Artikel-Informationen
erstellt am:
01.09.2026
HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):
Verfahren der Strafkammern des Landgerichts
Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):
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seit 04.06.2026 |
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Az.: 12 Ks 17 Js 2931/23 (2/26) |
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Fortsetzung: |
12.06.2026, 17.06.2026, 03.07.2026, 06.07.2026, 09.07.2026, 13.07.2026, 21.07.2026, 10.08.2026, 14.08.2026, 19.08.2026, 07.09.2026, 14.09.2026, 24.09.2026, 28.09.2026, 05.10.2026, 08.10.2026, 26.10.2026 (12:00 Uhr), 05.11.2026, 12.11.2026, 18.11.2026, 23.11.2026, jeweils 09:00 Uhr und Saal 134, wenn nicht anders vermerkt |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
17.01.2023 |
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zur Last gelegte Tat: |
Totschlag |
Dem 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am Morgen des Tattages die Wohnung des Tatopfers, seiner Nachbarin, aufgesucht zu haben. Hierbei soll er ein Messer mitgeführt haben. Im Folgenden soll der Angeklagte in die Wohnung des Tatopfers gelangt sein und diesem mehrere Messerstiche in den Nacken versetzt haben. Nachdem es hierdurch zu Boden gegangen sei, habe der Angeklagte weiter auf das Tatopfer eingestochen; insgesamt soll der Angeklagte dem Tatopfer mindestens 20 Messerstiche in den Kopf-, Gesichts-, Hals- und Nackenbereich versetzt haben, wodurch es – wie es der Angeklagte beabsichtigt habe – aufgrund einer Kombination aus Verbluten und einer Lungenembolie verstarb.
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seit 19.06.2026 |
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Az.: 12 Ks 26 Js 38604/25 (4/26) |
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Fortsetzung: |
10.07.2026, 20.07.2026, 11.08.2026, 19.08.2026, 20.08.2026, 08.09.2026 (Saal 149), 10.09.2026, 16.09.2026, 21.09.2026, 23.09.2026, 01.10.2026, 07.10.2026, 26.10.2026, jeweils 09:00 Uhr und Saal 134, wenn nicht anders vermerkt |
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Tatort: |
Hohenhameln |
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Tatzeit: |
28.09.2025 |
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zur Last gelegte Tat: |
versuchter Mord, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis |
Dem 30-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, am Tattag mit einem hochmotorisierten SUV die Soßmarer Straße in Hohenhameln befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei. Hierbei sei er trotz der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h und höchstens 115 km/h unterwegs gewesen.
Währenddessen habe der geschädigte neunjährige Zeuge versucht, mit seinem Fahrrad die Soßmarer Straße zu überqueren. Das vom Angeklagten geführte Fahrzeug habe das Kind dabei mit der linken Fahrzeugfront erfasst, sodass dieses mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden und regungslos auf dem Grünstreifen zum Erliegen gekommen sei.
Der Angeklagte, der den Unfall aufgrund des lauten Aufpralls wahrgenommen habe, habe sein Fahrzeug nunmehr bis auf 145 km/h beschleunigt und den Unfallort verlassen, ohne sich um das verletzte Kind zu kümmern. Vielmehr soll er eine Minute später sein Mobiltelefon ausgeschaltet haben, um seine Identifizierung als Fahrzeugführer bestmöglich zu verhindern. Der Angeklagte soll ein Versterben des Kindes für möglich gehalten, dies aber billigend in Kauf genommen haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung zu entgehen. Das Kind habe mit schweren Verletzungen überlebt.
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11.09.2026 |
09:00 Uhr |
Saal 134 |
Az.: 12 Ks 17 Js 13461/26 (6/26) |
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Fortsetzung: |
17.09.2026, 25.09.2026, 30.09.2026, 09.10.2026, 26.10.2026 (14:00 Uhr, Saal 149), 02.11.2026, jeweils um 09:00 Uhr und in Saal 134, wenn nicht anders vermerkt |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
14.03.2026 |
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zur Last gelegte Tat: |
versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung |
Dem 32-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des Tattages im Stadtteil Marienburger Höhe in Hildesheim vor einem Mehrfamilienhaus auf den Lebenspartner seiner Ex-Partnerin, den späteren Geschädigten, gewartet zu haben. Als dieser erschienen sei, sei der Angeklagte unvermittelt auf diesen zugegangen, habe ihn als „Hurensohn“ beschimpft und ihm einen Faustschlag gegen den Oberkörper verpasst. Sodann habe der Angeklagte mit einem mitgeführten Messer mit der linken Hand einen wuchtigen Stich in die rechte Seite des Oberkörpers des Geschädigten ausgeführt, wobei der Angeklagte es jedenfalls für möglich gehalten haben soll, dass in Folge des Stiches tödliche Verletzungen bei dem Geschädigten eintreten würden.
