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Prozessvorschau des Landgerichts für Dezember 2025

HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):

Die Prozessvorschau kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Prozessvorschau für Dezember 2025


Verfahren der Strafkammern des Landgerichts

Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):

seit 25.08.2025

9.00 Uhr

Saal 149

Az.: 12 Ks 26 Js 8877/25

Fortsetzung:

26.08. (Saal 149), 03.09., 08.09., 17.09., 19.09., 26.09., 01.10., 10.10., 27.10., 03.11., 07.11., 01.12., 08.12., 11.12., 22.12.2025, 13.01., 16.01. und 27.01.2026, jeweils 9.00 Uhr in Saal 134 (soweit nicht anders angegeben)

Tatort:

Edemissen

Tatzeit:

Februar 2025

Zur Last gelegte Tat:

versuchter Mord, Totschlag

Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin mittels stumpfer Gewalt getötet zu haben. Er soll wiederholt mit einem Brecheisen gegen den Kopf der Geschädigten geschlagen und sie eine Treppe heruntergestoßen haben. Die Geschädigte soll infolge der Verletzungen am Tatort verstorben sein.

Einige Tage zuvor soll der Angeklagte bereits versucht haben, die Geschädigte zu töten. Er soll in den Wasserbehälter der Kaffeemaschine im Haus der Geschädigten ein hochgiftiges Insektizid gefüllt haben. Die Geschädigte soll dies jedoch nach Zubereitung des Kaffees bemerkt und daher das Getränk nicht konsumiert haben.



01.12.2025

9.00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 17 Js 22065/25

Fortsetzung:

12.12., 18.12., 22.12.2025, 08.01., 15.01., 22.01., 29.01., 05.02., 12.02. und 19.02.2026, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Juni 2025

Zur Last gelegte Tat:

Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge

Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln in Streit mit einem Zeugen vor dem Hauptbahnhof in Hildesheim geraten zu sein und den Zeugen dabei mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben. Der Zeuge soll weggelaufen sein, um sich den weiteren Schlägen des Angeklagten zu entziehen.

Der Angeklagte soll sich dann gemeinsam mit dem späteren Opfer zum Marienfriedhof begeben haben. Dort soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte dem Opfer mehrere Schläge ins Gesicht versetzt haben soll. Der Angeklagte soll das Opfer zudem entweder gewürgt oder einen kräftigen Schlag gegen den Hals versetzt haben. Während oder kurz nach diesem Geschehen soll das Opfer einen Herzinfarkt erlitten haben. Dieser soll zumindest mitursächlich durch die Aufregung der körperlichen Auseinandersetzung ausgelöst worden sein. Das Opfer verstarb. Der Angeklagte soll die Möglichkeit, dass das Opfer angesichts der Gewalthandlungen einen Herzinfarkt erleiden und in dessen Folge versterben könnte, erkannt haben können und müssen.



04.12.2025

9.00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 26 Js 22498/25

Fortsetzung:

19.12.2025, 09.01., 14.01. und 21.01.2026, jeweils 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Gifhorn

Tatzeit:

Juni 2025

Zur Last gelegte Tat:

Raub, Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Dem 27-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine damalige Lebensgefährtin aufgefordert zu haben, ihm Geld für Kokain zu überlassen. Als die Zeugin dem nicht nachgekommen sein soll, soll der Angeklagte sich entschlossen haben, das benötigte Geld unter Anwendung von Zwang zu verschaffen. Er soll sich dazu auf sie gelegt und ihr Bargeld aus der Hosentasche genommen haben.

