Artikel-Informationen
erstellt am:
27.03.2025
HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):
Die Prozessvorschau kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Prozessvorschau des Landgerichts für April 2025
Verfahren der Strafkammern des Landgerichts
Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):
seit 19.12.2024 |
14.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 17 Js 1815/24 |
Fortsetzung: |
07.01., 10.01., 13.01., 17.01., 30.01., 06.02., 12.02., 17.02., 24.02., 07.03., 14.03., 20.03., 24.03., 03.04., 07.04., 23.04., 28.04., 05.05., 12.05., 15.05., 28.05., 13.06., 20.06., 25.06., 04.07., 07.07. und 14.07.2025, jeweils 09.30 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Peine |
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Tatzeit: |
Februar bis Mai 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchte besonders schwere Brandstiftung, versuchter Mord in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung, Anstiftung |
Einem 26-jährigen sowie einem 51-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.03.2024 jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ gegen die Fassade eines Wohnhauses geworfen zu haben. Es sei zu einem Brand an der Fassade des Hauses gekommen. Bevor das Innere des Gebäudes in Brand geraten sei, habe der Brand gelöscht werden können.
Ferner wird dem 51-jährigen sowie einem 34-jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 09.05.2024 erneut das zuvor genannte Haus aufgesucht und jeweils einen sog. „Molotowcocktail“ durch Fenster im Erdgeschoss in das Haus geworfen zu haben. Die beiden Angeklagten sollen hierbei billigend in Kauf genommen haben, dass Bewohner des Hauses bei der erwarteten Inbrandsetzung zu Tode kommen könnten und zudem bewusst ausgenutzt haben, dass die Bewohner zur Tatzeit noch geschlafen hätten. Die Bewohner des Hauses seien durch den Lärm, der durch die Zerstörung der Scheiben entstanden sei, wach geworden. Ihnen sei es gelungen, die Flammen zu löschen, bevor das Gebäude in Brand geraten sei.
Den weiteren drei Angeklagten im Alter von 35, 36 und 38 Jahren wird vorgeworfen, die anderen Angeklagten zu den oben beschriebenen Taten angestiftet zu haben.
seit 07.02.2025 |
9.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 26 Js 34503/24 |
Fortsetzung: |
28.02., 03.03., 12.03., 18.03., 26.03., 01.04., 02.04., 09.04., 24.04. und 25.04., 29.04., 09.05. und 20.05.2025, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Sarstedt |
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Tatzeit: |
September 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Totschlag |
Laut Anklageschrift soll es zwischen dem 35-jährigen Angeklagten und dem Betreiber der Geflüchtetenunterkunft zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Im Zuge des Streits habe der Angeklagte ein Messer ergriffen und seinem Gegenüber einen Stich in den Oberkörper versetzt. Das Opfer sei wenige Minuten infolge der Verletzungen verstorben.
seit 06.03.2025 |
9.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 26 Js 38060/24 |
Fortsetzung: |
19.03., 28.03., 04.04. (9.30 Uhr), 24.04. und 29.04.2025, soweit nicht anders angegeben jeweils um 9.00 Uhr |
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Tatort: |
Burgdorf |
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Tatzeit: |
April bis September 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Totschlag, versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung |
Die Staatsanwaltschaft hat im sog. Sicherungsverfahren beantragt, den Beschuldigten wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe der Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei der ihm vorgeworfenen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.
Der 33-jährige Beschuldigte soll zunächst am 18.04.2024 in der Geflüchtetenunterkunft in Burgdorf mit einem Mitbewohner in Streit geraten sein, in deren Folge sich der Mitbewohner in sein Zimmer zurückzog. Der Beschuldigte soll kurze Zeit später ein Messer geholt, die Zimmertür aufgebrochen und auf den Mitbewohner losgegangen sein. Dabei soll der Beschuldigte wiederholt in Richtung der linken Brust des Mitbewohners gestochen haben. Dem Mitbewohner soll es gelungen sein, den Angriff abzuwehren, wobei er eine Schnittwunde an der Hand erlitt.
Am 25.09.2024 soll der Beschuldigte seiner Freundin in deren Wohnung mit einem Messer einen Kehlenschnitt versetzt haben. Das Opfer sei kurze Zeit später infolge dieser Schnittverletzung verstorben.