Der Angeklagte soll aus Wut darüber gehandelt haben, dass nunmehr der Geschädigte anstelle des Angeklagten mit seiner Ex-Partnerin zusammen war, weshalb die Staatsanwaltschaft ihrer Anklageschrift das Mordmerkmal der niederen Beweggründe zugrundegelegt hat. Während der Angeklagte nach Ausführung des Stiches noch versucht haben soll, durch die geschlossene Haustür mit seiner Ex-Partnerin zu kommunizieren, habe sich der Geschädigte entfernt. Der Angeklagte habe sich keine weiteren Gedanken über das Schicksal des Geschädigten gemacht, sondern sich zu seinem Wohnort begeben, wo er alkoholische Getränke konsumiert habe, bis er wenige Stunden später durch die Polizei festgenommen worden sei.
Der Geschädigte habe durch den Messerstich eine Verletzung des Lungengewebes erlitten, welche potenziell tödlich gewesen sei.
Strafkammer 1a (als Schwurgerichtskammer):
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seit 27.08.2026 |
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Az.: 12a Ks 26 Js 10449/26 (4/26) |
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Fortsetzung: |
07.09.2026 (Saal 147), 11.09.2026 (Saal 147), 15.09.2026, 17.09.2026, 29.09.2026, jeweils 09:00 Uhr und in Saal 149, wenn nicht anders vermerkt |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
28.02.2026 |
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zur Last gelegte Tat: |
Totschlag |
Die Staatsanwaltschaft legt dem 37-jährigen Angeklagten zur Last, das spätere Tatopfer, mit dem er eine jahrelang andauernde Liebesbeziehung gehabt habe, in seiner Wohnung in der Hildesheimer Innenstadt getötet zu haben. Die Beziehung zwischen den beiden, aus der zwei Kinder hervorgegangen seien, sei zuvor von Eifersucht, beiderseitiger Drogen- und Alkoholabhängigkeit sowie bis zuletzt andauernden Vorfällen häuslicher Gewalt geprägt gewesen. Der Angeklagte soll das Tatopfer kurz vor der Tat nach einer zwischenzeitlichen, längeren Trennung wieder in seiner Wohnung aufgenommen haben.
Am frühen Morgen des Tattages soll es zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem Tatopfer gekommen sein. In dessen Folge soll der Angeklagte zunächst mit einem Messer zwei Stiche in die Oberarme des Tatopfers ausgeführt haben. Anschließend habe er derart massiv mittels stumpfer Gewalt auf den Oberkörper des Tatopfers eingewirkt, dass dieses aufgrund eines zentralen Regulationsversagens der körperlichen Organe verstorben sei.
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21.09.2026 |
09:00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 12a Ks 26 Js 14452/26 (2/26) |
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Fortsetzung: |
28.09.2026 (Saal 145), 06.10.2026 (Saal 149), jeweils 09:00 Uhr |
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Tatort: |
Schellerten |
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Tatzeit: |
21.03.2026 |
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zur Last gelegte Tat: |
versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung |
Dem 37-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sich am Tattag im Rahmen seiner Tätigkeit als LKW-Fahrer auf der Autobahn-Raststätte Hildesheimer Börde Ost befunden und dort ab dem späten Vormittag zusammen mit dem späteren Geschädigten, ebenfalls LKW-Fahrer, Alkohol konsumiert zu haben. Aus nicht feststellbaren Gründen sei der Angeklagte sodann mit dem Geschädigten in Streit geraten, der in einer körperlichen Auseinandersetzung vor den beiden LKW gemündet sei.
Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Angeklagte mit einem etwa 20 cm langen Küchenmesser dem Geschädigten ohne Vorankündigung vier Schnittwunden im Kopfbereich versetzt haben, wobei er tödliche Verletzungen des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen habe. Sodann habe er die Örtlichkeit verlassen haben, ohne sich Gedanken über den stark blutenden Geschädigten zu machen.