Der Angeklagte soll die Zeugin dann aus Verärgerung über ihr Verhalten an den Haaren in den Wohnungsflur gezogen haben. Dort soll der Angeklagte die Zeugin mindestens einmal mit einer Bratpfanne wuchtig gegen den Kopf geschlagen haben, sodass die Zeugin unmittelbar begonnen haben soll, stark zu bluten, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Der Angeklagte soll die Zeugin dann in das Kinderzimmer gezogen, dort aus der Werkzeugkiste eine Astsäge entnommen und diese in Richtung der Zeugin gerichtet haben, ohne diese jedoch einzusetzen. Er soll im Anschluss ein Bügeleisen genommen und dies mehrfach gegen den Kopf der Zeugin geschlagen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dabei tödliche Verletzungen der Zeugin jedenfalls billigend in Kauf genommen zu haben. Der Zeugin soll es gelungen sein, das Bügeleisen zu ergreifen. Spätestens in diesem Moment soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, die Zeugin zu töten. Er soll ihr wuchtig mit der Hand gegen den Kehlkopf gedrückt und dann das Kabel des Bügeleisens mehrfach um den Hals gewickelt und kraftvoll zugezogen haben. Die Zeugin soll das Bewusstsein verloren haben. Der Angeklagte soll angenommen haben, dass die bewusstlose und am Kopf stark blutende Zeugin derart schwere Verletzungen erlitten habe, dass sie infolge der Verletzungen versterben würde.

Die Zeugin soll Verletzungen, unter anderem eine Orbitabodenfraktur, erlitten haben, die potentiell lebensbedrohlich gewesen sein sollen.





Strafkammer 1 (als allgemeine große Strafkammer):

seit 27.11.2025

9.00 Uhr

Saal 149

Az.: 12 KLs 15 Js 6163/22

Fortsetzung:

05.12.2025, 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Lehrte

Tatzeit:

Februar 2022

Zur Last gelegte Tat:

besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Dem 33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, an der Wohnung des Zeugen geklopft und dabei eine Schreckschusspistole und eine echte Schusswaffe bei sich geführt zu haben. Nachdem der Zeuge die Wohnungstür geöffnet haben soll, soll der Angeklagte dem Zeugen umgehend ein Schlag ins Gesicht versetzt, dem Zeugen eine der Waffen in das Gesicht gedrückt, den Zeugen zu Boden gebracht und ihn gewürgt haben. Ferner soll er den Zeugen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wobei er an einer Hand einen Siegelring getragen haben soll.

Das Geschehen soll sich dann in den Wohnzimmerbereich verlagert haben. Dort soll der Angeklagte beide Waffen in den Händen gehalten haben. Er soll den Zeugen aufgefordert haben, ihm sämtliches Geld und sämtliche Cannabisprodukte zu geben. Aus Furcht vor dem Einsatz der Waffen soll der Zeuge dem Angeklagten 160 € Bargeld und ein Gramm Cannabis ausgehändigt haben.

Der Zeuge soll durch die Schläge Schmerzen und Verletzungen erlitten haben.






Strafkammer 4 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

seit 29.09.2025

09.30 Uhr

Saal 149

Az.: 15 KLs 24 Js 2000/25

Fortsetzung:

14.10., 04.11., 18.11., 09.12., 16.12.2025, 06.01., 13.01., 20.01. und 27.01., 10.02., 19.02., 24.02., 05.03., 10.03., 19.03., 24.03., 07.04., 16.04., 21.04., 30.04., 05.05., 19.05. und 28.05.2026, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 147

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

April 2020 bis Januar 2025

Zur Last gelegte Tat:

Betrug, Untreue, Fälschung beweiserheblicher Daten, Besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte oder Erbringung unerlaubter Finanzdienstleistungen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim umfasst in Bezug auf den 39-jährigen Angeklagten 371 Straftaten und hinsichtlich des 48-jährigen Angeklagten 299 Straftaten.

Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2018 eine GmbH gegründet haben, bei der sie jeweils als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer eingetragen seien. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, mit ihrem Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Vermögensanlagen angeboten zu haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen. Das Geschäftsmodell soll die Zahlung eines variablen Geldbetrages der Anleger an die GmbH in Form eines Darlehens mit unbestimmter Laufzeit vorgesehen haben, der von den Angeklagten gewinnbringend am Aktienmarkt angelegt und mit 12 % jährlich verzinst werden sollte. In den vor Vertragsschluss durchgeführten Beratungsgesprächen soll der 39-jährige Angeklagte bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass die Risikobelehrung lediglich pro forma unterschrieben werden müsse und der Eintritt des Totalverlustes nahezu unmöglich sei. Dies soll vom 48-jährigen Angeklagten stets in der Öffentlichkeit so kommuniziert worden sein.

