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Prozessvorschau des Landgerichts für August 2026

HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):


Verfahren der Strafkammern des Landgerichts

Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):

seit 04.06.2026

Az.: 12 Ks 17 Js 2931/23 (2/26)

Fortsetzung:

12.06.2026, 17.06.2026, 03.07.2026, 06.07.2026, 09.07.2026, 13.07.2026, 21.07.2026, 10.08.2026, 14.08.2026, 19.08.2026 (13:00 Uhr), 07.09.2026, 14.09.2026, 24.09.2026, 28.09.2026, 05.10.2026, 08.10.2026, 26.10.2026 (12:00 Uhr), 05.11.2026, 12.11.2026, 18.11.2026, 23.11.2026, jeweils 09:00 Uhr und Saal 134, wenn nicht anders vermerkt

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

17.01.2023

zur Last gelegte Tat:

Totschlag

Dem 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am Morgen des Tattages die Wohnung des Tatopfers, seiner Nachbarin, aufgesucht zu haben. Hierbei soll er ein Messer mitgeführt haben. Im Folgenden soll der Angeklagte in die Wohnung des Tatopfers gelangt sein und diesem mehrere Messerstiche in den Nacken versetzt haben. Nachdem es hierdurch zu Boden gegangen sei, habe der Angeklagte weiter auf das Tatopfer eingestochen; insgesamt soll der Angeklagte dem Tatopfer mindestens 20 Messerstiche in den Kopf-, Gesichts-, Hals- und Nackenbereich versetzt haben, wodurch es – wie es der Angeklagte beabsichtigt habe – aufgrund einer Kombination aus Verbluten und einer Lungenembolie verstarb.


seit 19.06.2026

Az.: 12 Ks 26 Js 38604/25 (4/26)

Fortsetzung:

10.07.2026, 20.07.2026, 11.08.2026 (Saal 149), 19.08.2026, 20.08.2026, 08.09.2026 (Saal 149), 10.09.2026, 16.09.2026, 21.09.2026, 23.09.2026, 01.10.2026, 07.10.2026, 26.10.2026, jeweils 09:00 Uhr und Saal 134, wenn nicht anders vermerkt

Tatort:

Hohenhameln

Tatzeit:

28.09.2025

zur Last gelegte Tat:

versuchter Mord, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis

Dem 30-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, am Tattag mit einem hochmotorisierten SUV die Soßmarer Straße in Hohenhameln befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei. Hierbei sei er trotz der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h und höchstens 115 km/h unterwegs gewesen.

Währenddessen habe der geschädigte neunjährige Zeuge versucht, mit seinem Fahrrad die Soßmarer Straße zu überqueren. Das vom Angeklagten geführte Fahrzeug habe das Kind dabei mit der linken Fahrzeugfront erfasst, sodass dieses mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden und regungslos auf dem Grünstreifen zum Erliegen gekommen sei.

Der Angeklagte, der den Unfall aufgrund des lauten Aufpralls wahrgenommen habe, habe sein Fahrzeug nunmehr bis auf 145 km/h beschleunigt und den Unfallort verlassen, ohne sich um das verletzte Kind zu kümmern. Vielmehr soll er eine Minute später sein Mobiltelefon ausgeschaltet haben, um seine Identifizierung als Fahrzeugführer bestmöglich zu verhindern. Der Angeklagte soll ein Versterben des Kindes für möglich gehalten, dies aber billigend in Kauf genommen haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung zu entgehen. Das Kind habe mit schweren Verletzungen überlebt.