Der Geschädigte habe u.a. zwei Skalpierungsverletzungen in einer Länge von 6 cm und 12 cm mit klaffenden Hautlappen erlitten, wobei es zu starken arteriellen Blutungen gekommen sei, die chirurgisch hätten versorgt werden müssen. Diese Verletzungen seien potenziell lebensbedrohlich gewesen. Bei dem Angeklagten, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, soll eine am Tatnachmittag entnommene Blutprobe einen Wert von ca. 1,3 Promille ergeben haben.
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Az.: 15 KLs 24 Js 2000/25 (7/25) |
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Fortsetzung: |
14.10.2025, 04.11.2025, 18.11.2025, 09.12.2025, 16.12.2025, 06.01.2026, 13.01.2026, 20.01.2026, 27.01.2026, 10.02.2026, 19.02.2026, 24.02.2026, 05.03.2026, 10.03.2026, 19.03.2026, 24.03.2026, 07.04.2026, 16.04.2026, 21.04.2026, 30.04.2026, 05.05.2026, 12.05.2026, 09.06.2026, 30.06.2026, 07.07.2026, 16.07.2026, 23.07.2026, 28.07.2026, 04.08.2026, 11.08.2026, 18.08.2026, 21.08.2026, 21.09.2026 (Saal 32 NG), 12.10.2026 (Saal 32 NG), 20.10.2026 (Saal 147), 27.10.2026 (Saal 147), jeweils 09:30 Uhr, wenn nicht anders vermerkt |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
April 2020 bis Januar 2025 |
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zur Last gelegte Tat: |
Betrug, Untreue, Fälschung beweiserheblicher Daten, Besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte oder Erbringung unerlaubter Finanzdienstleistungen |
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim umfasst in Bezug auf den 39-jährigen Angeklagten 371 Straftaten und hinsichtlich des 48-jährigen Angeklagten 299 Straftaten.
Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2018 eine GmbH gegründet haben, bei der sie jeweils als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer eingetragen worden seien. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, mit ihrem Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Vermögensanlagen angeboten zu haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen. Das Geschäftsmodell soll die Zahlung eines variablen Geldbetrages der Anleger an die GmbH in Form eines Darlehens mit unbestimmter Laufzeit vorgesehen haben, der von den Angeklagten gewinnbringend am Aktienmarkt angelegt und mit 12 % jährlich verzinst werden sollte. In den vor Vertragsschluss durchgeführten Beratungsgesprächen soll der 39-jährige Angeklagte bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass die Risikobelehrung lediglich pro forma unterschrieben werden müsse und der Eintritt des Totalverlustes nahezu unmöglich sei. Dies soll vom 48-jährigen Angeklagten stets in der Öffentlichkeit so kommuniziert worden sein.
In den Jahren 2018 bis 2024 sollen mindestens 204 Anleger Darlehenssummen gezahlt und die GmbH einen Betrag von rund 18 Millionen Euro erhalten haben.
In den Jahren 2018 bis 2020 soll mit den von den Anlegern eingezahlten Beträgen riskantes CFD-Trading betrieben worden sein, wobei mehr Verluste als Gewinne erwirtschaftet worden sein sollen. Des Weiteren sollen Beträge in verschiedene Kryptowährungen umgewandelt worden sein, ohne hierdurch Gewinne zu erwirtschaften.
Für die Anleger soll jederzeit die Gefahr des Totalverlustes bestanden haben, was der 39-jährige Angeklagte gewusst und der 48-jährige Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.
Den Anlegern sollen darüber hinaus monatliche Depotauszüge übermittelt worden sein, die Renditen ausgewiesen hätten, die nicht erzielt worden sein sollen. Die Anleger sollen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Depotauszüge verzichtet haben, sich Teilbeträge auszahlen zu lassen, um ihre Rendite durch Fortführung der Anlage noch zu erhöhen. Das Geschäftsmodell habe über mehrere Jahre bestehen können, weil die wenigen Auszahlungswünsche mit den eingehenden Anlegergeldern hätten bedient werden können.