In den Jahren 2018 bis 2024 sollen mindestens 204 Anleger Darlehenssummen gezahlt und die GmbH einen Betrag von rund 18 Millionen Euro erhalten haben.

In den Jahren 2018 bis 2020 soll mit den von den Anlegern eingezahlten Beträgen riskantes CFD-Trading betrieben worden sein, wobei mehr Verluste als Gewinne erwirtschaftet worden sein sollen. Des Weiteren sollen Beträge in verschiedene Kryptowährungen umgewandelt worden sein, ohne hierdurch Gewinne zu erwirtschaften.

Für die Anleger soll jederzeit die Gefahr des Totalverlustes bestanden haben, was der 39-jährige Angeklagte gewusst und der 48-jährige Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.

Den Anlegern sollen monatliche Depotauszüge übermittelt worden sein, die Renditen ausgewiesen hätten, die nicht erzielt worden sein sollen. Die Anleger sollen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Depotauszüge verzichtet haben, sich Teilbeträge auszahlen zu lassen, um ihre Rendite durch Fortführung der Anlage noch zu erhöhen. Das Geschäftsmodell habe über mehrere Jahre bestehen können, weil die wenigen Auszahlungswünsche mit den eingehenden Anlegergeldern hätten bedient werden können.

Darüber hinaus soll der 39-jährige Angeklagte gut 6 Millionen Euro auf ein anderes Konto überwiesen und so der Gesellschaft diese Vermögenswerte entzogen haben. Das Geld soll er entweder für eigene Zwecke verwendet oder durch hochriskante Spekulationsgeschäfte verloren haben.

Beide Angeklagten sollen sich zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus dem Gesellschaftsvermögen Beträge auf ihre eigenen Konten haben auszahlen lassen.

Die Angeklagten sollen weiterhin Beträge auf eine andere GmbH, für die die Angeklagten seit 2022 jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sein sollen, transferiert haben, wobei sie billigend in Kauf genommen haben sollen, der anderen GmbH dadurch einen Nachteil zuzufügen.

Insgesamt soll der 39-jährige Angeklagte durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von knapp 7 Millionen Euro, der 48-jährige Angeklagte soll einen Betrag in Höhe von knapp 3 Millionen Euro erlangt haben, wobei teilweise Rückzahlungen erfolgt sein sollen. Die beiden Gesellschaften sollen insgesamt einen Betrag in Höhe von knapp 6,5 Millionen Euro erlangt haben.





Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):

seit 24.11.2025

09.00 Uhr

Saal 32 NG

Az.: 20 KLs 20 Js 37133/21

Fortsetzung:

12.12., 16.12., 18.12.2025, 05.01. und 07.01.2026, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 32 NG

Tatort:

Hildesheim und anderenorts

Tatzeit:

Januar 2021 bis November 2021

Zur Last gelegte Tat:

Urkundenfälschung, Vorbereitung der Herstellung eines unrichtigen Impfausweises, bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

In dem Verfahren sind fünf Männer im Alter zwischen 25 und 33 Jahren angeklagt. Gegenstand der Anklage sind insgesamt zehn Straftaten.

Der 27-jährige Angeklagte soll sich vor dem 01.10.2021 dazu entschlossen haben, gefälschte Impfpässe gewinnbringend zu verkaufen. Die von ihm verkauften Impfpässe sollen über gefälschte sogenannte Chargenaufkleber, mit denen die Charge der verimpften Schutzimpfung konkret bezeichnet wurde, sowie einen Stempelaufdruck des Landkreises Hildesheim. Den Stempel soll sich der 27-jährige Angeklagte von einem gesondert Verfolgten erlangt haben. Der Angeklagte soll mit einer unleserlichen Unterschrift unterschrieben haben, die den vermeintlichen Impfarzt zu erkennen geben sollte. Die weiteren Eintragungen soll der Angeklagte mit den jeweiligen Kunden abgesprochen haben. Der Angeklagte soll mit der Absicht gehandelt haben, sich durch die fortgesetzte Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Der 27-jährige Angeklagte soll zwei Impfpässe auf diese Weise hergestellt und verkauft haben.