Es kommt in Betracht, dass die Strafkammer aufgrund der Gefahr künftiger erheblicher Straftaten die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen wird. Dort befindet sich der Beschuldigte derzeit bereits in einstweiliger Unterbringung (Schlagwort: Sicherungsverfahren Burgdorf).
22.04.2025 |
9.00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 26 Js 43164/24 |
Fortsetzung: |
30.04., 16.05., 26.05., 06.06., 12.06., 16.06. und 23.06.2025, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Gifhorn |
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Tatzeit: |
Oktober 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Körperverletzung, versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung |
Dem 27-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, zunächst dem 14-jährigen Zeugen ins Gesicht geschlagen und dann geschubst zu haben.
Der 14-jährige Zeuge soll dies im Anschluss seinem Vater erzählt haben. Dieser soll sich sodann zum Ort des Geschehens begeben haben. Dort soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Vater gekommen sein. Im Zuge dessen soll der Angeklagte ein Messer gezogen und wiederholt auf den Oberkörper des Vaters eingestochen haben. Der Angeklagte soll hierbei tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen haben.
29.04.2025 |
13.30 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 12 Ks 23 Js 43178/24 |
Fortsetzung: |
09.05., 21.05., 02.06. und 04.06.2025, jeweils 9.15 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Mai 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung |
Dem 59-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, nach einem Streitgespräch ein Bierglas genommen und es gegen den Hals des Zeugen geschlagen zu haben. Durch das zersplitterte Glas soll der Zeuge eine stark blutende Schnittwunde erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim wirft dem Angeklagten vor, mindestens billigend in Kauf genommen zu haben, dem Zeugen durch den Schlag tödliche Schnittverletzungen hinzuzufügen.
Strafkammer 3 (als große Jugendkammer):
30.04.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 147 |
Az.: 14 KLs 17 Js 45691/21 |
Fortsetzung: |
07.05., 12.05. und 14.05.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 147 |
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Tatort: |
Peine |
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Tatzeit: |
September und November 2021 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit Bedrohung |
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim wirft den 21-jährigen und 22-jährigen Angeklagten vor, zwei Zeugen mit einem Messer und einem Teleskopschlagstock bewaffnet aufgelauert zu haben. Sie sollen die Zeugen angegriffen und dabei wiederholt in Richtung des Oberkörpers eines Zeugen eingestochen und den anderen Zeugen mit dem Teleskopschlagstock geschlagen haben. Laut Anklage sollen die Angeklagten in Kauf genommen haben, dass der Zeuge infolge der Messerstiche versterben würde. Beiden Zeugen sollen Verletzungen erlitten haben. Ein Zeuge soll mehrere, stark blutende Stich- und Schnittwunden erlitten haben.
Dem 22-jährigen Angeklagten wird ferner vorgeworfen, an einem anderen Tag zwei Messer bei sich gehabt zu haben, während er einem anderen Zeugen aufgelauert haben soll. Als dieser Zeuge auf den Angeklagten traf, soll der Angeklagte mit dem Messer gefuchtelt und „Lauf“ gerufen haben.
Strafkammer 11 (als große Wirtschaftsstrafkammer):
16.04.2025 |
09.30 Uhr |
Saal 32 NG |
Az.: 22 KLs 5554 Js 121914/24 |
Fortsetzung: |
02.05., 06.05. und 14.05.2025, jeweils 9.30 Uhr in Saal 32 NG |
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Tatort: |
Hannover und anderenorts |
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Tatzeit: |
Juni bis August 2018 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Computerbetrug |
Dem 43-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, unter Beteiligung weiterer gesondert verfolgter Personen ein Firmengeflecht aufgebaut zu haben, um dieses zur Begehung von Lastschriftbetrugstaten, Steuerhinterziehung und Betrugstaten zur Erlangung von Mobiltelefonen zu nutzen. Als angebliche Bezahlung für Geschäfte mit Mobiltelefonen seien Gelder per Lastschrift von anderen Gesellschaften des Firmengeflechts auf Konten einer Gesellschaft eingezogen worden. Nach Geldeingang seien die Gelder per Eil-Überweisung auf Konten einer anderen Gesellschaft sowie auf ein Konto in der Türkei weitertransferiert worden, um die Gelder dem Zugriff der kontoführenden Bank zu entziehen. Sodann sei durch Widerspruch gegen die Lastschriften veranlasst worden, die Gelder auf die Ursprungskonten zurück zu buchen. Hierzu seien die Banken im System des Lastschrift-Verfahrens verpflichtet gewesen, obwohl zu diesem Zeitpunkt die aus den Lastschrift stammenden Gelder nicht mehr auf dem ursprünglichen Konto vorhanden gewesen seien. Den beiden kontoführenden Banken sei durch 11 Taten insgesamt ein Vermögensschaden in Höhe von ca. 26.000.000,00 € entstanden.