Darüber hinaus soll der 39-jährige Angeklagte gut 6 Millionen Euro auf ein anderes Konto überwiesen und so der Gesellschaft diese Vermögenswerte entzogen haben. Das Geld soll er entweder für eigene Zwecke verwendet oder durch hochriskante Spekulationsgeschäfte verloren haben.
Beide Angeklagten sollen sich zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus dem Gesellschaftsvermögen Beträge auf ihre eigenen Konten haben auszahlen lassen.
Die Angeklagten sollen weiterhin Beträge auf eine andere GmbH, für die die Angeklagten seit 2022 jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sein sollen, transferiert haben, wobei sie billigend in Kauf genommen haben sollen, der anderen GmbH dadurch einen Nachteil zuzufügen.
Insgesamt soll der 39-jährige Angeklagte durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von knapp 7 Millionen Euro, der 48-jährige Angeklagte soll einen Betrag in Höhe von knapp 3 Millionen Euro erlangt haben, wobei teilweise Rückzahlungen erfolgt sein sollen. Die beiden Gesellschaften sollen insgesamt einen Betrag in Höhe von knapp 6,5 Millionen Euro erlangt haben.
Strafkammer 4 (als allgemeine große Strafkammer):
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29.09.2026 |
09:00 Uhr |
Saal 147 |
Az.: 15 KLs 19 Js 8805/25 (1/26) |
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Fortsetzung: |
16.10.2026, 09:00 Uhr, Saal 147 |
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Tatort: |
Burgdorf |
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Tatzeit: |
Oktober 2024 |
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zur Last gelegte Tat: |
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge |
Dem 25-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, sich gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter in die Niederlande nach Rotterdam begeben und von dort aus einen Beutel mit ca. 4,3 kg brutto Kokain zurück nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):
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seit 26.08.2026 |
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Az.: 20 KLs 25 Js 1421/26 (8/26) |
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Fortsetzung: |
07.09.2026, 16.09.2026, 18.09.2026, 23.09.2026, 28.09.2026, jeweils 09:00 Uhr und in Saal 149, wenn nicht anders vermerkt |
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Tatort: |
Hildesheim, Goslar und Laatzen |
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Tatzeit: |
Dezember 2025 bis Februar 2026 |
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zur Last gelegte Tat: |
bandenmäßiger Betrug |
Den beiden Angeklagten (31 und 34 Jahre alt) werden insgesamt sechs Straftaten zur Last gelegt.
Die Angeklagten sollen sich spätestens im Dezember 2025 einer Gruppierung angeschlossen haben, die Betrugstaten nach dem modus operandi der sog. „falschen Polizisten“ begangen habe. Bei diesem Vorgehen werden die zumeist betagten Opfer durch eine von den Tätern erfundene Geschichte dazu veranlasst, Geld an vermeintliche Polizisten zu übergeben. Die Gruppe sei dabei so organisiert gewesen, dass die Anrufe von sog. „Keilern“ durchgeführt worden sein sollen. Diese hätten während der Tat die Telefonverbindung zu den Opfern gehalten und deren Verhalten gelenkt. Daneben sei jeweils ein sog. „Logistiker“ zum Einsatz gekommen, der dafür gesorgt habe, dass ein weiterer Mittäter zur vereinbarten Zeit am Tatort erschienen und die Wertsachen in Empfang genommen habe. Bei dieser letzten Person habe es sich um den sog. „Abholer“ gehandelt. Die Gestaltung der Legende, die den Opfern präsentiert worden sei, habe von Fall zu Fall variiert, wobei es auch vorgekommen sei, dass mehrere Personen in den Anruf eingebunden worden seien, um eine höhere Seriosität zu suggerieren oder die Opfer zu überfordern, sodass sie die ihnen dargebotene Geschichte glauben.
Die Rolle der „Abholer“ soll laut Anklage den beiden Angeklagten zugekommen sein, die auf Anweisung weiterer Mittäter verschiedene Anschriften angefahren haben sollen, um dort die Beute in Empfang zu nehmen und unter Abzug einer Provision ins Ausland weiterzuleiten. Hierbei soll dem 31-jährigen Angeklagten die Aufgabe des Fahrers und zugleich Wachpostens zugekommen sein, wohingegen der 34-jährigen Angeklagte als vermeintlicher Polizeibeamter die Wertgegenstände bei den geschädigten Zeugen unmittelbar in Empfang genommen haben soll. Beide Angeklagte hätten darüber hinaus mit den Hintermännern über die zeitliche Abfolge der Taten und die Aufteilung der Beute kommuniziert. Durch die Tatbegehung sollen sich die Angeklagten, wie von vornherein beabsichtigt, eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschafft haben.