Ende September 2021 sollen sich der 27-jährige Angeklagte und ein 33-jähriger Angeklagte fortan zur gemeinschaftlicher Tatausführung entschlossen haben. Der 33-jährige Angeklagte soll in der Lage gewesen sein, zuverlässig Chargenaufkleber von hoher Qualität zu drucken.

Ab Oktober sollen noch der 28-jährige und der 25-jährige Angeklagte hinzugekommen sein. Diese vier Angeklagten sollen sich geeinigt haben, die Impfpassfälschungen fortan gemeinschaftlich in derselben Weise, aber in größerem Umfang herzustellen. So soll es zu zwei weiteren Taten gekommen sein.

Danach soll der 33-jährige Angeklagte von weiteren Tatbegehungen Abstand genommen haben. Der 27-jährige, der 28-jährige und der 25-jährige Angeklagte sollen aber die gemeinsame Tatbegehung fortgesetzt und 4 weitere Straftaten auf diese Weise begangen haben.

Im November 2021 soll der 27-jährige Angeklagte gemeinsam mit einem 29-jährigen Angeklagten 31 Impfpass-Blankos vorgehalten haben, die teilweise bereits mit Chargenaufklebern und Stempelaufdrucken des Impfzentrums des Landkreises Hildesheim versehen gewesen sein sollen, um diese an weitere Abnehmer zu verkaufen.

Darüber hinaus sollen der 28-jährige und der 25-jährige Angeklagte auf Grundlage eines gemeinsamen Tatplans knapp 300 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf und eine Selbstladepistole mit Patronen besessen haben.




Strafkammer 10 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

09.12.2025

09.30 Uhr

Saal 134

Az.: 21 KLs 5554 Js 33280/23

Fortsetzung:

19.12.2025 (Saal 145), 07.01. (Saal 134), 12.01., 19.01., 21.01., 27.01. (Saal 149), 04.02., 10.02. (Saal 134) und 16.02.2025, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.30 Uhr in Saal 32 NG

Tatort:

Hannover und andernorts

Tatzeit:

Februar 2021 bis Februar 2022

Zur Last gelegte Tat:

Subventionsbetrug

Dem 48-jährigen Angeklagten werden insgesamt 20 Straftaten vorgeworfen. Er soll als Geschäftsführer Kurzarbeitergelder für Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit Hannover beantragt haben, obwohl er gewusst habe, dass tatsächlich kein Arbeitsausfall vorgelegen habe, der zum Bezug von Kurzarbeitergeld berechtigen würde. Im Glauben, dass Ansprüche auf Kurzarbeitergeld bestanden, sollen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Hannover die Anträge des Angeklagten bewilligt und Auszahlungen des Kurzarbeitergeldes und der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 1.000.000,00 € veranlasst haben. Der Angeklagte soll einen Großteil des Geldes nach Eingang der jeweiligen Zahlungen in bar abgehoben und auf diese Weise einen Betrag von insgesamt rund 800.000,00 € erlangt haben. Der Angeklagte soll dabei in der Absicht gehandelt haben, sich eine Einnahmequelle von nicht unerheblicher Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.





Strafkammer 11 (als große Jugendkammer):

seit 21.11.2025

09.30 Uhr

Saal 32 NG

Az.: 22 KLs 6 Js 8330/25

Fortsetzung:

02.12. und 11.12.2025, jeweils 9.30 Uhr in Saal 32 NG

Tatort:

Hildesheim, Peine, Nordstemmen und Hannover

Tatzeit:

Juni bis August 2023

Zur Last gelegte Tat:

schwerer Bandendiebstahl

Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2023 den Entschluss gefasst zu haben, dauerhaft gemeinsam Baustellengeräte zu entwenden und verkaufen. Laut Anklageschrift hätten die Angeklagten den Gewinn unter sich aufteilen und dadurch langfristig ihren Lebensunterhalt finanzieren wollen. Eine der Angeklagten war im Zeitpunkt der Tat Heranwachsende. Angeklagt sind insgesamt 10 Straftaten, bei denen die Angeklagten in unterschiedlichen Konstellationen zusammengewirkt haben sollen. Die Angeklagten sollen dabei unter anderem Radlader, Laubbläser, Stampfer und Rüttelplatten erlangt haben. In einem Fall soll durch den Weiterverkauf des Diebesgutes ein Betrag in Höhe von 15.000,00 Euro erlangt worden sein.





Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):

15.12.2025

09.00 Uhr

Saal 134

Az.: 26 KLs 17 Js 22336/25

Fortsetzung:

17.12.2025 (Saal 137) und 07.01.2026 (Saal 149), jeweils 9.00 Uhr

Tatort:

Köln, Hildesheim

Tatzeit:

September 2015, Juni 2025

Zur Last gelegte Tat:

gefährliche Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft hat im sog. Sicherungsverfahren beantragt, den Beschuldigten wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe der Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei der ihm vorgeworfenen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, 2015 in Köln zwei Zeugen mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht getreten zu haben. Im Jahr 2025 soll er im Ameos-Klinikum zwei Zeugen Faustschläge versetzt haben.

Es kommt in Betracht, dass die Strafkammer aufgrund der Gefahr künftiger erheblicher Straftaten die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen wird.





19.12.2025

09.00 Uhr

Saal 137

Az.: 26 KLs 6 Js 24361/25

Fortsetzung:

08.01.2026, 9.00 Uhr in Saal 149

Tatort:

Hämelerwald

Tatzeit:

Juni 2025

Zur Last gelegte Tat:

Vergewaltigung

Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, eine Zeugin, die in Hämelerwald spazieren ging, in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben.


Amtsgericht Hildesheim:


Strafrichter bzw. (Jugend-) Schöffengericht



03.12.2025

11.30 Uhr

Saal 16

Az.: 105 Ls 18 Js 47611/23

Tatort:

Hildesheim, Hannover und Arnum

Tatzeit:

November bis Dezember 2023

Zur Last gelegte Tat:

Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge

Der 23-jährige Angeklagte soll Marihuana in größeren Mengen, unter anderem an einem Tag 10 Kilogramm, erworben haben, um dieses gewinnbringend weiterzuveräußern und sich eine fortlaufende, erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Insgesamt werden ihm 8 Straftaten vorgeworfen. Bei den Taten soll er insgesamt einen Betrag in Höhe von 22.700,00 € erlangt haben.



05.12.2025

9.00 Uhr

Saal 125

Az.: 107 Ls 51 Js 5351/25

Fortsetzung:

17.12.2025, 9.00 Uhr in Saal 149

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Januar und Februar 2025

Zur Last gelegte Tat:

Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nachstellung, Nötigung, versuchte räuberische Erpressung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Sachbeschädigung

Dem 27-jährigen Angeklagten werden insgesamt 7 Straftaten zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll, obwohl seine Familie keinen Kontakt mit ihm gewünscht haben soll, seiner Familie nachgestellt, beleidigt und bedroht haben. Auch soll er wiederholt ein Hausverbot missachtet haben. Der Angeklagte soll sich ferner Polizisten bei einem Polizeieinsatz widersetzt und die Polizeibeamten beleidigt haben. Er soll auch die Polizeibeamten wiederholt bespuckt haben. Einen Polizeibeamten soll er gebissen haben. Auch den als seinen Pflichtverteidiger vorgesehenen Rechtsanwalt soll er beleidigt haben.





08.12.2025

10.00 Uhr

Saal 125

Az.: 108 Ls 29 Js 3759/25

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Dezember 2024 bis Januar 2025, Mai 2025

Zur Last gelegte Tat:

(versuchter) Diebstahl

Dem 46-jährigen werden 4 Straftaten zur Last gelegt. Der Angeklagte soll in vier Gebäude eingebrochen sein, um von dort Wertgegenstände zu entwenden. In zwei Fällen soll der Angeklagte keine Wertgegenstände gefunden und daher das Gebäude wieder verlassen haben, ohne etwas mitzunehmen. Der Angeklagte soll insgesamt einen Betrag in Höhe von rund 300,00 € erlangt haben.




