.07., 14.07., 12.08., 14.08., 21.08., 04.09., 09.09., 16.09., 25.09., 09.10 und 13.10.2025, jeweils 09.00 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Peine |
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Tatzeit: |
Februar bis Mai 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchte besonders schwere Brandstiftung, versuchter Mord in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung, Anstiftung |
Einem 26-jährigen sowie einem 51-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.03.2024 jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ gegen die Fassade eines Wohnhauses geworfen zu haben. Es sei zu einem Brand an der Fassade des Hauses gekommen. Bevor das Innere des Gebäudes in Brand geraten sei, habe der Brand gelöscht werden können.
Ferner wird dem 51-jährigen sowie einem 34-jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 09.05.2024 erneut das zuvor genannte Haus aufgesucht und jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ durch Fenster im Erdgeschoss in das Haus geworfen zu haben. Die beiden Angeklagten sollen hierbei billigend in Kauf genommen haben, dass Bewohner des Hauses bei der erwarteten Inbrandsetzung zu Tode kommen könnten und zudem bewusst ausgenutzt haben, dass die Bewohner zur Tatzeit noch geschlafen hätten. Die Bewohner des Hauses seien durch den Lärm, der durch die Zerstörung der Scheiben entstanden sei, wach geworden. Ihnen sei es gelungen, die Flammen zu löschen, bevor das Gebäude in Brand geraten sei.
Den weiteren drei Angeklagten im Alter von 35, 36 und 38 Jahren wird vorgeworfen, die anderen Angeklagten zu den oben beschriebenen Taten angestiftet zu haben.
25.08.2025 |
9.00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 12 Ks 26 Js 8877/25 |
Fortsetzung: |
26.08. (Saal 149), 03.09., 08.09., 17.09., 19.09., 26.09., 01.10., 10.10., 27.10., 03.11., 07.11., 01.12., 08.12. und 11.12.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 134 (soweit nicht anders angegeben) |
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Tatort: |
Edemissen |
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Tatzeit: |
Februar 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchter Mord, Totschlag |
Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin mittels stumpfer Gewalt getötet zu haben. Er soll wiederholt mit einem Brecheisen gegen den Kopf der Geschädigten geschlagen und sie eine Treppe heruntergestoßen haben. Die Geschädigte soll infolge der Verletzungen am Tatort verstorben sein.
Einige Tage zuvor soll der Angeklagte bereits versucht haben, die Geschädigte zu töten. Er soll in den Wasserbehälter der Kaffeemaschine im Haus der Geschädigten ein hochgiftiges Insektizid gefüllt haben. Die Geschädigte soll dies jedoch nach Zubereitung des Kaffees bemerkt und daher das Getränk nicht konsumiert haben.
Strafkammer 4 (als große Wirtschaftsstrafkammer):
seit 17.06.2025 |
09.30 Uhr |
Saal 147 |
Az.: 15 KLs 5433 Js 5136/16 |
Fortsetzung: |
01.07., 08.07., 15.07., 22.07., 29.07., 19.08., 26.08., 02.09., 23.09. 07.10., 14.10., 21.10. und 28.10.2025, jeweils 10.00 Uhr in Saal 32 NG |
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Tatort: |
Seesen, Hohenhameln, Hannover und anderenorts |
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Tatzeit: |
Juni 2012 bis März 2016 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Beihilfe zu Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt |
Dem 40-jährigen Angeklagten werden 229 Straftaten, dem 52-jährigen Angeklagten werden 10 Straftaten und dem 47-jährigen Angeklagten werden 23 Straftaten zur Last gelegt. Gegenstand des Verfahrens sind Schwarzlohnzahlungen durch Abdeckrechnungen.
Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, es unterlassen zu haben, die auf die gezahlten Schwarzlöhne fälligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abzuführen. Dadurch soll seine Baufirma Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Gesamtsozialversicherung in Höhe von insgesamt rund 1 Million Euro vorenthalten haben.
Der 52-jährige Angeklagte soll mit seiner Baufirma Schwarzlohnzahlungen vorgenommen und damit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Gesamtsozialversicherung in Höhe von rund 120.000,00 Euro vorenthalten haben.
Durch die erstellten Abdeckrechnungen und Bargeldabhebungen sollen die 52-jährigen und 47-jährigen Angeklagten die Straftaten gefördert haben.
Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):
18.08.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 20 KLs 11 Js 31047/24 |
Fortsetzung: |
20.08. (Saal 149) und 27.08.2025 (Saal 134), jeweils um 09.00 Uhr |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Juli 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Besonders schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung |
Dem 27-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, mit einem Schlagstock mehrfach auf den Oberschenkel des Zeugen geschlagen zu haben, sodass dieser zu Boden ging. Der 34-jährige Angeklagte soll dabei in unmittelbarer Nähe zum Zeugen gestanden und diesen durch seine Anwesenheit eingeschüchtert haben. Er soll den Einsatz des Schlagstocks durch den 27-jährigen Angeklagten gebilligt haben. Sie sollen auf den Zeugen entsprechend des gemeinsamen Tatplans eingewirkt haben, um den Rucksack des Zeugen nebst Inhalt an sich nehmen und für sich verwenden zu können. Die beiden Angeklagten nahmen die Sachen, unter anderem 350,00 € Bargeld, an sich und flüchteten.
Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):
seit 04.07.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 26 KLs 52 Js 50323/24 |
Fortsetzung: |
25.07., 11.08., 19.08., 25.08., 01.09 und 10.09.2025, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Gifhorn und anderenorts |
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Tatzeit: |
Dezember 2024 bis Januar 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
schwerer Bandendiebstahl |
Den insgesamt vier Angeklagten im Alter zwischen 26 und 38 Jahren wird vorgeworfen, sich aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses, der auch die Verübung zukünftiger fortgesetzter Diebstahltaten von hochwertigen Kraftfahrzeugen umfasst haben soll, zu einer Bande zusammengeschlossen, um in Gifhorn und anderen Orten in Niedersachsen hochwertige Kraftfahrzeuge, die mit einem Keyless-Go-System ausgestattet waren, mittels RSA-Methode, Funkwellenverlängerer, zu entwenden und über unterschiedliche Grenzübergänge nach Polen zu verbringen. Die Anklage umfasst insgesamt 11 Straftaten. Durch die zur Last gelegten Taten sollen die Angeklagten Kraftfahrzeuge im Wert von circa 182.000,00 € erlangt haben.
18.08.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 26 KLs 17 Js 7323/25 |
Fortsetzung: |
27.08.2025, 09.00 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Februar 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
schwere Brandstiftung |
Die Staatsanwaltschaft hat im sog. Sicherungsverfahren beantragt, die Beschuldigte wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe die Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei der ihr vorgeworfenen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.
Die Beschuldigte soll in ihrer Wohnung eines Mehrfamilienhauses ein Feuer gelegt haben. Die komplette Wohnung, mit Ausnahme des Badezimmers, sei daraufhin massiv mit Ruß- und Pyrolyseprodukten beaufschlagt worden, sodass sie unbewohnbar wurde. Die Beschuldigte soll die Wohnung verlassen haben, ohne andere Bewohner des Hauses, von denen sie wusste, informiert zu haben.
Es kommt in Betracht, dass die Strafkammer aufgrund der Gefahr künftiger erheblicher Straftaten die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen wird. Dort befindet sich die Beschuldigte derzeit bereits in einstweiliger Unterbringung.
Amtsgericht Hildesheim:
Strafrichter bzw. Schöffengericht
19.08.2025 |
11.00 Uhr |
Saal 125 |
Az.: 113 Ls 18 Js 18470/24 |
Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
März 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Handeltreiben mit Cannabis |
Der 29-jährige Angeklagte soll im Besitz von Cannabis und Betäubungsmitteln gewesen sein, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Diverse BtM-haltige Substanzmischungen, Cannabis und Cannabis-haltiges Material soll bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten aufgefunden worden sein. Darüber hinaus soll griffbereit zu den aufgefundenen Betäubungsmitteln ein Teleskopschlagstock und ein Reizstoffsprühgerät aufgefunden worden sein.
20.08.2025 |
09.15 Uhr |
Saal 16 |
Az.: 105 Ls 15 Js 19361/23 |
Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
März 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Diebstahl mit Waffen |
Dem 45-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem noch unbekannten Mittäter den Supermarkt „Lidl“ in der Steuerwalder Straße betreten zu haben. Der unbekannte Mittäter soll dabei einen Gegenstand bei sich geführt haben, der den Eindruck einer Schusswaffe erwecken sollte. Dies soll vom Angeklagten gebilligt worden sein. Entsprechend des gemeinsamen Tatplans steckte der Angeklagte diverse Alkoholika im Wert von knapp 50 Euro ein, um diese für sich zu behalten. Der Angeklagte und der unbekannte Mittäter sollen dann den Supermarkt mit den Waren verlassen haben.
21.08.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 125 |
Az.: 100 Ls 10 Js 21420/23 |
Tatort: |
Coesfeld |
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Tatzeit: |
Januar bis März 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Beziehen von kinderpornographischen Inhalten, sexueller Missbrauch von Kindern |
Dem 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sich eine Datei mit kinderpornographischem Inhalt von der zwölfjährigen Zeugin mittels des Messengerdienstes Whats-App verschafft zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim wirft dem Angeklagten vor, das tatsächliche Alter der Zeugin gekannt zu haben. Darüber hinaus soll es an zwei Tagen zu einem persönlichen Treffen mit der Zeugin gekommen sein, bei dem der Angeklagten sexuelle Handlungen an der Zeugin vorgenommen haben soll.
Wichtige Hinweise
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.
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Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janina Schaffert
Pressesprecherin
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erstellt am:
25.07.2025