Insgesamt sollen die Angeklagten durch die sechs Taten eine Summe von 205.000 Euro erlangt haben.
Von einer 84-jährigen Seniorin aus Hildesheim sollen die Angeklagten einen Betrag von 175.000 Euro erlangt haben. Hierbei soll es über den Zeitraum von einer Woche zu vier Kontaktaufnahmen durch die Angeklagten und dementsprechend vier Übergaben von Teilbeträgen gekommen sein. Einem 89-jährigen Senior aus Goslar sollen die Angeklagten darüber hinaus einen Bargeldbetrag zwischen 30.000 Euro und 40.000 Euro abgenommen haben. Von einer weiteren 84-jährigen Seniorin aus Laatzen sollen die Angeklagten im Februar 2026 einen Bargeldbetrag in Höhe von 55.000 Euro erlangt haben. Hierbei seien die Angeklagten jedoch bereits von der Polizei observiert worden, sodass die Tatbeute im Anschluss an die Zeugin zurückgelangt sei.
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16.09.2026 |
13:00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 20 KLs 21 Js 25848/25 (12/26) |
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Fortsetzung: |
02.10.2026, 07.10.2026, 27.10.2026, 28.10.2026, 02.11.2026, jeweils 09:00 Uhr und in Saal 149, wenn nicht anders vermerkt |
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Tatort: |
Halle und andernorts |
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Tatzeit: |
Mai 2025 bis Oktober 2025 |
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zur Last gelegte Tat: |
besonders schwerer Fall des Diebstahls |
Dem 34-jährigen Angeklagten werden insgesamt 28 Straftaten zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll sich zu Beginn des Jahres 2025 dazu entschlossen haben, in wechselnden Konstellationen – auch unter Hinzuziehung weiterer, unbekannter Täter – in planvollem, arbeitsteiligem Zusammenwirken in Niedersachsen Diebstahlstaten zur Nachtzeit zur Erlangung hochpreisiger Bauteile (sogenannte GPS-Parallelfahrsysteme) von landwirtschaftlichen Maschinen, vorrangig John-Deere-Traktoren, zu begehen. Der Angeklagte habe dabei beabsichtigt, die entwendeten Bauteile anschließend ins Ausland zu verbringen und dort weiter zu veräußern, um sich auf diese Weise eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.
In Einzelnen soll es dann im genannten Tatzeitraum zu den 28 Straftaten gekommen sein, u.a. in Bückeburg, Soltau, Wunstorf, Nörten-Hardenberg, Einbeck, Alfeld (Leine) und Holzminden, wobei hochwertige Bauteile von Landmaschinen, bei Gelegenheit aber auch Werkzeug oder Dieselkraftstoff, vom Angeklagten und/oder weiteren unbekannten Mittätern entwendet worden sein sollen. Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll durch die Taten Gegenstände im Wert von insgesamt ca. 440.000 Euro erlangt haben.
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24.09.2026 |
10:30 Uhr |
Saal 147 |
Az.: 20 KLs 9225 Js 24316/26 (14/26) |
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Fortsetzung: |
09.10.2026 (09:00 Uhr, Saal 147), 30.10.2026 (09:00 Uhr, Saal 147), 03.11.2026 (11:00 Uhr, Saal 137) |
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Tatort: |
Lehrte |
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Tatzeit: |
November 2025 bis März 2026 |
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zur Last gelegte Tat: |
bandenmäßige Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten |
Die Staatanwaltschaft legt dem Angeklagten insgesamt 42 Straftaten zur Last.
Danach soll der Angeklagte als Administrator auf einer englischsprachigen Darknet-Plattform mit dem Namen „BoysLand-3“ registriert gewesen zu sein, auf der insbesondere pornografische Inhalte von Jungen unter 14 Jahren ausgetauscht worden sein sollen. Es soll sich bei der Plattform um einen hierarchisch strukturierten Zusammenschluss aus „Admins“, „Members“, „Friends“ und „Guests“ gehandelt haben, was dem „szenetypischen“ – also in den Kreisen üblichen – Aufbau einer solchen Plattform entspreche. Gegen Ende Juni 2026 sollen 43.228 Profile registriert gewesen sein. Die Ermittlungen seien durch eine Recherche des LKA Nordrhein-Westfalen ins Rollen gekommen.