Strafkammer 11 (als große Jugendkammer):
seit 17.02.2025 |
09.30 Uhr |
Saal 32 NG |
Az.: 22 KLs 6 Js 27012/22 |
Fortsetzung: |
21.02., 03.03., 05.03., 10.03., 12.03., 24.03. und 15.04.2025, 12.00 Uhr in Saal 32 NG |
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Tatort: |
Hildesheim, Peine, Nordstemmen und Hannover |
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Tatzeit: |
Juni bis August 2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
schwerer Bandendiebstahl |
Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2023 den Entschluss gefasst zu haben, dauerhaft gemeinsam Baustellengeräte zu entwenden und verkaufen. Laut Anklageschrift hätten die Angeklagten den Gewinn unter sich aufteilen und dadurch langfristig ihren Lebensunterhalt finanzieren wollen. Eine der Angeklagten war im Zeitpunkt der Tat Heranwachsende. Angeklagt sind insgesamt 10 Straftaten, bei denen die Angeklagten in unterschiedlichen Konstellationen zusammengewirkt haben sollen. Die Angeklagten sollen dabei unter anderem Radlader, Laubbläser, Stampfer und Rüttelplatten erlangt haben. In einem Fall soll durch den Weiterverkauf des Diebesgutes ein Betrag in Höhe von 15.000,00 Euro erlangt worden sein.
Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):
03.04.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 26 KLs 25 Js 32536/25 |
Fortsetzung: |
11.04., 28.04. (Saal 149), 07.05., 08.05. und 12.05.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 134 |
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Tatort: |
Wolfsburg, Gifhorn und Langelsheim |
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Tatzeit: |
März bis September 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Wohnungseinbruchsdiebstahl, schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl |
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim wirft der 40-jährigen Angeklagten vor, in 5 Fällen jeweils in ein Wohnhaus eingebrochen und dort Wertgegenstände entwendet zu haben. In einem Fall soll die Tat mit den drei weiteren Angeklagten verübt worden sein. Bei dieser Tat soll die 40-jährige Angeklagte ein Messer bei sich geführt haben. Insgesamt soll die 40-jährige Angeklagte Wertgegenstände sowie Bargeld in Höhe von 7.550,00 € erlangt haben.
24.04.2025 |
09.00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 26 KLs 11 Js 45817/24 |
Fortsetzung: |
25.04. und 09.05.2025, 9.00 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Peine |
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Tatzeit: |
November 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
besonders schwere räuberische Erpressung |
Amtsgericht Hildesheim:
Strafrichter bzw. Schöffengericht
02.04.2025 |
09.15 Uhr |
Saal 125 |
Az.: 110 Ls 5433 Js 145338/23 |
Fortsetzung: |
23.04.2025, 9.15 Uhr in Saal 125 |
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Tatort: |
Burgdorf |
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Tatzeit: |
April 2020 bis September 2022 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Steuerhinterziehung u.a. |
Dem 62-jährigen Angeklagten werden insgesamt 38 Straftaten vorgeworfen. Er soll wiederholt bei seiner Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung Umsätze nicht vollständig angegeben haben. Auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung soll der Angeklagte Umsätze nicht vollständig angegeben haben, sodass die Umsatzsteuer verkürzt wurde. Darüber hinaus soll er wiederholt gespeicherte (Umsatz-) Tagessendsummen verfälscht haben, damit ein niedriger Umsatz angezeigt wird. Der Angeklagte soll durch die ihm zur Last gelegten Steuerhinterziehungen einen Betrag in Höhe von 176.942,00 € erlangt haben.
25.04.2025 |
09.15 Uhr |
Saal 16 |
Az.: 105 Ls 22 Js 45981/24 |
Tatort: |
Lamspringe |
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Tatzeit: |
November 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
schwerer Raub |
Wichtige Hinweise
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.
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Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janina Schaffert
Pressesprecherin
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.03.2025