Strafkammer 1a (als Schwurgerichtskammer):

05.08.2026

10:00 Uhr

Saal 134

Az.: 12a Ks 26 Js 6195/26 (1/26)

Fortsetzung:

14.08.2026 (Saal 147), 18.08.2026, 21.08.2026, 25.08.2026, jeweils 09:00 Uhr und in Saal 149, wenn nicht anders vermerkt

Tatort:

Alfeld (Leine)

Tatzeit:

05.02.2026

zur Last gelegte Tat:

Totschlag

Dem 63-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, sich am Mittag des Tattages in die Wohnung einer zum damaligen Zeitpunkt 64 Jahre alten Bekannten – dem späteren Tatopfer – begeben zu haben. Hierbei soll er ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm bei sich geführt haben. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Tatopfer habe der Angeklagte einen wuchtigen, mit der rechten Hand geführten Stich mit dem mitgebrachten Messer in die Halsvorderseite des Tatopfers ausgeführt, um dieses zu töten. Das Tatopfer sei einige Minuten später an der zugefügten Verletzung und/oder an der damit einhergehenden hochgradigen Herz-Kreislauf-Belastung gestorben.


27.08.2026

09:00 Uhr

Saal 134

Az.: 12a Ks 26 Js 10449/26 (4/26)

Fortsetzung:

07.09.2026 (Saal 147), 11.09.2026 (Saal 147), 15.09.2026, 17.09.2026, 29.09.2026, jeweils 09:00 Uhr und in Saal 149, wenn nicht anders vermerkt

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

28.02.2026

zur Last gelegte Tat:

Totschlag

Die Staatsanwaltschaft legt dem 37-jährigen Angeklagten zur Last, das spätere Tatopfer, mit dem er eine jahrelang andauernde Liebesbeziehung gehabt habe, in seiner Wohnung in der Hildesheimer Innenstadt getötet zu haben. Die Beziehung zwischen den beiden, aus der zwei Kinder hervorgegangen seien, sei zuvor von Eifersucht, beiderseitiger Drogen- und Alkoholabhängigkeit sowie bis zuletzt andauernden Vorfällen häuslicher Gewalt geprägt gewesen. Der Angeklagte soll das Tatopfer kurz vor der Tat nach einer zwischenzeitlichen, längeren Trennung wieder in seiner Wohnung aufgenommen haben.

Am frühen Morgen des Tattages soll es zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem Tatopfer gekommen sein. In dessen Folge soll der Angeklagte zunächst mit einem Messer zwei Stiche in die Oberarme des Tatopfers ausgeführt haben. Anschließend habe er derart massiv mittels stumpfer Gewalt auf den Oberkörper des Tatopfers eingewirkt, dass dieses aufgrund eines zentralen Regulationsversagens der körperlichen Organe verstorben sei.



seit 29.09.2025

Az.: 15 KLs 24 Js 2000/25 (7/25)

Fortsetzung:

14.10.2025, 04.11.2025, 18.11.2025, 09.12.2025, 16.12.2025, 06.01.2026, 13.01.2026, 20.01.2026, 27.01.2026, 10.02.2026, 19.02.2026, 24.02.2026, 05.03.2026, 10.03.2026, 19.03.2026, 24.03.2026, 07.04.2026, 16.04.2026, 21.04.2026, 30.04.2026, 05.05.2026, 12.05.2026, 09.06.2026, 30.06.2026, 07.07.2026, 16.07.2026, 23.07.2026, 28.07.2026, 04.08.2026 (Saal 147), 11.08.2026 (Saal 147), 18.08.2026 (Saal 147), 21.08.2026 (Saal 147), 21.09.2026 (Saal 32 NG), 12.10.2026 (Saal 32 NG), 20.10.2026 (Saal 147), 27.10.2026 (Saal 147), jeweils 09:30 Uhr, wenn nicht anders vermerkt

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

April 2020 bis Januar 2025

zur Last gelegte Tat:

Betrug, Untreue, Fälschung beweiserheblicher Daten, Besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte oder Erbringung unerlaubter Finanzdienstleistungen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim umfasst in Bezug auf den 39-jährigen Angeklagten 371 Straftaten und hinsichtlich des 48-jährigen Angeklagten 299 Straftaten.

Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2018 eine GmbH gegründet haben, bei der sie jeweils als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer eingetragen worden seien. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, mit ihrem Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Vermögensanlagen angeboten zu haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen. Das Geschäftsmodell soll die Zahlung eines variablen Geldbetrages der Anleger an die GmbH in Form eines Darlehens mit unbestimmter Laufzeit vorgesehen haben, der von den Angeklagten gewinnbringend am Aktienmarkt angelegt und mit 12 % jährlich verzinst werden sollte. In den vor Vertragsschluss durchgeführten Beratungsgesprächen soll der 39-jährige Angeklagte bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass die Risikobelehrung lediglich pro forma unterschrieben werden müsse und der Eintritt des Totalverlustes nahezu unmöglich sei. Dies soll vom 48-jährigen Angeklagten stets in der Öffentlichkeit so kommuniziert worden sein.

In den Jahren 2018 bis 2024 sollen mindestens 204 Anleger Darlehenssummen gezahlt und die GmbH einen Betrag von rund 18 Millionen Euro erhalten haben.

In den Jahren 2018 bis 2020 soll mit den von den Anlegern eingezahlten Beträgen riskantes CFD-Trading betrieben worden sein, wobei mehr Verluste als Gewinne erwirtschaftet worden sein sollen. Des Weiteren sollen Beträge in verschiedene Kryptowährungen umgewandelt worden sein, ohne hierdurch Gewinne zu erwirtschaften.

Für die Anleger soll jederzeit die Gefahr des Totalverlustes bestanden haben, was der 39-jährige Angeklagte gewusst und der 48-jährige Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.

Den Anlegern sollen darüber hinaus monatliche Depotauszüge übermittelt worden sein, die Renditen ausgewiesen hätten, die nicht erzielt worden sein sollen. Die Anleger sollen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Depotauszüge verzichtet haben, sich Teilbeträge auszahlen zu lassen, um ihre Rendite durch Fortführung der Anlage noch zu erhöhen. Das Geschäftsmodell habe über mehrere Jahre bestehen können, weil die wenigen Auszahlungswünsche mit den eingehenden Anlegergeldern hätten bedient werden können.

Darüber hinaus soll der 39-jährige Angeklagte gut 6 Millionen Euro auf ein anderes Konto überwiesen und so der Gesellschaft diese Vermögenswerte entzogen haben. Das Geld soll er entweder für eigene Zwecke verwendet oder durch hochriskante Spekulationsgeschäfte verloren haben.

Beide Angeklagten sollen sich zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus dem Gesellschaftsvermögen Beträge auf ihre eigenen Konten haben auszahlen lassen.

Die Angeklagten sollen weiterhin Beträge auf eine andere GmbH, für die die Angeklagten seit 2022 jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sein sollen, transferiert haben, wobei sie billigend in Kauf genommen haben sollen, der anderen GmbH dadurch einen Nachteil zuzufügen.

Insgesamt soll der 39-jährige Angeklagte durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von knapp 7 Millionen Euro, der 48-jährige Angeklagte soll einen Betrag in Höhe von knapp 3 Millionen Euro erlangt haben, wobei teilweise Rückzahlungen erfolgt sein sollen. Die beiden Gesellschaften sollen insgesamt einen Betrag in Höhe von knapp 6,5 Millionen Euro erlangt haben.




Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):

26.08.2026

09:00 Uhr

Saal 149

Az.: 20 KLs 25 Js 1421/26 (8/26)

Fortsetzung:

07.09.2026, 16.09.2026, 18.09.2026, 23.09.2026, 28.09.2026, jeweils 09:00 Uhr und in Saal 149, wenn nicht anders vermerkt

Tatort:

Hildesheim, Goslar und Laatzen

Tatzeit:

Dezember 2025 bis Februar 2026

zur Last gelegte Tat:

bandenmäßiger Betrug

Den beiden Angeklagten (31 und 34 Jahre alt) werden insgesamt sechs Straftaten zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen sich spätestens im Dezember 2025 einer Gruppierung angeschlossen haben, die Betrugstaten nach dem modus operandi der sog. „Falschen Polizisten“ begangen habe. Bei diesem Vorgehen werden die zumeist betagten Opfer durch eine von den Tätern erfundene Geschichte dazu veranlasst, Geld an vermeintliche Polizisten zu übergeben. Die Gruppe sei dabei so organisiert gewesen, dass die Anrufe von sog. „Keilern“ durchgeführt worden sein sollen. Diese hätten während der Tat die Telefonverbindung zu den Opfern gehalten und deren Verhalten gelenkt. Daneben sei jeweils ein sog. „Logistiker“ zum Einsatz gekommen, der dafür gesorgt habe, dass ein weiterer Mittäter zur vereinbarten Zeit am Tatort erschienen und die Wertsachen in Empfang genommen habe. Bei dieser letzten Person habe es sich um den sog. „Abholer“ gehandelt. Die Gestaltung der Legende, die den Opfern präsentiert worden sei, habe von Fall zu Fall variiert, wobei es auch vorgekommen sei, dass mehrere Personen in den Anruf eingebunden worden seien, um eine höhere Seriosität zu suggerieren oder die Opfer zu überfordern, sodass sie die ihnen dargebotene Geschichte glauben.

Die Rolle der „Abholer“ soll laut Anklage den beiden Angeklagten zugekommen sein, die auf Anweisung weiterer Mittäter verschiedene Anschriften angefahren haben sollen, um dort die Beute in Empfang zu nehmen und unter Abzug einer Provision ins Ausland weiterzuleiten. Hierbei soll dem 31-jährigen Angeklagten die Aufgabe des Fahrers und zugleich Wachpostens zugekommen sein, wohingegen der 34-jährigen Angeklagte als vermeintlicher Polizeibeamter die Wertgegenstände bei den geschädigten Zeugen unmittelbar in Empfang genommen haben soll. Beide Angeklagte hätten darüber hinaus mit den Hintermännern über die zeitliche Abfolge der Taten und die Aufteilung der Beute kommuniziert. Durch die Tatbegehung sollen sich die Angeklagten, wie von vornherein beabsichtigt, eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschafft haben.

Insgesamt sollen die Angeklagten durch die sechs Taten eine Summe von 205.000 Euro erlangt haben.

Von einer 84-jährigen Seniorin aus Hildesheim sollen die Angeklagten einen Betrag von 175.000 Euro erlangt haben. Hierbei soll es über den Zeitraum von einer Woche zu vier Kontaktaufnahmen durch die Angeklagten und dementsprechend vier Übergaben von Teilbeträgen gekommen sein. Einem 89-jährigen Senior aus Goslar sollen die Angeklagten darüber hinaus einen Bargeldbetrag zwischen 30.000 Euro und 40.000 Euro abgenommen haben. Von einer weiteren 84-jährigen Seniorin aus Laatzen sollen die Angeklagten im Februar 2026 einen Bargeldbetrag in Höhe von 55.000 Euro erlangt haben. Hierbei seien die Angeklagten jedoch bereits von der Polizei observiert worden, sodass die Tatbeute im Anschluss an die Zeugin zurückgelangt sei.



Strafkammer 10 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

seit 26.02.2026

Az.: 21 KLs 5443 Js 39660/24 (6/25)

Fortsetzung:

03.03.2026, 10.03.2026, 12.03.2026, 18.03.2026, 19.03.2026, 01.04.2026, 02.04.2026, 14.04.2026, 15.04.2026, 21.04.2026, 28.04.2026, 04.04.2026, 05.05.2026, 18.05.2026, 28.05.2026, 29.05.2026, 02.06.2026, 03.06.2026, 09.06.2026, 11.06.2026, 16.06.2026, 23.06.2026, 25.06.2026, 30.06.2026, 16.07.2026, 11.08.2026 (Saal 134), 20.08.2026 (Saal 137), 21.08.2026 (Saal 134), 02.09.2026 (Saal 134), 03.09.2026 (Saal 137), 08.09.2026 (Saal 134), 10.09.2026 (Saal 137), 17.09.2026 (Saal 137), 22.09.2026 (Saal 134), 24.09.2026 (Saal 137), 29.09.2026 (Saal 134), 01.10.2026 (Saal 137), 06.10.2026 (Saal 134), 08.10.2026 (Saal 137), 27.10.2026 (Saal 134), 29.10.2026 (Saal 137), 05.11.2026 (Saal 137), jeweils um 10:00 Uhr (soweit nicht anders angegeben)

Tatort:

Hannover und andernorts

Tatzeit:

November 2021 bis September 2024

zur Last gelegte Tat:

Steuerhinterziehung, versuchte Steuerhinterziehung

Dem 35-jährigen Angeklagten werden insgesamt 25 Straftaten der Steuerhinterziehung zur Last gelegt.