Der Angeklagte soll laut Anklage im oben genannten Tatzeitraum in 42 Fällen insgesamt 155 kinderpornografische Bilder auf die Plattform „BoysLand-3“ hochgeladen haben.
Strafkammer 10 (als große Wirtschaftsstrafkammer):
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seit 26.02.2026 |
Az.: 21 KLs 5443 Js 39660/24 (6/25) |
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Fortsetzung: |
03.03.2026, 10.03.2026, 12.03.2026, 18.03.2026, 19.03.2026, 01.04.2026, 02.04.2026, 14.04.2026, 15.04.2026, 21.04.2026, 28.04.2026, 04.04.2026, 05.05.2026, 18.05.2026, 28.05.2026, 29.05.2026, 02.06.2026, 03.06.2026, 09.06.2026, 11.06.2026, 16.06.2026, 23.06.2026, 25.06.2026, 30.06.2026, 16.07.2026, 11.08.2026, 20.08.2026, 21.08.2026, 02.09.2026 (Saal 134), 03.09.2026 (Saal 137), 08.09.2026 (Saal 134), 10.09.2026 (Saal 137), 17.09.2026 (Saal 137), 22.09.2026 (Saal 134), 24.09.2026 (Saal 137), 29.09.2026 (Saal 134), 01.10.2026 (Saal 137), 06.10.2026 (Saal 134), 08.10.2026 (Saal 137), 27.10.2026 (Saal 134), 29.10.2026 (Saal 137), 05.11.2026 (Saal 137), jeweils um 10:00 Uhr (soweit nicht anders angegeben) |
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Tatort: |
Hannover und andernorts |
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Tatzeit: |
November 2021 bis September 2024 |
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zur Last gelegte Tat: |
Steuerhinterziehung, versuchte Steuerhinterziehung |
Dem 35-jährigen Angeklagten werden insgesamt 25 Straftaten der Steuerhinterziehung zur Last gelegt.
Zusammen mit weiteren, gesondert Verfolgten soll der Angeklagte, ohne tatsächlich selbst in der Baubranche Bauleistungen zu erbringen, aufgrund einer mit den gesondert Verfolgten geschlossenen Bandenabrede auf Bestellung von Bauunternehmern Scheinrechnungen ausgestellt haben. Diese soll er sodann mit den gesondert Verfolgten innerhalb der Baubranche gewinnbringend vertrieben haben und den Rechnungsabnehmern – den Bauunternehmern – erhebliche Bargeldbeträge zur Entlohnung derer schwarz beschäftigter Mitarbeiter geliefert haben.
Hierzu soll der Angeklagte als Inhaber einen Geschäftsbetrieb eingerichtet haben, innerhalb dessen er sämtliche Organisations- und Entscheidungskompetenzen verfügt haben soll. Dieser Geschäftsbetrieb soll hauptsächlich darauf gerichtet gewesen sein, nicht leistungshinterlegte Rechnungen (Scheinrechnungen) zu erstellen und diese an Drittbaufirmen (Rechnungskäufer) zum Zweck der Hinterziehung von Lohnsteuer zu versenden sowie Bankkonten bereitzustellen, um die von den Rechnungskäufern geleisteten Zahlungen abzuwickeln. Zur Bereitstellung dieser Bankkonten soll der Angeklagte unter Mitwirkung der gesondert Verfolgten zahlreiche Scheingesellschaften gegründet und für deren Geschäftsführung jeweils Strohleute angeworben haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte im Rahmen seines Geschäftsbetriebs die Bargeldauszahlung der eingegangenen Geldzahlungen der Rechnungskäufer und den Rücktransport der Bargelder an die jeweiligen Rechnungskäufer organisiert haben.
Mit diesem Geschäftsmodell soll der Angeklagte Zahlungseingänge von ca. 250 verschiedenen Rechnungsempfängern in Höhe von ungefähr 75 Mio. Euro erzielt haben. Auf dieser Grundlage soll der Angeklagte in 25 Fällen Steuern im Gesamtumfang von ca. 2,5 Mio. Euro verkürzt haben und in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro versucht haben, Steuern zu verkürzen, wobei es sich um die angeklagten Taten handelt.