10.12.2025

09.00 Uhr

Saal 125

Az.: 128 Ls 28 Js 9622/25

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Januar 2025

Zur Last gelegte Tat:

räuberischer Diebstahl, Diebstahl

Die beiden Angeklagten im Alter von 24 und 26 Jahren sollen entsprechend eines zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans eine Vielzahl von Damen- und Kinderbekleidungsartikeln im Gesamtwert von 643,65 € in einem Bekleidungsgeschäft in Hildesheim in Taschen und Kinderwägen eingesteckt haben, um die Ware mitzunehmen, ohne sie zu bezahlen.

Im Anschluss sollen sich die beiden Angeklagten zu einer Netto-Filiale begeben haben. Die 26-jährige Angeklagte soll dort Lebensmittel und Haushaltsgegenstände im Wert von rund 150 € eingesteckt haben, um diese für sich zu behalten, ohne zu bezahlen. Die 24-jährige Angeklagte soll ebenfalls Haushaltsgegenstände und Lebensmittel im Gesamtwert von knapp 200,00 € in den mitgeführten Kinderwagen und in Taschen gesteckt haben, um die Gegenstände für sich zu behalten, ohne zu bezahlen. Eine Zeugin soll versucht haben, die 24-jährige Angeklagte aufzuhalten. Diese soll daraufhin mehrfach auf den Unterarm der Zeugin geschlagen haben, um flüchten zu können und im Besitz der Waren zu bleiben.




11.12.2025

10.00 Uhr

Saal 147

Az.: 128 Ls 51 Js 30483/25

Fortsetzung:

18.12.2025, 10 Uhr in Saal 147

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

2021 bis August 2025

Zur Last gelegte Tat:

Gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, Nachstellung in Tateinheit mit Nötigung, Beleidigung in Tateinheit mit Nachstellung in Tateinheit mit Unterschlagung in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Vergehen nach dem Gewaltschutzgesetz

Dem 40-jährigen Angeklagten werden insgesamt 6 Straftaten vorgeworfen.

Er soll im Jahr 2021 mit einem silbernen Revolver mit kleinen Stahlkugeln auf eine Zeugin, mit der er zeitweise eine Beziehung geführt haben soll, geschossen haben, wodurch die Zeugin Schmerzen erlitten haben soll.

Er soll im Januar 2024 soll er der Zeugin, welche zu diesem Zeitpunkt im fünften Monat schwanger gewesen sein soll, mit der flachen Hand gegen den Kopf geschlagen haben. Die Zeugin soll durch den Schlag des Angeklagten mit dem Kopf gegen das Gartentor geschlagen sein und dabei erhebliche Schmerzen erlitten haben.

Der Angeklagte soll das Mobiltelefon der Zeugin auf die Tischkante geschlagen haben, sodass dieses defekt und verbogen gewesen sein soll, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.

Die Zeugin soll dem Angeklagten im Jahr 2025 zu verstehen gegeben haben, dass sie nichts mehr mit ihm zu tun haben wolle. Daraufhin habe sich der Angeklagte in das Obergeschoss des gemeinsam bewohnten Hauses begeben. Dort soll er versucht haben, die Zeugin dazu zu zwingen, mit ihm ein Gespräch zu führen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll der Angeklagte die Zeugin daran gehindert haben, das Obergeschoss zu verlassen, indem er sich auf die Treppe setzte, welche wegen seines Körperumfangs vollständig blockiert worden sein soll. Der Zeugin soll es für 2 Stunden nicht möglich gewesen sein, das Haus zu verlassen, obwohl sie dies gewollt haben soll.