Zusammen mit weiteren, gesondert Verfolgten soll der Angeklagte, ohne tatsächlich selbst in der Baubranche Bauleistungen zu erbringen, aufgrund einer mit den gesondert Verfolgten geschlossenen Bandenabrede auf Bestellung von Bauunternehmern Scheinrechnungen ausgestellt haben. Diese soll er sodann mit den gesondert Verfolgten innerhalb der Baubranche gewinnbringend vertrieben haben und den Rechnungsabnehmern – den Bauunternehmern – erhebliche Bargeldbeträge zur Entlohnung derer schwarz beschäftigter Mitarbeiter geliefert haben.

Hierzu soll der Angeklagte als Inhaber einen Geschäftsbetrieb eingerichtet haben, innerhalb dessen er sämtliche Organisations- und Entscheidungskompetenzen verfügt haben soll. Dieser Geschäftsbetrieb soll hauptsächlich darauf gerichtet gewesen sein, nicht leistungshinterlegte Rechnungen (Scheinrechnungen) zu erstellen und diese an Drittbaufirmen (Rechnungskäufer) zum Zweck der Hinterziehung von Lohnsteuer zu versenden sowie Bankkonten bereitzustellen, um die von den Rechnungskäufern geleisteten Zahlungen abzuwickeln. Zur Bereitstellung dieser Bankkonten soll der Angeklagte unter Mitwirkung der gesondert Verfolgten zahlreiche Scheingesellschaften gegründet und für deren Geschäftsführung jeweils Strohleute angeworben haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte im Rahmen seines Geschäftsbetriebs die Bargeldauszahlung der eingegangenen Geldzahlungen der Rechnungskäufer und den Rücktransport der Bargelder an die jeweiligen Rechnungskäufer organisiert haben.

Mit diesem Geschäftsmodell soll der Angeklagte Zahlungseingänge von ca. 250 verschiedenen Rechnungsempfängern in Höhe von ungefähr 75 Mio. Euro erzielt haben. Auf dieser Grundlage soll der Angeklagte in 25 Fällen Steuern im Gesamtumfang von ca. 2,5 Mio. Euro verkürzt haben und in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro versucht haben, Steuern zu verkürzen, wobei es sich um die angeklagten Taten handelt.

Amtsgericht Hildesheim:

Strafrichter bzw. (Jugend-) Schöffengericht

11.08.2026

09:15 Uhr

Saal 16

Az.: 101 Ls 6 Js 32027/25 (6/26)

Fortsetzung:

-

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

Juni 2025

zur Last gelegte Tat:

Raub, gefährliche Körperverletzung

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft habe sich der 22-jährige Angeklagte zusammen mit weiteren, unbekannt gebliebenen Mittätern am Tattag auf den Marienfriedhof in Hildesheim begeben. Auf diesem habe der später geschädigte Zeuge Schießübungen mit seiner Softair-Pistole gemacht. Nachdem eine Person aus der Gruppe um den Angeklagten den Zeugen gefragt habe, ob sie auch mal mit der Softair-Pistole schießen dürften und der Zeuge dies verneint habe, soll eine Person aus der Gruppe um den Angeklagten dem Zeugen die Pistole entrissen haben. Unmittelbar darauf habe der Angeklagte dem Zeugen zwei schmerzhafte Faustschläge in das Gesicht versetzt, bevor sich die Tätergruppe mitsamt der erlangten Softair-Pistole von der Örtlichkeit entfernt habe.




Wichtige Hinweise

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.

Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die Vermittlung unter (0 51 21) 968-0 verbindet.

Informationen zum Standort einzelner Sitzungssäle finden Sie hier.


Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Butz

Pressesprecher



Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2026

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