Strafkammer 11 (als große Jugendkammer):
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14.09.2026 |
10:00 Uhr |
Saal 149 |
Az.: 22 KLs 10 Js 35471/22 (25/25) |
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Fortsetzung: |
05.10.2026 (Saal 149), 08.10.2026 (Saal 147), 26.10.2026 (Saal 32 NG), 29.10.2026 (Saal 147), jeweils um 10:00 Uhr |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Juli 2022 |
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Zur Last gelegte Tat: |
erpresserischer Menschenraub, räuberische Erpressung, Raub, gefährliche Körperverletzung, Nötigung |
Den drei Angeklagten (21, 23 und 27 Jahre alt) wird vonseiten der Staatsanwaltschaft folgende Sachverhalte zur Last gelegt:
Der 21- und der 27-jährige Angeklagte sollen dem geschädigten Zeugen am Abend des Tattages im Hildesheimer Hauptbahnhof begegnet sein. Unter der Androhung, ihn zu schlagen, wenn er sich wehre, sollen die beiden Angeklagten dem Zeugen u.a. dessen Herrensportrad, sein Mobiltelefon, eine Powerbank und eine Bluetooth-Box abgenommen haben. Anschließend sollen die beiden Angeklagten den Zeugen gezwungen haben, sich mit ihnen gemeinsam zu einem Kiosk in den Hildesheimer Innenstadtbereich zu begeben. Einer der beiden Angeklagten soll sodann versucht haben, die genannten Gegenstände zu verkaufen, während der andere Angeklagte mit dem Zeugen in der Nähe gewartet haben soll. Unter Aufrechterhaltung der Drohung, ihm Schläge zu versetzen, hätten die beiden Angeklagten den Zeugen anschließend zu der Wohnung von dessen Mutter gebracht. Dort angekommen, sollen die Angeklagten dem Zeugen mithilfe von Schlägen dazu gebracht haben, ihnen Bargeld in Höhe von 90 Euro auszuhändigen.
Eine Woche später soll der 21-jährige Angeklagte dem geschädigten Zeugen erneut in der Hildesheimer Innenstadt begegnet sein. Zusammen mit einem unbekannten Mittäter soll der Angeklagte den Zeugen unter der Androhung, ihn ansonsten abzustechen, aufgefordert haben, mitzukommen. In diesem Zuge soll der Angeklagte dem Zeugen u.a. dessen Mobiltelefon abgenommen haben. Unter Aufrechterhaltung der Drohung sollen der Angeklagte und der unbekannte Mittäter den Zeugen sodann in die Wohnung des 23-jährigen Angeklagten verbracht haben, wo auch der 27-jährige Angeklagte hinzugestoßen sein soll. Unter Vorhalt eines Messers und der Äußerung, dass der Zeuge 1.500 Euro Schulden bei dem 27-jährigen Angeklagten habe, sollen die drei Angeklagten den Zeugen dazu gebracht haben, über einen Zeitraum von mehreren Stunden die Wohnung des 23-jährigen Angeklagten zu reinigen, ohne dass dieser in der Lage gewesen sein soll, diese zu verlassen. In der weiteren Folge hätten der 21- und der 27-jährige Angeklagte den Zeugen in den Heckraum eines Kleintransporters verfrachtet und seien auf unbestimmte Zeit mit diesem herumgefahren, ohne dass der Zeuge die Möglichkeit gehabt habe, zu entkommen. Anschließend sollen die beiden 21- und 27-jährigen Angeklagten mit dem Zeugen, der die Drohung des Abstechens weiterhin ernst genommen haben soll, erneut zur Wohnung von dessen Mutter gefahren sein. Dort angekommen, sollen die beiden Angeklagten den Zeugen aufgefordert haben, die Wohnung zu betreten und ihnen die EC-Karte der Mutter samt PIN zu besorgen und ihnen auszuhändigen. Die Mutter des Zeugen sei jedoch in der Wohnung anwesend gewesen und habe die Polizei gerufen, weshalb die Angeklagten geflüchtet seien.
Amtsgericht Hildesheim:
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Wichtige Hinweise
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Butz
Pressesprecher
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.09.2026