Nachdem die Zeugin ausgezogen war, soll der Angeklagte begonnen haben, die Zeugin fortwährend mit einer Vielzahl von Kontaktaufnahmen über soziale Medien zu kontaktieren, obwohl er gewusst haben soll, dass die Zeugin keinen Kontakt mehr zu ihm haben wollte. Er soll zudem Personen aus seinem sozialen Umfeld veranlasst haben, ebenfalls gleichgelagerte Kontaktaufnahmen zu der Zeugin vorzunehmen. Er soll auch die räumliche Nähe der Zeugin gesucht haben. Die Zeugin soll sich von dem Angeklagten stark unter Druck gesetzt gefühlt und sich kaum noch getraut haben, die Wohnung zu verlassen.

Die Zeugin soll dann ein Näherungsverbot beim Amtsgericht Hildesheim beantragt haben. Das Amtsgericht soll im Wege einer einstweiligen Anordnung dem Angeklagten untersagt haben, sich der Wohnung der Zeugin auf eine bestimmte Entfernung zu nähern, Verbindung zur Zeugin aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit der Zeugin herbeizuführen. Die soll der Angeklagte nicht befolgt haben, indem der Angeklagte sich der Zeugin wiederholt, teilweise in einem gemieteten Pkw mit Münchner Kennzeichen, genähert haben und in einem Fall beleidigt haben soll. Der Angeklagte soll auch das Passwort des Google-Accounts der Zeugin erraten und die Zugangsdaten geändert haben. Darüber hinaus soll er hinsichtlich der Kontaktaufnahmen vorliegenden Beweismittel gelöscht haben. Der Angeklagte soll auch die Kontaktdaten eines anderen Zeugen erfahren und diesem mit der Veröffentlichung intimer Chatverläufe gedroht haben.

Der Angeklagte soll der Zeugin gedroht haben, alle Unterlagen über Krankenhausaufenthalte in den sozialen Medien zu veröffentlichen.




15.12.2025

11.00 Uhr

Saal 124

Az.: 113 Ls 8014 Js 147550/23

Tatort:

Giesen

Tatzeit:

Dezember 2023

Zur Last gelegte Tat:

Besitz und Drittbesitzverschaffen kinderpornographischer Inhalte

Dem 60-jährigen Angeklagten werden insgesamt 10 Straftaten vorgeworfen. Anlässlich einer Durchsuchung sollen bei dem Angeklagten auf dessen Mobiltelefon insgesamt 4.753 kinderpornographische Dateien aufgefunden worden seien. Der Angeklagte soll in 9 Fällen jeweils eine kinderpornographische Datei an andere Internetnutzer übermittelt haben.




18.12.2025

13.00 Uhr

Saal 125

Az.: 100 Ls 3 Js 30018/25

Tatort:

Sarstedt

Tatzeit:

April 2025

Zur Last gelegte Tat:

räuberische Erpressung

Dem 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, die jugendliche Zeugin im Zug aufgefordert zu haben, ihm ihren Fan-Schal zu geben, sonst würde er sie schlagen. Die Zeugin soll ihm den Schal jedoch nicht gegeben haben. Der Angeklagte soll sie erneut aufgefordert und mit einem Schlag gedroht haben. Daraufhin soll die Zeugin ihm den Schal gegeben haben.

Hinweis: Im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre einzelner Verfahrensbeteiligter könnte es in diesem Verfahren dazu kommen, dass die Öffentlichkeit während der Hauptverhandlung bzw. während einzelner Teile hiervon ausgeschlossen wird.




22.12.2025

08.00 Uhr

Saal 125

Az.: 100 Ls 6 Js 30990/23

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

April 2023

Zur Last gelegte Tat:

schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

Dem 39 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, in zwei Fällen im April 2023 einen sexuellen Missbrauch eines Kindes begangen zu haben.

Hinweis: Im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre einzelner Verfahrensbeteiligter könnte es in diesem Verfahren dazu kommen, dass die Öffentlichkeit während der Hauptverhandlung bzw. während einzelner Teile hiervon ausgeschlossen wird.



Wichtige Hinweise

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.

Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die Vermittlung unter (0 51 21) 968-0 verbindet.

Informationen zum Standort einzelner Sitzungssäle finden Sie hier.


Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Janina Schaffert

Pressesprecherin



Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2025

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